So sieht Ihr Recht auf Teilnahme an den Sitzungen des Personalrats aus

So sieht Ihr Recht auf Teilnahme an den Sitzungen des Personalrats aus

Immer wieder kommen Kolleg*innen von Ihnen auf mich zu und fragen, inwieweit sie ein Teilnahmerecht an den Personalratssitzungen in ihrer Dienststelle haben. Dies ist tatsächlich nach den meisten Frauengleichstellungsgesetzen in Bund und Ländern eine Abwägungsfrage. Allerdings geht das Bremische Landesgleichstellungsgesetz hier einen Sonderweg. Wie dieses Recht in Bremen ausgestaltet ist und wie Sie als Gleichstellungsbeauftragte in Bund und Ländern zu einer Teilnahme kommen, lesen Sie im Folgenden.

Schnittstellen mit der Personalvertretung

Sie haben als Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte durchaus eine Schnittstelle mit den Personalräten in Ihrer Dienststelle. Denn zum einen sind auch Ihre Personalräte gemäß den Personalvertretungsgesetzen dafür zuständig, dass die Gesetze – und damit auch die Frauengleichstellungsgesetze in Bund und Ländern – in der Dienststelle umgesetzt werden.

Zum anderen wird den Personalvertretungen nach dem Personalvertretungsrecht zumeist ebenfalls die Aufgabe zugewiesen, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern, ebenso wie die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Erwerbstätigkeit. Was liegt da näher, als dass Sie als Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte an deren Sitzungen teilnehmen, um diese Schnittstelle mit der Personalvertretung auch zu nutzen?

Tatsächlich ist es aber so, dass ausschließlich das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) in Bremen vorsieht, dass die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte ein Recht auf Teilnahme an den Personalratssitzungen hat (vgl. § 13 Abs. 6 LGG Bremen). In den übrigen Frauengleichstellungsgesetzen in Bund und Ländern findet sich hingegen keine solche Regelung.

Personalrat kann Sie als Sachverständige einladen

Grundsätzlich gibt es aber die Möglichkeit, dass der Personalrat Sie als gleichstellungsrechtliche Expertin bzw. als Sachverständige in die Personalratssitzung einladen kann. Dies muss er jedoch nicht tun. Da die Personalratssitzung nicht öffentlich ist, können Sie sich hier nur auf den guten Willen der Personalvertretung in Ihrer Dienststelle verlassen.

Mein Tipp
Besprechen Sie einmal Ihre Arbeit mit der Personalvertretung
Wenn Sie an den Personalratssitzungen teilnehmen möchten, müssen Sie die Personalvertretung davon überzeugen, dass es sinnvoll ist, Sie als Sachverständige zu den Sitzungen einzuladen. In Ihrer Argumentation sollten Sie die Zuständigen zu diesem Zweck auf die oben erwähnten Schnittstellen im Gleichstellungsrecht sowie Personalvertretungsrecht hinweisen. Verdeutlichen Sie auch, dass es sinnvoll ist, Sie von Anfang an mit ins Boot zu holen, wenn Personalräte beispielsweise Initiativanträge stellen möchten.

Das folgende Musterschreiben können Sie nutzen, wenn Sie hierzu mit Ihrer Personalvertretung Kontakt aufnehmen möchten.

Musterschreiben: Personalratssitzungen

Die Gleichstellungsbeauftragte im Hause

An den Personalrat,
vertreten durch die/den Vorsitzende*n
im Hause

Ort, Datum

Teilnahme der Gleichstellungsbeauftragten an den Personalratssitzungen

Sehr geehrter/r …

wie wir kürzlich besprochen haben, finden sich hinsichtlich unserer Tätigkeit für unsere Beschäftigten diverse Schnittstellen, was arbeitsrechtliche und gleichstellungsrechtliche Angelegenheiten betrifft. Ich halte es daher für sinnvoll, dass Sie mich zu Ihren Personalratssitzungen als Sachverständige und Expertin für Gleichstellungsfragen einladen. Ich bitte Sie, dies in Ihrem Gremium zu thematisieren, und freue mich über eine Einladung zu Ihrer nächsten Personalratssitzung.

Mit freundlichen, kollegialen Grüßen

Die Gleichstellungsbeauftragte

Für wen ist „Gleichstellung im Blick“?

„Gleichstellung im Blick“ richtet sich speziell an Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragte im öffentlichen Dienst und der freien Wirtschaft in ganz Deutschland.

Kann ich „Gleichstellung im Blick“ probelesen?

Ja. Wir bieten allen interessierten Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten die Möglichkeit eine Ausgabe 14 Tage lang kostenfrei zu lesen. Sie entscheiden erst dann, ob Sie einen kostenpflichtigen Bezug möchten oder nicht.

Was bietet mir „Gleichstellung im Blick“?

„Gleichstellung im Blick“ bietet allen Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten relevante, aktuelle und rechtssichere Informationen zur Herstellung von Chancengleichheit in der Arbeitswelt. Neben der gedruckten Ausgabe haben Leser*innen die Möglichkeit eine telefonische Sprechstunde für individuelle Fragen in Anspruch zu nehmen. Ebenso laden wir mindestens 1mal pro Jahr zu einem Netzwerktreffen zum Austauschen und Netzwerken ein. Ein Zugang zu einem Onlinebereich, in dem Sie Muster-Initiativanträge, Checklisten, Übersichten und Muster-Schreiben herunterladen können, rundet das Angebot ab.

Wie sieht die Schnittstellen mit der Personalvertretung aus?

Sie haben als Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte durchaus eine Schnittstelle mit den Personalräten in Ihrer Dienststelle. Denn zum einen sind auch Ihre Personalräte gemäß den Personalvertretungsgesetzen dafür zuständig, dass die Gesetze – und damit auch die Frauengleichstellungsgesetze in Bund und Ländern – in der Dienststelle umgesetzt werden

Kann der Personalrat Sie als Sachverständige einladen?

Grundsätzlich gibt es aber die Möglichkeit, dass der Personalrat Sie als gleichstellungsrechtliche Expertin bzw. als Sachverständige in die Personalratssitzung einladen kann. Dies muss er jedoch
nicht tun. Da die Personalratssitzung nicht öffentlich ist, können Sie sich hier nur auf den guten Willen der Personalvertretung in Ihrer Dienststelle verlassen.