Die Frauenquote – was sie für Gleichstellungsbeauftragte bedeutet

Die Frauenquote – was sie für Gleichstellungsbeauftragte bedeutet

Der Frauenanteil in Unternehmen, aber auch im öffentlichen Dienst stagniert seit Jahren. Erst durch neue gesetzliche Änderungen bei den Aufsichtsräten deutscher Großunternehmen konnte man sehen: Die Frauenquote wirkt. Dort nämlich stieg der Anteil der Frauen von knapp 22 Prozent im Jahr 2015 – vor der Einführung der fixen Frauenquote von 30 Prozent für Aufsichtsräte – auf über 35 Prozent im Jahr 2020. Im selben Zeitraum kletterte die Frauenquote in den Vorständen der 200 größten Unternehmen der Privatwirtschaft auf magere 11,5 Prozent. Zwar sind börsennotierte Unternehmen seit einiger Zeit dazu verpflichtet, sich eine sogenannte Zielgröße zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen zu setzen. Doch noch immer schrecken drei Viertel (!) der Unternehmen nicht davor zurück, sich schlichtweg null Frauen als Zielgröße zu setzen.

    Frauenquote per Gesetz – auch im öffentlichen Dienst

    Was Gleichstellungsbeauftragte schon seit Jahren sagen, das war zuletzt dann auch der Bundesregierung klar: Freiwilligkeit alleine ist kein Weg zu einem höheren Frauenanteil auf den Chefetagen. Nach Jahren der Appelle wird jetzt auf verpflichtende Maßnahmen gesetzt. Dazu wurde im Januar dieses Jahres der Entwurf für das Zweite Führungspositionen-Gesetz im Kabinett gebilligt. Das Ziel: Mehr Frauen in Führungspositionen in der deutschen Wirtschaft.

    Was für Sie als Gleichstellungsbeauftragte jetzt wichtig ist

    Nicht nur in der Privatwirtschaft soll es per Gesetz besser werden. Künftig gelten daher auch für Unternehmen in Bundesbesitz sowie für Körperschaften im Bereich der Sozialversicherung strengere Vorgaben bei der Frauenquote. Insgesamt sind knapp unter 100 Unternehmen des Bundes betroffen. Und damit nicht genug: Auch die Regelungen für den öffentlichen Dienst sollen weiterentwickelt werden. Das neue Gesetz wird sich künftig also auch auf viele kommunale Unternehmen auswirken.

    Jetzt den eigenen Frauenanteil berechnen – und für mehr Chancengleichheit sorgen

    Für Gleichstellungsbeauftragte bedeutet das: Sie sollten sich einen Überblick verschaffen, wie es mit der Frauenquote im eigenen Unternehmen oder der eigenen Dienststelle aussieht. Denn als Expert*in für Gleichstellungsfragen sind Sie nicht nur erste*r Ansprechpartner*in ihrer Organisation, sondern können auch proaktiv für mehr Geschlechtergerechtigkeit im eigenen Haus sorgen.

    Wollen Sie Frauen im eigenen Haus fördern, dann müssen Sie die eigenen Strukturen kennen. Fordern Sie jetzt alle Informationen ein:

    • Wie hoch ist die Frauenquote in den Führungsetagen?
    • Auch im Vergleich zu weiteren Hierarchieebenen?
    • Wo gibt es Handlungsbedarf?
    • Und welche Maßnahmen können Sie als Gleichstellungsbeauftragte vorschlagen, um den Frauenanteil in wichtigen Positionen zu erhöhen?

    Die Frauenquote ist ein wichtiges Signal

    Weil die Frauenquote aber nur für Führungspositionen gilt, ist sie für viele Betriebe in erster Linie in Signal – dafür, dass sich die Dinge ändern werden, allen Widerständen zum Trotz. Eine geschlechtergerechte Verteilung von Macht auf allen Ebenen von Organisationen bringt sie (leider) nicht. Um das zu erreichen, ist und bleibt die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten weiterhin immens wichtig.

    Tipp aus der Redaktion

    Als Abonnent*in von Gleichstellung im Blick, stellen wir Ihnen zahlreiche Muster-Schreiben, Muster-Initiativanträge, Checklisten und Übersichten zur individuellen Nutzung im Premiumbereich unter www.premium.vnr.de zur Verfügung. Wenn Sie bereits Kund*in sind, loggen Sie sich direkt ein. Sie sind noch kein*e Kund*in? Dann bestellen Sie noch heute eine Ausgabe zum Test für 14 Tage.

    FAQ-Bereich

    Für wen ist „Gleichstellung im Blick“?

    „Gleichstellung im Blick“ richtet sich speziell an Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragte im öffentlichen Dienst und der freien Wirtschaft in ganz Deutschland.

    Kann ich „Gleichstellung im Blick“ probelesen?

    Ja. Wir bieten allen interessierten Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten die Möglichkeit eine Ausgabe 14 Tage lang kostenfrei zu lesen. Sie entscheiden erst dann, ob Sie einen kostenpflichtigen Bezug möchten oder nicht.

    Was bietet mir „Gleichstellung im Blick“?

    „Gleichstellung im Blick“ bietet allen Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten relevante, aktuelle und rechtssichere Informationen zur Herstellung von Chancengleichheit in der Arbeitswelt. Neben der gedruckten Ausgabe haben Leser*innen die Möglichkeit eine telefonische Sprechstunde für individuelle Fragen in Anspruch zu nehmen. Ebenso laden wir mindestens 1mal pro Jahr zu einem Netzwerktreffen zum Austauschen und Netzwerken ein.

    Wirkt die Frauenquote?

    Ja, die Frauenquote wirkt. In den Aufsichtsräten deutscher Großunternehmen konnte man sehen, dass der Anteil der Frauen von knapp 22 Prozent im Jahr 2015 – vor der Einführung der fixen Frauenquote von 30 Prozent für Aufsichtsräte – auf über 35 Prozent im Jahr 2020 stieg. Im selben Zeitraum kletterte die Frauenquote in den Vorständen der 200 größten Unternehmen der Privatwirtschaft auf magere 11,5 Prozent.

    Für wen gilt die Frauenquote?

    Aktuell nur für Aufsichtsräte. Doch nicht nur in der Privatwirtschaft soll es per Gesetz besser werden. Künftig gelten daher auch für Unternehmen in Bundesbesitz sowie für Körperschaften im Bereich der Sozialversicherung strengere Vorgaben bei der Frauenquote. Dazu wurde im Januar dieses Jahres der Entwurf für das Zweite Führungspositionen-Gesetz im Kabinett gebilligt.