So stärken Sie Ihr Durchsetzungsvermögen gegenüber der Dienststelle

So stärken Sie Ihr Durchsetzungsvermögen gegenüber der Dienststelle

In Ihrem Amt als Gleichstellungsbeauftragte stehen Sie oftmals vor großen Herausforderungen. Während Ihr gesetzlicher Auftrag klar ist, stellt Ihnen der Gesetzgeber jedoch eher wenig bis gar keine effektiven Instrumente zur Verfügung, mit denen Sie auf rechtlicher Ebene per se eine Durchsetzung von Zielen und Vorhaben erreichen könnten. Umso wichtiger ist ein ausgeprägtes Durchsetzungsvermögen, das Sie durch stichhaltige, sachliche und überzeugende Argumentationsstrukturen stärken.

    Das Gesetz als Grundlage einer jeden Argumentation

    Jede Argumentation Ihrerseits sollte zunächst auf dem in Ihrem Bundesland oder Zuständigkeitsbereich geltenden Gleichstellungsgesetz basieren. Wenn es tatsächlich konkrete Normen zu Ihrem Vorhaben gibt, berücksichtigen und benennen Sie diese entsprechend. Falls es an einer konkreten Regelung fehlt, die unmittelbar zu Ihrem Sachverhalt passt, bedienen Sie sich bei den gleichstellungsrechtlichen Grundsätzen. Klassische Beispiele hierzu wäre die Allzuständigkeit der Gleichstellungsbeauftragten im Rahmen ihrer Beteiligung oder der Grundsatz der engen Zusammenarbeit mit der Dienststelle zur Erreichung der Gleichstellungsziele (beispielsweise in § 30 BGleiG zu finden).

    Daneben ist auch der Rückgriff auf Ihren gesetzlichen Auftrag eine wichtige Grundlage. Es muss Ihnen stets möglich sein, Ihre Amtsaufgabe ordnungsgemäß zu erfüllen. Diese Möglichkeit muss durch die Dienststelle gewährleistet sein.

    Wirkung von Rechtsprechung

    Noch immer gibt es verhältnismäßig wenig Klageverfahren im Gleichstellungsrecht. Dies liegt zum einen an der beschränkten Klagebefugnis (in manchen Ländern ist sie für Gleichstellungsbeauftragte sogar gar nicht vorgesehen) als auch an der Hemmung, tatsächlich den Klageweg zu beschreiten.

    Nichtsdestotrotz existieren bereits wichtige Urteile, die rechtliche Fragestellungen behandeln und im Zweifel lösen. Hier lohnt es sich, sich mit den relevanten Urteilen auseinanderzusetzen und diese, wenn es passt, für Ihre Argumentation heranzuziehen.

    Aus Sicht der Dienststelle und der Dienststellenleitung

    Loten Sie zum einen im Vorfeld für sich aus, welche Argumente gegen Ihr Vorhaben sprechen könnten. Zum anderen sollten Sie Argumente entwickeln, die verdeutlichen, dass Ihr Vorhaben auch im Interesse der Dienststellenleitung und der Dienststelle als solches liegt.

    Meine Empfehlung:
    Versuchen Sie, sich in die Rolle der Dienststellenleitung zu versetzen

    Versuchen Sie, die mögliche Sicht der Dienststellenleitung und insbesondere auch deren Interessen in den Blick zu nehmen. Greifen Sie so auch möglichen Gegenargumenten vor. Denn wenn Sie eventuelle Gegenargumente bereits auf dem Radar haben, können Sie präventiv reagieren und im Vorfeld stichhaltige Argumente dagegen sammeln.

    Im Hinblick auf die Interessen der Dienststelle und Dienststellenleitung bezüglich Ihres Vorhabens sind Ansätze hilfreich, die verdeutlichen, dass beispielsweise die Attraktivität Ihrer Dienststelle als Arbeitgeber*in gesteigert werden kann. Zu den Folgen dieser gesteigerten Attraktivität gehören regelmäßig eine sinkende Fluktuation von Beschäftigten und – in Zeiten des Fachkräftemangels besonders wichtig – dass sich vermehrt qualifizierte Personen für eine berufliche Perspektive bzw. Zukunft in Ihrer Dienststelle entscheiden. Weisen Sie also auch darauf hin.

    Statistiken und Umfragen als wichtige Argumentationsgrundlage

    Des Weiteren sind Statistiken und Umfragen zu bestimmten Themen, die Ihr Vorhaben betreffen, eine wichtige Grundlage für eine sachliche und überzeugende Argumentationskette. Hier gibt es insbesondere zwei Bereiche, die eine Rolle spielen:

    1. Statistiken, die das große Ganze widerspiegeln: Nutzen Sie beispielsweise die Statistiken der Antidiskriminierungsstelle des Bundes oder veröffentlichte Berichte des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSF). Beispiele wie der „Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern

    in Deutschland“ (BMFSF) oder auch die „Studie: Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz – Lösungsstrategien und Maßnahmen zur Intervention“ (Antidiskriminierungsstelle des Bundes) beinhalten spannende Statistiken und können Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ziele weiterhelfen.

    2. Statistiken, die konkret Ihre Dienststelle betreffen: Starten Sie Umfragen in Ihrer Dienststelle zu bestimmten Themen. Erarbeiten Sie so einen Status quo und zeigen Sie anhand von Zahlenmaterial auf, inwiefern das jeweilige Thema tatsächlich auch in der eigenen Dienststelle eine Rolle spielt. So machen Sie konkrete Defizite sichtbar, heben aber auch Punkte hervor, die bereits gut funktionieren.

    Fazit: Bleiben Sie stets sachlich

    Das Amt der Gleichstellungsbeauftragten ist nicht einfach und bringt ein großes Arbeitspensum mit sich. Dabei bleiben durchaus auch frustrierende Momente nicht aus. Dennoch sind eine sachliche Argumentation und eine gute Vorbereitung im Zweifel der Schlüssel, um Ihre Ziele und Vorhaben durchzusetzen.

    FAQ-Bereich

    Für wen ist „Gleichstellung im Blick“?

    „Gleichstellung im Blick“ richtet sich speziell an Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragte im öffentlichen Dienst und der freien Wirtschaft in ganz Deutschland.

    Kann ich „Gleichstellung im Blick“ probelesen?

    Ja. Wir bieten allen interessierten Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten die Möglichkeit eine Ausgabe 14 Tage lang kostenfrei zu lesen. Sie entscheiden erst dann, ob Sie einen kostenpflichtigen Bezug möchten oder nicht.

    Was bietet mir „Gleichstellung im Blick“?

    „Gleichstellung im Blick“ bietet allen Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten relevante, aktuelle und rechtssichere Informationen zur Herstellung von Chancengleichheit in der Arbeitswelt. Neben der gedruckten Ausgabe haben Leser*innen die Möglichkeit eine telefonische Sprechstunde für individuelle Fragen in Anspruch zu nehmen. Ebenso laden wir mindestens 1mal pro Jahr zu einem Netzwerktreffen zum Austauschen und Netzwerken ein. Ein Zugang zu einem Onlinebereich, in dem Sie Muster-Initiativanträge, Checklisten, Übersichten und Muster-Schreiben herunterladen können, rundet das Angebot ab.

    Wie ist die Wirkung von Rechtsprechung?

    Noch immer gibt es verhältnismäßig wenig Klageverfahren im Gleichstellungsrecht. Dies liegt zum einen an der beschränkten Klagebefugnis (in manchen Ländern ist sie für Gleichstellungsbe- auftragte sogar gar nicht vorgesehen) als auch an der Hemmung, tatsächlich den Klageweg zu beschreiten. Nichtsdestotrotz existieren bereits wichtige Urteile, die rechtliche Fragestellungen behandeln und im Zweifel lösen. Hier lohnt es sich, sich mit den relevanten Urteilen auseinanderzusetzen und diese, wenn es passt, für Ihre Argumentation heranzuziehen.

    Wie ist die Sicht der Dienststelle und der Dienststellenleitung?

    Loten Sie zum einen im Vorfeld für sich aus, welche Argumente gegen Ihr Vorhaben sprechen könnten. Zum anderen sollten Sie Argumente entwickeln, die verdeutlichen, dass Ihr Vorhaben auch im Interesse der Dienststellenleitung und der Dienststelle als solches liegt.