Eine Untersuchung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zum Thema „Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz – Lösungsstrategien und Maßnahmen zur Intervention“ ergab unter anderem, dass nur 33 Prozent der befragten Personen die Gleichstellungsbeauftragte als Anlaufstelle bekannt war. Wie Sie Ihren Bekanntheitsgrad steigern können, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Analyse des Ist-Zustandes

Vielleicht haben Sie bereits ein Gefühl oder eine Ahnung, wie bekannt Ihr Amt, Ihre Arbeit als Gleichstellungsbeauftragte und auch Sie selbst in der Dienststelle bei den Beschäftigten sind. Eventuell wissen Sie, dass einige Kolleg*innen sehr vertraut sind mit Ihrer Arbeit, oder haben gehört, dass Einzelne gar keine Berührungspunkte mit dem Thema haben. Doch wenn Ihnen dieser subjektive Eindruck nicht ausreicht und Sie Ihren Bekanntheitsgrad verbessern wollen, ist eine Analyse des Ist-Zustands durch eine Umfrage unter den Beschäftigten sinnvoll.

Meine Tipp:
Digitale Umfrage übers Intranet

Ein einfacher Weg, auf dem Sie viele Beschäftigte erreichen können, ist eine Umfrage über das Intranet Aufgrund des digitalen Formates ist die Auswertung der Stimmen automatisiert möglich und das Ganze ist daher weniger aufwendig Zudem können Sie den Abstimmungsprozess leicht anonymisieren.

Möglichkeiten zur Steigerung des Bekanntheitsgrads

Wenn Sie feststellen, dass die Bekanntheit Ihres Amtes und Ihrer Gleichstellungsarbeit durchaus verbessert werden kann, gibt es einige Strategien, wie Sie dies angehen können:

1. Social Media: Die sozialen Medien spielen in unserem Alltag eine immer wichtigere Rolle. Auch immer mehr Gleich- stellungsbeauftragte vernetzen sich untereinander über Plattformen wie LinkedIn oder Xing. Mit Posts über tolle Aktionen machen Sie dort auf sich aufmerksam. Nicht in jeder Dienststelle ist aber ein solcher Social-Media-Auftritt erwünscht. Demnach gilt auch hier: Sprechen Sie Ihre Aktivitäten unbedingt vorher mit der Leitung ab!

2. Intranet: Richten Sie sich eine eigene Intranetseite ein. Diese sollte alle wichtigen Informationen über Sie und Ihre Arbeit beinhalten. Versuchen Sie, die Seite ansprechend, abwechslungsreich sowie übersichtlich zu gestalten. Vernetzen Sie sich mit anderen Gleichstellungsbeauftragten, die bereits über eine ansprechende Intranet- oder Webpräsenz verfügen, und holen Sie sich dort Tipps sowie Inspiration. Beachten Sie aber auch, dass eine solche Seite stets gepflegt und aktuell gehalten werden sollte.

3. Internet: Es gibt bereits viele Gleichstellungsbeauftragte, die über eine eigene Website verfügen. Diese ist meist an die Hauptseite der jeweiligen Dienststelle angebunden. So können Sie auch Externe, die (noch) nicht in Ihrer Dienststelle beschäftigt sind, erreichen und auf sich und Ihre Arbeit aufmerksam machen. Wie beim Thema Intranet ist es auch hier besonders wichtig, die Seite ansprechend und übersichtlich zu gestalten und aktuell zu halten.

4. Verbesserte interne Kommunikation: Fangen Sie an, über sich und Ihr Amt zu sprechen. Gefragt ist aktive Kommunikation, sei es mit Vorträgen auf dienststelleninternen Veranstaltungen oder Gesprächen auf dem Flur. Je aktiver Sie über ihr Amt sprechen, desto eher steigert sich Ihr Bekanntheitsgrad.

5. E-Mail-Verteiler: Nutzen Sie den internen E-Mail-Verteiler und machen Sie so auf sich, auf Aktionen und Veranstaltungen aufmerksam.

6. Frauenversammlung: Eine Frauenversammlung bietet Ihnen ebenfalls eine Plattform, um Ihren Bekanntheitsgrad zu steigern und aktiv in den Austausch mit den weiblichen Beschäftigten zu treten. Planen Sie also eine solche Veranstaltung.

Frauenversammlung

Die Durchführung einer Frauenversammlung ist auch gesetzlich vorgesehen. Nach einigen Gesetzen sind Sie sogar grundsätzlich verpflichtet, eine jährliche Frauenversammlung durchzuführen (z. B. § 18 Abs. 4 HGIG). Mehr zum Thema Frauenversammlung lesen Sie auch in der aktuellen Themenausgabe (Februar 2024) auf Seite 7.

7. Organisieren von Veranstaltungen und Aktionen: Durch die Organisation von Veranstaltungen und Aktionen, beispielsweise anlässlich besonderer Tage wie dem Internationalen Frauentag, können Sie ebenfalls auf kreative Art und Weise auf sich aufmerksam machen. (Spannende Aktionsideen zum Frauentag finden Sie in der aktuellen Themenausgabe.)

Meine Empfehlung:
Stimmen Sie den Rahmen Ihrer Öffentlichkeitsarbeit immer ab

Es ist wichtig, dass Sie den Rahmen Ihrer Öffentlichkeitsarbeit immer im Vorfeld mit Ihrer Dienststelle bzw. Dienststellenleitung abstimmen Sie sollten hier also stets eng mit der Leitung zusammenarbeiten und insbesondere nichts ohne vorherige Absprache veröffentlichen.

FAQ-Bereich:

Für wen ist „Gleichstellung im Blick“?

„Gleichstellung im Blick“ richtet sich speziell an Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragte im öffentlichen Dienst und der freien Wirtschaft in ganz Deutschland.

Kann ich „Gleichstellung im Blick“ probelesen?

Ja. Wir bieten allen interessierten Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten die Möglichkeit eine Ausgabe 14 Tage lang kostenfrei zu lesen. Sie entscheiden erst dann, ob Sie einen kostenpflichtigen Bezug möchten oder nicht.

Was bietet mir „Gleichstellung im Blick“?

„Gleichstellung im Blick“ bietet allen Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten relevante, aktuelle und rechtssichere Informationen zur Herstellung von Chancengleichheit in der Arbeitswelt. Neben der gedruckten Ausgabe haben Leser*innen die Möglichkeit eine telefonische Sprechstunde für individuelle Fragen in Anspruch zu nehmen. Ebenso laden wir mindestens 1mal pro Jahr zu einem Netzwerktreffen zum Austauschen und Netzwerken ein. Ein Zugang zu einem Onlinebereich, in dem Sie Muster-Initiativanträge, Checklisten, Übersichten und Muster-Schreiben herunterladen können, rundet das Angebot ab.

Wie ist der Ist-Zustand?

Vielleicht haben Sie bereits ein Gefühl oder eine Ahnung, wie bekannt Ihr Amt, Ihre Arbeit als Gleichstellungsbeauftragte und auch Sie selbst in der Dienststelle bei den Beschäftigten sind. Eventuell wissen Sie, dass einige Kolleg*innen sehr vertraut sind mit Ihrer Arbeit, oder haben gehört, dass Einzelne gar keine Berührungspunkte mit dem Thema haben. Doch wenn Ihnen dieser subjektive Eindruck nicht ausreicht und Sie Ihren Bekanntheitsgrad verbessern wollen, ist eine Analyse des Ist-Zustands durch eine Umfrage unter den Beschäftigten sinnvoll.

Was sind Möglichkeiten zur Steigerung des Bekanntheitsgrads?

Wenn Sie feststellen, dass die Bekanntheit Ihres Amtes und Ihrer Gleichstellungsarbeit durchaus verbessert werden kann, gibt es einige Strategien, wie Sie dies angehen können:
– Social Media
– Intranet
– Internet
– Verbesserte interne Kommunikation
– E-Mail-Verteiler
– Frauenversammlung
– Organisieren von Veranstaltungen und Aktionen