Gewalt ist ein Phänomen, das Frauen weltweit und verschiedener gesellschaftlicher Schichten betrifft. Der Europarat hat sich dieses Themas angenommen, indem er das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt („Istanbul-Konvention“) ausgearbeitet hat. Durch die Ratifizierung trat die Istanbul-Konvention am 1.1.2018 in Deutschland als Bundesgesetz in Kraft. In Deutschland ist die kommunale Ebene diesbezüglich von großer Bedeutung, da hier Betroffenen (z. B. durch Frauenhäuser) Schutz geboten wird.
Was umfasst die Konvention?
Die Konvention verfolgt das Ziel, Frauen vor jeglicher Form von Gewalt zu schützen, häusliche Gewalt zu verhüten und diese zu beseitigen (Art. 1a Istanbul-Konvention). Mit der Ratifizierung verpflichtete sich Deutschland zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen sowie zur Schaffung entsprechender Hilfs- und Schutzangebote (https://bit.ly/3qwrPUt). Dabei verfolgt die Konvention im Wesentlichen die folgenden Punkte (https://bit.ly/30gUyl2):
- Prävention von Gewalt: Aufklärungsarbeit durch die Öffentlichkeit
- Schutz bieten: Bildungsmaßnahmen für Fachkräfte, Einrichtung von Frauenhäusern und Hilfsangebote
- Sanktionierung: strafrechtliche Sanktionierung von Gewalttaten durch Schaffung eines Normsystems und Verfolgung der Taten
- Sofortmaßnahmen: Schutz durch Kontakt- und Näherungsverbote
- Asylverfahren: Ausdehnung der Schutzmechanismen auf Asylverfahren durch Aufenthaltstitel für Gewaltopfer
Schutz vor Ort bieten
Gleichstellungsbeauftragte wie Sie spielen bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention eine entscheidende Rolle. Dies zeigt eine Umfrage des Deutschen Städtetages (https://bit.ly/3qwrPUt). Und zwar betrifft das nicht nur große Städte oder Ballungszentren, sondern auch kleine Städte und den ländlichen Raum.
Vernetzung zählt
Die Umfrage zeigt, dass die Gleichstellungsbeauftragte anstatt einer kommunalen Koordinationsstelle häufig mit dem Thema „häusliche Gewalt“ betraut ist. Sie macht auch deutlich, dass Gleichstellungsbeauftragten oft eine Schlüsselrolle im Rahmen der kontinuierlichen Netzwerkarbeit zukommt, was in vielen Kommunen eine große Herausforderung darstellt (https://bit. ly/3qwrPUt). Laut dem Deutschen Städtetag ist eine Vernetzung besonders entscheidend, um das Entstehen von Parallelstrukturen zu verhindern und Ressourcen zu vereinen.
Das Darmstädter Modell und gute Praktiken
Das Frauenbüro Darmstadt hat ein Modell entwickelt, mit dessen Hilfe es die Umsetzung der Istanbul-Konvention für die Stadt in 10 Schritten ausarbeitete. Dabei verfolgten die Verantwortlichen die folgenden Schritte (https://bit.ly/3F7xsMY):
1. Welche Artikel sind für die Umsetzung in der Kommune relevant?
2. Eine Zuordnung der relevanten Artikel zu verschiedenen Arbeitsgruppen
3. Beteiligung von Expert*innen in den Arbeitskreisen
4. Präsentation der Ergebnisse an Vertreter*innen der Politik
5. Bestandsaufnahme: Vergleich des Ist- und Sollzustands in Bezug auf die Vorgaben der Konvention
6. Entwicklung einer Gesamtstrategie für die Politik
7. Entwicklung bedarfsorientierter Maßnahmen auf Basis der Handlungsempfehlungen
8. Implementierung der Maßnahmen in den 2. Gleichstellungsaktionsplan zur Europäischen Gleichstellungscharta (politische Bewertung)
9. Implementierung der Maßnahmen
10. Fortlaufendes Monitoring
Gute Praktiken bestehen auch andernorts. So sind einige Städte schon durch Aktionspläne aktiv geworden, etwa Bremen, Mainz und München oder Bochum, wo sich z. B. das Netzwerk „Gewalt gegen Frauen und Mädchen und häusliche Gewalt Bochum“ der Identifikation von Lücken widmete (https://bit.ly/3H9N9oG).
Fazit: Sie haben eine entscheidende Rolle
Die Ausarbeitung der Istanbul-Konvention jährte sich 2021 zum 10. Mal. Ihre Umsetzung gehört zu einem der wichtigsten Themen der kommunalen Ebene. Eine gute Praxis umfasst insbesondere die Identifizierung und Schließung von entsprechenden Schutzlücken und umfassende Netzwerkarbeit. Hier können Sie als Gleichstellungsbeauftragte entscheidend dazu beitragen, Akteur*innen miteinander zu vernetzen. Haben Sie sich bereits über Umsetzungsmöglichkeiten informiert oder sind Sie bereits aktiv?
Recherchetipps für Ihre Arbeit
Nutzen Sie die folgenden Recherchetipps, um Ihr Wissen zu erweitern:
- Umsetzung der Istanbul-Konvention für die kommunale Praxis: Handreichung des Deutschen Städtetages (https://bit.ly/3qwrPUt)
- Fragen und Antworten zur Istanbul-Konvention des Europarats (https://bit.ly/3wFCfCa)
- Alternativbericht des Bündnisses Istanbul-Konvention (https://bit.ly/3DdUIs5)
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– Prävention von Gewalt: Aufklärungsarbeit durch die Öffentlichkeit
– Schutz bieten: Bildungsmaßnahmen für Fachkräfte, Einrichtung von Frauenhäusern und Hilfsangebote
– Sanktionierung: strafrechtliche Sanktionierung von Gewalttaten durch Schaffung eines Normsystems und Verfolgung der Taten
– Sofortmaßnahmen: Schutz durch Kontakt- und Näherungsverbote
– Asylverfahren: Ausdehnung der Schutzmechanismen auf Asylverfahren durch Aufenthaltstitel für Gewaltopfer
Die Umfrage zeigt, dass die Gleichstellungsbeauftragte anstatt einer kommunalen Koordinationsstelle häufig mit dem Thema „häusliche Gewalt“ betraut ist. Sie macht auch deutlich, dass Gleichstellungsbeauftragten oft eine Schlüsselrolle im Rahmen der kontinuierlichen Netzwerkarbeit zukommt, was in vielen Kommunen eine große Herausforderung darstellt. Laut dem Deutschen Städtetag ist eine Vernetzung besonders entscheidend, um das Entstehen von Parallelstrukturen zu verhindern und Ressourcen zu vereinen.