Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz gehört für viele leider zum bitteren Arbeitsalltag. Mittlerweile nehmen aber immer mehr private und öffentliche Arbeitgeber*innen das Thema ernst. Um sexuelle Belästigung zu verhindern, werden vielerorts spezielle Beschwerdestellen eingerichtet, konkrete Dienst- und Betriebsvereinbarungen getroffen und/oder Fortbildungen angeboten und durchgeführt. Um diese Bemühungen zu unterstützen, hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes seit Sommer 2021 eine neue Informationskampagne gestartet. Unter der Internetadresse www.betriebsklimaschutz.de lassen sich viele wissenswerte Informationen und beispielhafte Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung finden. In diesem Beitrag stellen wir Ihnen die Informationskampagne genauer vor.

    Gute Praxis gegen sexuelle Belästigung

    Um die Arbeitgeber*innen bestmöglich in ihrem Vorgehen gegen sexuelle Belästigung zu unterstützen, hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes die Sozialforschung und Beratung GmbH „Zoom“ damit beauftragt, im ganzen Bundesgebiet Beispiele guter Praxis gegen sexuelle Belästigung zu finden. Insgesamt wurden 120 Maßnahmen identifiziert. Davon wurden 25 ausgewählt, dann vertieft analysiert und so aufbereitet, dass sie für interessierte private und öffentliche Arbeitgeber*innen Informationen und Tipps enthalten, wie sie selbst gegen sexuelle Belästigung vorgehen können (Link zur Studie: https://bit.ly/ 3pURNir).

    Maßnahmen richten sich nicht nur an Führungskräfte

    Die gesammelten Beispiele für Maßnahmen stammen nicht nur aus dem öffentlichen Dienst, sondern auch aus privaten Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen. Dabei wird eine ganze Bandbreite aufgegriffen: von Leitlinien und Verhaltenskodizes bis zu Gefährdungsbeurteilungen und Bedrohungsmanagement. Die Maßnahmen sollen dabei nicht nur Führungskräfte ansprechen, sondern richten sich genauso an Personal- und Rechtsabteilungen, an Betriebs- und Personalvertretungen sowie an Gleichstellungsbeauftragte.

    Vielfalt schätzen, Grenzen respektieren

    Was schützt laut der Studie der Antidiskriminierungsstelle am meisten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz? Nach Aussage vieler Akteur*innen ist das Betriebsklima entscheidend bei der Prävention sexueller Belästigung. In einem Umfeld, in dem die Vielfalt von Menschen geschätzt und persönliche Grenzen respektiert werden, passieren auch weniger Vorfälle. Mit welchen Maßnahmen kann dies erreicht werden?

    Konkrete Maßnahmen zur Prävention

    Eine sehr beliebte Maßnahme zur Prävention sind Leitbilder oder Leitlinien. Sie machen deutlich klar, dass sexuelle Belästigung im eigenen Unternehmen nicht toleriert wird und zu Konsequenzen führt. Sollte es ein solches Leitbild in Ihrer Dienststelle oder Ihrem Unternehmen noch nicht gegeben, empfiehlt es sich, dieses gemeinsam mit der Dienststellenleitung bzw. Unternehmensführung zu erarbeiten.

    Fortbildungen etc. sind wichtig

    Neben den Fortbildungen und Schulungen wird auch eine Viel- zahl von Informations- und Sensibilisierungsaktivitäten vorgeschlagen. Diese reichen von Informationsbroschüren, Flyern, Online-Informationen bis hin zu großen Kampagnen, die sich sowohl an den Betrieb als auch an die breite Öffentlichkeit richten. Wesentliches Ziel solcher Maßnahmen ist es, sexuelle Belästigung sichtbar zu machen und zu Debatten über grenzüberschreitendes Verhalten anzuregen. Darüber hinaus wird natürlich auch die Haltung des eigenen Unternehmens oder der Dienststelle öffentlich gemacht. Überlegen Sie als Gleichstellungsbeauftragte, ob diese Informations- und Sensibilisierungsaktivitäten auch in Ihrem Unternehmen oder in Ihrer Dienststelle sinnvoll sein können.

    Maßnahmen der Intervention

    Maßnahmen der Intervention umfassen alles, was der Beratung der Betroffenen, dem Verfolgen von Vorfällen und der Sachverhaltsaufklärung dient. Stellen Sie als Gleichstellungsbeauftragte sicher, dass Zuständigkeiten, Verfahrensabläufe und Sanktionsformen in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Dienststelle festgelegt sind. Darüber hinaus empfiehlt die Studie, eine Beratungsstelle einzurichten, quasi als unabhängige Option einer offiziellen Beschwerde. Denn die Hemmschwelle ein offizielles Beschwerdeverfahren einzuleiten ist, liegt für viele noch sehr hoch, aus Angst vor persönlichen und beruflichen Konsequenzen. Darüber hinaus sollte eine solche Beratungsstelle unabhängig vom eigenen Arbeitsbereich sein.

    Meine Empfehlung:
    Besuchen Sie die Website
    Die Initiative der Antidiskriminierungsstelle bietet darüber hinaus noch zahlreiche weitere Tipps an, die wir Ihnen empfehlen.

    FAQ-Bereich

    Für wen ist „Gleichstellung im Blick“?

    „Gleichstellung im Blick“ richtet sich speziell an Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragte im öffentlichen Dienst und der freien Wirtschaft in ganz Deutschland.

    Kann ich „Gleichstellung im Blick“ probelesen?

    Ja. Wir bieten allen interessierten Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten die Möglichkeit eine Ausgabe 14 Tage lang kostenfrei zu lesen. Sie entscheiden erst dann, ob Sie einen kostenpflichtigen Bezug möchten oder nicht.

    Was bietet mir „Gleichstellung im Blick“?

    „Gleichstellung im Blick“ bietet allen Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten relevante, aktuelle und rechtssichere Informationen zur Herstellung von Chancengleichheit in der Arbeitswelt. Neben der gedruckten Ausgabe haben Leser*innen die Möglichkeit eine telefonische Sprechstunde für individuelle Fragen in Anspruch zu nehmen. Ebenso laden wir mindestens 1mal pro Jahr zu einem Netzwerktreffen zum Austauschen und Netzwerken ein. Ein Zugang zu einem Onlinebereich, in dem Sie Muster-Initiativanträge, Checklisten, Übersichten und Muster-Schreiben herunterladen können, rundet das Angebot ab.

    Was sind Maßnahmen zur Prävention?

    Eine sehr beliebte Maßnahme zur Prävention sind Leitbilder oder Leitlinien. Sie machen deutlich klar, dass sexuelle Belästigung im eigenen Unternehmen nicht toleriert wird und zu Konsequenzen führt. Sollte es ein solches Leitbild in Ihrer Dienststelle oder Ihrem Unternehmen noch nicht gegeben, empfiehlt es sich, dieses gemeinsam mit der Dienststellenleitung bzw. Unternehmensführung zu erarbeiten.

    Was sind Maßnahmen zur Intervention?

    Maßnahmen der Intervention umfassen alles, was der Beratung der Betroffenen, dem Verfolgen von Vorfällen und der Sachverhaltsaufklärung dient. Stellen Sie als Gleichstellungsbeauftragte sicher, dass Zuständigkeiten, Verfahrensabläufe und Sanktionsformen in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Dienststelle festgelegt sind. Darüber hinaus empfiehlt die Studie, eine Beratungsstelle einzurichten, quasi als unabhängige Option einer offiziellen Beschwerde. Denn die Hemmschwelle ein offizielles Beschwerdeverfahren einzuleiten ist, liegt für viele noch sehr hoch, aus Angst vor persönlichen und beruflichen Konsequenzen. Darüber hinaus sollte eine solche Beratungsstelle unabhängig vom eigenen Arbeitsbereich sein.