Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin und das Harriet-Taylor-Mill-Institut für Ökonomie und Geschlechterforschung haben einen Leitfaden über den Hintergrund und die praktische Umsetzung von Führen in Teilzeit in den Bundesbehörden erstellt. Das Bundesgleichstellungsministerium förderte dieses Projekt. Den Leitfaden können Sie kostenlos auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unter www.bmfsfj.de als PDF herunterladen. Auch finden Sie auf der Homepage die Projektseite mit Best-Practice-Beispielen.

    Vorstellung des Leitfadens am 26. Juni 2024

    Der Leitfaden wurde offiziell im Rahmen einer Veranstaltung im dbb forum berlin durch die Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium, Margit Gottstein, vorgestellt. Es nahmen um die 150 Personen aus dem öffentlichen Dienst des Bundes und der Länder sowie der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft an der Veranstaltung teil. Unter den Teilnehmenden befanden sich auch einige Gleichstellungsbeauftragte. Bei der Veranstaltung stellte Margit Gottstein heraus, dass es nur gelingen könne, mehr Frauen in Führung zu bringen, wenn die entsprechenden Rahmenbedingungen für Führung in Teilzeit geschaffen würden und damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den Mittelpunkt gestellt würde.

    INFO: Gleichstellungsindex
    Gleichstellung noch nicht erreicht
    Der Gleichstellungsindex 2023 des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern in Führungspositionen im öffentlichen Dienst noch nicht ganz erreicht ist. Der Frauenanteil in den Führungspositionen der obersten Bundesbehörden beträgt beispielsweise 43 Prozent.

    Sinn und Zweck des Leitfadens

    Die Gleichstellung von Männern und Frauen in Führungspositionen ist ein Ziel der Bundesregierung, das auch im Zweiten Führungspositionengesetz festgehalten ist. Eine zentrale Maßnahme, um das gesetzte Ziel bis zum 31. Dezember 2025 zu erreichen, soll der Ausbau des Führens in Teilzeit sein. Führen in Teilzeit ist in den obersten Bundesbehörden noch immer die Ausnahme. Laut Leitfaden führen bislang nur elf Prozent im höheren Dienst mit Leitungsaufgaben in Teilzeit. Davon sind wiederum 75 Prozent Frauen. Der Ausbau von Führen in Teilzeit habe daher ein erhebliches Potenzial, um den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen.

    Die Rahmenbedingungen

    Der Leitfaden beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit der praktischen Umsetzung und den Hintergründen des Themas „Führen in Teilzeit“. Dabei geht der Leitfaden zunächst auf die Rahmenbedingungen ein, die vorliegen bzw. geschaffen werden müssen, um das Führen in Teilzeit erfolgreich umsetzen zu können. Wichtige Rahmenbedingungen stellen die Entwicklung entsprechender Arbeitszeitmodelle, Themen wie Information und Kommunikation sowie der Aspekt der Weiterbildung dar. Auf Basis einer Beurteilung der Ausgangslage werden in dem Leitfaden zwei Ausprägungen von Führungsmodellen vorgestellt, die in der Praxis bereits zu finden sind:

    • alleiniges Führen in Teilzeit,
    • Führen in Tandem (Teilen einer Führungsposition durch zwei Teilzeitkräfte)

    Das alleinige Führen in Teilzeit sei, so ist zu erfahren, in den obersten Bundesbehörden häufiger anzutreffen als das Modell der Tandemlösung.

    Die Umsetzung

    Wenn die Rahmenbedingungen vorliegen, geht es an die Umsetzung. Hier gibt der Leitfaden wichtige Informationen für die Stellenbesetzung und für vorgelagerte Organisationsentscheidungen. Weiter gibt es gezielte Tipps zur praktischen Gestaltung von Führung in Teilzeit, wie beispielsweise Hinweise zu der Abstimmung von Arbeitsabläufen und zur Anpassung bereits bestehender Teilzeitführungsmodelle.

    Führen in Teilzeit auch in Ihrer Dienststelle

    Zwar bezieht sich der Leitfaden auf die obersten Bundesbehörden, aber auch wenn Sie nicht in einer solchen tätig sind, kann der Leitfaden eine geeignete Informationsquelle sein, um ggf. auch in Ihrer Dienststelle das Modell von Führen in Teilzeit zu etablieren.

    FAQ-Bereich

    Für wen ist „Gleichstellung im Blick“?

    „Gleichstellung im Blick“ richtet sich speziell an Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragte im öffentlichen Dienst und der freien Wirtschaft in ganz Deutschland.

    Kann ich „Gleichstellung im Blick“ probelesen?

    Ja. Wir bieten allen interessierten Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten die Möglichkeit eine Ausgabe 14 Tage lang kostenfrei zu lesen. Sie entscheiden erst dann, ob Sie einen kostenpflichtigen Bezug möchten oder nicht.

    Was bietet mir „Gleichstellung im Blick“?

    „Gleichstellung im Blick“ bietet allen Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten relevante, aktuelle und rechtssichere Informationen zur Herstellung von Chancengleichheit in der Arbeitswelt. Neben der gedruckten Ausgabe haben Leser*innen die Möglichkeit eine telefonische Sprechstunde für individuelle Fragen in Anspruch zu nehmen. Ebenso laden wir mindestens 1mal pro Jahr zu einem Netzwerktreffen zum Austauschen und Netzwerken ein. Ein Zugang zu einem Onlinebereich, in dem Sie Muster-Initiativanträge, Checklisten, Übersichten und Muster-Schreiben herunterladen können, rundet das Angebot ab.

    Was ist der Sinn und Zweck des Leitfadens?

    Die Gleichstellung von Männern und Frauen in Führungspositionen ist ein Ziel der Bundesregierung, das auch im Zweiten Führungspositionengesetz festgehalten ist. Eine zentrale Maßnahme, um das gesetzte Ziel bis zum 31. Dezember 2025 zu erreichen, soll der Ausbau des Führens in Teilzeit sein. Führen in Teilzeit ist in den obersten Bundesbehörden noch immer die Ausnahme. Laut Leitfaden führen bislang nur elf Prozent im höheren Dienst mit Leitungsaufgaben in Teilzeit. Davon sind wiederum 75 Prozent Frauen. Der Ausbau von Führen in Teilzeit habe daher ein erhebliches Potenzial, um den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen.

    Was sind die Rahmenbedingungen?

    Der Leitfaden beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit der praktischen Umsetzung und den Hintergründen des Themas „Führen in Teilzeit“. Dabei geht der Leitfaden zunächst auf die Rahmenbedingungen ein, die vorliegen bzw. geschaffen werden müssen, um das Führen in Teilzeit erfolgreich umsetzen zu können. Wichtige Rahmenbedingungen stellen die Entwicklung entsprechender Arbeitszeitmodelle, Themen wie Information und Kommunikation sowie der Aspekt der Weiterbildung dar. Auf Basis einer Beurteilung der Ausgangslage werden in dem Leitfaden zwei Ausprägungen von Führungsmodellen vorgestellt, die in der Praxis bereits zu finden sind:
    • alleiniges Führen in Teilzeit,
    • Führen in Tandem (Teilen einer Führungsposition durch zwei
    Teilzeitkräfte)
    Das alleinige Führen in Teilzeit sei, so ist zu erfahren, in den obersten Bundesbehörden häufiger anzutreffen als das Modell der Tandemlösung.