Gender-Pay-Gap in der Privatwirtschaft muss veröffentlicht werden

Gender-Pay-Gap in der Privatwirtschaft muss veröffentlicht werden

Der Gender-Pay-Gap ist in der Bundesrepublik nach wie vor hoch: Er betrug im März 2023 ca. 18 Prozent. Die Europäische Union will dafür sorgen, dass sich dies verändert und will hierzu eine Richtlinie zur Lohntransparenz erlassen. Diese sieht unter anderem Veröffentlichungspflichten vor. Wie diese genau aussehen, lesen Sie im Folgenden.

Der Rat der Europäischen Union hat jetzt eine Richtlinie zur Lohn-Diskriminierung und zum Abbau von geschlechtsspezifischem Lohngefälle angenommen. Hiernach müssen Unternehmen, die mehr als 250 Beschäftigte haben, künftig jährlich einen Bericht über den Unterschied der Löhne von Frauen und Männern darlegen.

Für kleinere Unternehmen gibt es modifizierte Anforderungen. Wenn das geschlechtsspezifische Lohngefälle 5 % übersteigt, müssen Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen.

Weiter ist vorgesehen, dass Entschädigungen und Bußgelder von den Unternehmen zu leisten sind. Auch hinsichtlich des Umganges mit Bewerbungen sind Änderungen vorgesehen. „Gleichstellung im Blick“ wird hierzu weiter berichten.

Gender-Gap hat sich EU-weit kaum verbessert in den letzten Jahrzehnten

Die Änderungen ergehen vor dem Hintergrund, dass in der europäischen Union der Lohn-Gap zwischen Männern und Frauen 13 % beträgt, also niedriger ist als in Deutschland.

Hinweis: Hierbei ist es alarmierend, dass die EU davon ausgeht, dass sich das geschlechtsspezifische Lohngefälle in den letzten zehn Jahren weitestgehend nicht verändert hat.

FAQ-Bereich

Für wen ist „Gleichstellung im Blick“?

„Gleichstellung im Blick“ richtet sich speziell an Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragte im öffentlichen Dienst und der freien Wirtschaft in ganz Deutschland.

Kann ich „Gleichstellung im Blick“ probelesen?

Ja. Wir bieten allen interessierten Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten die Möglichkeit eine Ausgabe 14 Tage lang kostenfrei zu lesen. Sie entscheiden erst dann, ob Sie einen kostenpflichtigen Bezug möchten oder nicht.

Was bietet mir „Gleichstellung im Blick“?

„Gleichstellung im Blick“ bietet allen Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten relevante, aktuelle und rechtssichere Informationen zur Herstellung von Chancengleichheit in der Arbeitswelt. Neben der gedruckten Ausgabe haben Leser*innen die Möglichkeit eine telefonische Sprechstunde für individuelle Fragen in Anspruch zu nehmen. Ebenso laden wir mindestens 1mal pro Jahr zu einem Netzwerktreffen zum Austauschen und Netzwerken ein. Ein Zugang zu einem Onlinebereich, in dem Sie Muster-Initiativanträge, Checklisten, Übersichten und Muster-Schreiben herunterladen können, rundet das Angebot ab.

Hat sich der Gender-Gap in den letzten Jahren verändert?

Es ist alarmierend, dass die EU davon ausgeht, dass sich das geschlechtsspezifische Lohngefälle in den letzten zehn Jahren weitestgehend nicht verändert hat.

Welche Veränderungen sind vorgesehen?

Der Rat der Europäischen Union hat jetzt eine Richtlinie zur Lohn-Diskriminierung und zum Abbau von geschlechtsspezifischem Lohngefälle angenommen. Hiernach müssen Unternehmen, die mehr als 250 Beschäftigte haben, künftig jährlich einen Bericht über den Unterschied der Löhne von Frauen und Männern darlegen.
Für kleinere Unternehmen gibt es modifizierte Anforderungen. Wenn das geschlechtsspezifische Lohngefälle 5 % übersteigt, müssen Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen.
Weiter ist vorgesehen, dass Entschädigungen und Bußgelder von den Unternehmen zu leisten sind.