Den Gender Pay Gap kennen inzwischen die meisten. Aber haben Sie schon mal etwas von dem Gender Pension Gap gehört? Dieser Wert zeigt die Lücke auf, die zwischen Frauen und Männern in der Altersvorsorge besteht. Er ist damit auch ein wichtiger Indikator, wenn es um das Thema Al- tersarmut geht. Insbesondere Frauen sind hier bekanntlich gefährdet und letztlich auch öfter von Altersarmut betroffen als Männer. Wie sich der Gender Pension Gap genau zusammensetzt und wie hoch die Lücke zwischen Frauen und Männern in der Altersvorsorge tatsächlich ist, lesen Sie hier.

    Der Gender Pension Gap: Was ist das eigentlich?

    Der Gender Pay Gap beschreibt das geschlechtsspezifische Lohngefälle bzw. die Lohnlücke, die in der Arbeitswelt zwischen Männern und Frauen klafft. Beim Gender Pension Gap wiederum handelt es sich um den Indikator, der den relativen Unterschied der Alterssicherungseinkommen von Männern und Frauen ab 65 Jahren darstellt.

    Der Gender Pension Gap wird auch als geschlechtsspezifische Rentenlücke oder geschlechtsspezifische Altersvorsorgelücke bezeichnet. Er gibt letztlich Auskunft darüber, um wie viel Prozent die durchschnittlichen Alterseinkünfte von Frauen höher bzw. niedriger als die von Männern sind.

    Was alles zu den Alterseinkünften zählt

    Bei der Berechnung des Gender Pension Gaps werden unterschiedliche Arten von Alterseinkünften berücksichtigt. Dazu zählen die klassischen Rentenzahlungen und/oder Zahlungen aus privater Altersvorsorge. Was die Hinterbliebenenrente/-pension angeht, die aus der Erwerbstätigkeit des*r Ehepartners*in resultiert, so wird diese bei manchen Berechnungen berücksichtigt und bei anderen nicht. Hintergrund ist, dass die Hinterbliebenenrente auf der Erwerbstätigkeit des Partners basiert und nicht auf der individuellen Tätigkeit der einzelnen Frau oder des einzelnen Mannes.

    GENDER PENSION GAP: 42,6 %
    So hoch ist der Sender Pension Gap
    Das Statistische Bundesamt gibt an, dass die Altersversorgungslücke zwischen Männern und Frauen im Jahr 2021 ohne Berücksichtigung von Hinterbliebenenrente/-pension bei 42,6 Prozent lag. Werden die Angaben zur Hinterbliebenenrente oder -pension eingerechnet, liegt der Gender Pension Gap nur noch bei 29,9 Prozent.

    Frauen ziehen also nicht nur in Einkommensfragen immer noch den Kürzeren. Als Konsequenz eines geringeren Einkommens schlägt sich dies unweigerlich auch bei den Alterseinkünften nieder. Das Statistische Bundesamt gab am 7. März 2023 eine Pressemitteilung zu der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen 2021 (EU-SILC) heraus. Demnach bezogen Frauen in Deutschland, die 65 Jahre und älter waren, im Jahr 2021 Alterseinkünfte in Höhe von 17.814 Euro brutto im Jahr.

    Bei Männern hingegen, die 65 Jahre und älter waren, belief sich das Bruttoalterseinkommen in demselben Jahr auf 25.407 Euro brutto. Bei diesen Werten wurden die Alterseinkünfte in Form der Alters- und Hinterbliebenenrenten/-pensionen sowie Renten aus individueller privater Vorsorge berücksichtigt.

    Wann von Altersarmut gesprochen wird

    Von Altersarmut spricht man nach der EU-Definition für EU-SILC, wenn jemand über weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung verfügt. Im Jahr 2021 lag dieser Schwellenwert für eine allein lebende Person in Deutschland bei 14.968 Euro netto im Jahr, also bei 1.247 Euro netto im Monat.

    Jede fünfte Frau (ab 65) ist armutsgefährdet

    Jede fünfte Frau ab 65 Jahre gilt als armutsgefährdet. Um dies statistisch zu erfassen, gibt es eine sogenannte Armutsgefährdungsquote. Zur Berechnung dieser Quote wird laut Statistischem Bundesamt das von allen Haushaltsmitgliedern tatsächlich erzielte Haushaltseinkommen des Vorjahres herangezogen und nach einem Gewichtungsschlüssel auf die Personen des jeweiligen Haushalts verteilt. Im Jahr 2021 lag die Armutsgefährdungsquote bei Frauen ab 65 Jahren bei 20,9 Prozent und war damit höher als bei den gleichaltrigen Männern, bei denen sie 17,5 Prozent betrug.

    Ein Grund: Hohe Teilzeitquote bei Frauen

    Ein Grund für das geschlechtsspezifische Gefälle ist unter anderem die hohe Teilzeitquote bei den erwerbstätigen Frauen. Denn Teilzeitarbeit wirkt sich auch auf die Höhe der Alterseinkünfte aus. Für 2021 waren nach Ergebnissen des Mikrozensus 47,4 Prozent der erwerbstätigen Frauen im Alter von 15 bis 64 Jahren in Teilzeit beschäftigt, während die Quote der in Teilzeit beschäftigten Männer nur bei 10,6 Prozent lag.

    Fazit: Lösungen finden und umsetzen

    FAQ-Bereich:

    Für wen ist „Gleichstellung im Blick“?

    „Gleichstellung im Blick“ richtet sich speziell an Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragte im öffentlichen Dienst und der freien Wirtschaft in ganz Deutschland.

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    Was bietet mir „Gleichstellung im Blick“?

    „Gleichstellung im Blick“ bietet allen Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten relevante, aktuelle und rechtssichere Informationen zur Herstellung von Chancengleichheit in der Arbeitswelt. Neben der gedruckten Ausgabe haben Leser*innen die Möglichkeit eine telefonische Sprechstunde für individuelle Fragen in Anspruch zu nehmen. Ebenso laden wir mindestens 1mal pro Jahr zu einem Netzwerktreffen zum Austauschen und Netzwerken ein. Ein Zugang zu einem Onlinebereich, in dem Sie Muster-Initiativanträge, Checklisten, Übersichten und Muster-Schreiben herunterladen können, rundet das Angebot ab.

    Der Gender Pension Gap: Was ist das eigentlich?

    Der Gender Pay Gap beschreibt das geschlechtsspezifische Lohngefälle bzw. die Lohnlücke, die in der Arbeitswelt zwischen Männern und Frauen klafft. Beim Gender Pension Gap wiederum handelt es sich um den Indikator, der den relativen Unterschied der Alterssicherungseinkommen von Männern und Frauen ab 65 Jahren darstellt.
    Der Gender Pension Gap wird auch als geschlechtsspezifische Rentenlücke oder geschlechtsspezifische Altersvorsorgelücke bezeichnet. Er gibt letztlich Auskunft darüber, um wie viel Prozent die durchschnittlichen Alterseinkünfte von Frauen höher bzw. niedriger als die von Männern sind.

    Was zählt alles zu den Alterseinkünften?

    Bei der Berechnung des Gender Pension Gaps werden unterschiedliche Arten von Alterseinkünften berücksichtigt. Dazu zählen die klassischen Rentenzahlungen und/oder Zahlungen aus privater Al- tersvorsorge. Was die Hinterbliebenenrente/-pension angeht, die aus der Erwerbstätigkeit des*r Ehepartners*in resultiert, so wird diese bei manchen Berechnungen berücksichtigt und bei anderen nicht. Hintergrund ist, dass die Hinterbliebenenrente auf der Erwerbstätigkeit des Partners basiert und nicht auf der individuellen Tätigkeit der einzelnen Frau oder des einzelnen Mannes.