Richtlinie gegen Gewalt an Frauen von der EU verabschiedet

Richtlinie gegen Gewalt an Frauen von der EU verabschiedet

Die EU hat nunmehr ein gemeinsames Gesetz als Richtlinie zum Schutz vor sexualisierter Gewalt an Frauen verabschiedet, was als Meilenstein zu bewerten ist. Tatsächlich birgt die Sache aber auch eine bittere Pille, nämlich dass das Thema Vergewaltigung von der Richtlinie jedenfalls zurzeit noch ausgenommen wird.

Die Richtlinie ist das erste Gesetz im Kampf gegen sexuelle Gewalt gegen Frauen auf europäischer Ebene. Allerdings konnten sich die Mitgliedstaaten der EU nicht auf einen einheitlichen Standard für die Vergewaltigung festlegen. Diese Tatsache stößt in der Öffentlichkeit auf große Kritik. Kritisch gesehen wird insbesondere, dass sich neben anderen Ländern auch Deutschland gegen die Aufnah- me der Vergewaltigung in das Gesetz ausgesprochen hat.

Maßgeblich hat dies damit zu tun, das in der Bundesrepublik das Prinzip „Nein heißt Nein“ gilt, während in anderen Ländern „Nur Ja heißt Ja“ favorisiert wird. Politiker*innen gehen davon aus, dass der Grund für den Widerstand die Überzeugung ist, dass ein Strafrecht den Mitgliedstaaten überlassen bleiben müsse.

Sie führten weiter aus, dass insgesamt zumindest etwas in Bezug auf die Gewalt gegen Frauen angestoßen worden sei. So lege Artikel 36 der Richtlinie den Mitgliedstaaten eine Verpflichtung auf, mehr Aufklärungsarbeit zu leisten, um ein Bewusstsein dafür zu schaffen, was die Einwilligung und Einvernehmlichkeit in Bezug auf eine etwaige Vergewaltigung bedeutet. Zwar sei dies lediglich eine präventive Maßnahme, es lasse aber darauf hoffen, dass beim Review des Gesetzes in drei Jahren das bisher erzielte Ergebnis noch auf Vergewaltigung ausgedehnt werden könne.

Fazit: Ein erster Schritt ist getan

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