Die UN-Frauenrechtskonvention, „Convention on the Elimination of all Forms of Discrimination against Women“ (CEDAW), wurde 1979 erlassen und ist mittlerweile von fast allen Ländern ratifiziert. Das Abkommen gilt als das wichtigste verbindliche internationale Instrument zur Stärkung und Verwirklichung von Frauenrechten.

Wie sich internationale Abkommen konkret auf kommunaler Ebene umsetzen lassen, zeigen wir Ihnen an einem Beispiel des Landkreises Harburg zum Thema häusliche Gewalt.

    Hierzulande ist die Frauenrechtskonvention unter dem Namen „Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Diskriminierung der Frau“ bekannt und umfasst alle Bereiche wie beispielsweise:

    • Gewalt gegen Frauen
    • gendergerechter Haushaltsplan
    • gleiche Bezahlung
    • sexuelle Selbstbestimmung
    • sexistische Werbung
    • stereotype Darstellung und deren Auswirkungen

    Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist verpflichtet, alle 4 Jahre einen Fortschrittsbericht vorzulegen.

    Zusätzlich wird der sogenannte „Alternativbericht CEDAW“ unter Mitarbeit des Deutschen Frauenrats, des Deutschen Juristinnenbunds und der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunale Frauenbüros und Gleichstellungsbeauftragte eingereicht.

    Besonderer Fokus liegt auf der Gewalt gegen Frauen

    Gewalt gegen Frauen tritt auf psychischer und physischer Ebene zutage und betrifft meist Frauen im eigenen Zuhause. Daher ist eine Erhebung der Daten auch nicht einfach, da das, was in den eigenen 4 Wänden passiert, oft erst bei sehr großem Leidensdruck nach außen dringt.

    In den Medien ist oftmals von „Eifersuchtsdrama“ oder „Beziehungstat“ die Rede. Diese Bezeichnungen wirken jedoch zynisch, schaut man auf die Zahlen. Allein im Jahr 2019 registrierte das Bundeskriminalamt 142.000 Fälle von Partnerschaftsgewalt. Mehr als 80 % der Betroffenen waren Frauen. 117 von ihnen wurden von ihren (Ex-)Partnern getötet, 191 entkamen dem Versuch.

    Feministische Akteur*innen sprechen daher von einem Femizid

    Damit ist die Tötung von Frauen und Mädchen aufgrund ihres Geschlechts gemeint – dies stellt ein globales Problem dar. Die Bundesregierung tut sich noch schwer damit, diese Thematik hierzulande anzuerkennen.

    Anstieg von häuslicher Gewalt in der Corona-Zeit

    Insbesondere durch die Corona-Krise ist das Problem der häuslichen Gewalt einmal mehr in den Fokus gerückt. Genaue Angaben sind aufgrund der vermuteten hohen Dunkelziffer schwierig. Jedoch zeigt sich die Befürchtung des Frühjahrs bestätigt, dass häusliche Gewalt, zumindest in einigen Bundesländern, zunimmt.

    Was bedeutet die UN-Frauenrechtskonvention konkret für Sie als Gleichstellungsbeauftragte?

    Das CEDAW-Abkommen ist eine wichtige internationale rechtliche Grundlage, die von der Bundesregierung ratifiziert und in Kampagnen und Gesetzgebungen auf Bundesebene umgesetzt wurde.

    Dieses Abkommen ist aber auch für Ihre Arbeit als Gleichstellungsbeauftragte eine wichtige Grundlage. Denn gerade die Umsetzung auf kommunaler Ebene, also direkt vor der eigenen Haustür, ist wichtig, da das Abkommen nicht nur als Signalwirkung zu verstehen ist, sondern ganz konkrete Angebote anbietet.

    Gewalt sollte nicht privat bleiben – machen Sie daher häusliche Gewalt zum Thema

    Ein Beispiel auf kommunaler Ebene ist die 16-Tage-Kampagne „Frauenrechte sind Menschenrechte“ der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Harburg. Die Kampagne soll zum einen Betroffene von häuslicher Gewalt möglichst niedrigschwellig erreichen und ansprechen.

    Zum anderen soll auch das Umfeld sensibilisiert werden, genauer hinzuschauen. Gewalttaten sollten nicht privat bleiben, sondern deren Verhinderung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begriffen werden.

    • Bus-Aktion

    Durch großflächige Aufkleber mit dem Slogan „Du bist nicht allein“ und die Nummer des bundesweiten Hilfetelefons werden gerade Frauen in ländlichen Bereichen auf Hilfsangebote bei häuslicher Gewalt aufmerksam. Rückmeldungen bestätigen hier, dass die Aktion bereits Wirkung gezeigt hat.

    • Vorträge

    Durch Vorträge zu verschiedenen Themen rund um Empowerment und Prävention wird sichtbar gemacht, dass Frauen keineswegs wehrlos sind. Neben Handlungsoptionen werden Hintergrundinformationen wie beispielsweise zum Thema Zwangsheirat thematisiert.

    • Flyer

    Auf den Flyern werden nicht nur die angebotenen Veranstaltungen, sondern auch komprimiert auf 2 Seiten alle wichtigen Anlaufstellen mit Adresse und Telefonnummer übersichtlich dargestellt.

    FAQ-Bereich

    Für wen ist „Gleichstellung im Blick“?

    „Gleichstellung im Blick“ richtet sich speziell an Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragte im öffentlichen Dienst und der freien Wirtschaft in ganz Deutschland.

    Kann ich „Gleichstellung im Blick“ probelesen?

    Ja. Wir bieten allen interessierten Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten die Möglichkeit eine Ausgabe 14 Tage lang kostenfrei zu lesen. Sie entscheiden erst dann, ob Sie einen kostenpflichtigen Bezug möchten oder nicht.

    Sind die Informationen auch für kommunale Gleichstellungsbeauftragte interessant?

    Ja. Unsere Inhalte beziehen sich auf das BGleiG, die LGG´s, sowie das AGG und das allgemeine Arbeitsrecht. Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragte aus Bund, Land und Kommune, sowie der Bundeswehr und Jobcenter erhalten rechtssichere und praktische Informationen, sowie neue Impulse zur Erfüllung ihres Amtes.

    Wofür gilt die UN-Frauenrechtskonvention?

    Die UN-Frauenrechtskonvention, „Convention on the Elimination of all Forms of Discrimination against Women“ (CEDAW), wurde 1979 erlassen und ist mittlerweile von fast allen Ländern ratifiziert. Das Abkommen gilt als das wichtigste verbindliche internationale Instrument zur Stärkung und Verwirklichung von Frauenrechten.

    Welche Informationen über Gewalt gegen Frauen sind oft nicht bekannt oder werden außer Acht gelassen?

    Gewalt gegen Frauen tritt auf psychischer und physischer Ebene zutage und betrifft meist Frauen im eigenen Zuhause.
    In den Medien ist oftmals von „Eifersuchtsdrama“ oder „Beziehungstat“ die Rede. Allein im Jahr 2019 registrierte das Bundeskriminalamt 142.000 Fälle von Partnerschaftsgewalt. Mehr als 80 % der Betroffenen waren Frauen. 117 von ihnen wurden von ihren (Ex-)Partnern getötet, 191 entkamen dem Versuch.