Gerade jetzt in der immer noch nicht überwundenen Coronakrise kommt es in den Dienststellen häufig zu Konflikten. Das jedenfalls berichten mir viele Ihrer Kolleginnen. Bekannterweise und ohne dass ich Vorurteile bedienen möchte, sind aber gerade Frauen häufig in Konflikten unterlegen, da sich männliche Kollegen für gewöhnlich besser durchsetzen können. Hinzu kommt, dass laut Studien die Durchsetzungsfähigkeit bei Frauen häufig nicht gut angesehen ist. Was Sie hier als Gleichstellungsbeauftragte unterstützend tun können, habe ich Ihnen im Folgenden zusammengestellt.
Das hilft bei Konflikten
Grundsätzlich hilft eine offene Arbeitsatmosphäre, um zu vermeiden, dass überhaupt Konflikte am Arbeitsplatz entstehen, oder dass sie auf konstruktive Art und Weise gelöst werden können. Konstruktiv heißt hier, dass jede der Personen ihren Anteil an dem Konflikt erkennen und annehmen kann und beide gemeinsam zu einer Lösung kommen können.
Meine Empfehlung:
Überwiegend haben beide Seiten Anteil am Konflikt
Wenn Beschäftigte zu Ihnen in die Sprechstunde kommen, um sich wegen eines Konflikts von Ihnen beraten zu lassen, weisen Sie darauf hin, dass stets beide Parteien Anteil an ei- nem Konflikt haben. Ermutigen Sie die Beteiligten insoweit, ihren Anteil zu reflektieren.
Zuständigkeiten müssen klar sein.
Um Konflikte zu vermeiden, ist es hilfreich, dass alle Beteiligten in einem Team ihre Zuständigkeiten und auch ihre Rolle klar erkennen. Stellen Sie fest, dass dem Konflikt eine unklare Zuständigkeitsregelung zugrunde liegt, könnten Sie mit dem Vorgesetzten sprechen und Ihren Eindruck schildern. Hierfür brauchen Sie aber den Auftrag der am Konflikt Beteiligten.
Beschäftigte frühzeitig in Entscheidungsprozesse einbinden
Gerade in Zeiten von Corona verändert sich für die Beschäftigten in Ihrer Dienststelle viel. Dies sollten die Führungskräfte klar und konkret kommunizieren und die Beschäftigten in Veränderungen auch einbinden. Das kann beispielsweise die zukünftige Arbeits- weise betreffen: Wird mehr im Homeoffice gearbeitet? Wird mehr digitalisiert?
Wenn Beschäftigte in all diese Entscheidungen eingebunden werden, können Veränderungsprozesse schneller und besser angenommen werden. Machen Sie ggf. hierauf aufmerksam.
Dienstvereinbarung zum Konfliktmanagement anregen
Sinnvoll kann es auch sein, gerade in diesen Zeiten eine Dienstvereinbarung zum Konfliktmanagement anzuregen. Hier könnten insbesondere Inhalte geregelt werden, die das neu aufkommende Konfliktpotenzial im Vorfeld schon entschärfen können, sozusagen präventiv. Auch könnte darin gleichermaßen die wichtige Rolle der Führungskräfte hinsichtlich eines Konfliktmanagements festgeschrieben werden.
Meine Empfehlung:
Holen Sie den Personalrat ins Boot.
Wenn Sie erwägen, eine Dienstvereinbarung zum Konflikt- management anzuregen, sprechen Sie im Vorfeld mit der Personalvertretung und beziehen Sie deren Position hierzu ein. Natürlich kann auch die Personalvertretung selbst eine Dienstvereinbarung anregen.
Das folgende Muster-Schreiben können Sie nutzen, wenn Sie die Initiative ergreifen und eine Dienstvereinbarung zum Konfliktmanagement anregen möchten.
Muster-Schreiben
Initiativantrag – Dienstvereinbarung zur Konfliktprävention und zum Konfliktmanagement
Die Gleichstellungsbeauftragte im Hause
An die Dienststellenleitung im Hause
Initiativantrag
Ort, Datum …
Dienstvereinbarung zur Konfliktprävention und zum Konfliktmanagement
Sehr geehrte Dienststellenleitung,
immer wieder fällt mir auf, dass unsere Kolleg*innen in Zeiten von Corona besonders belastet sind und wir in der Dienststelle mit vielen Veränderungen zu kämpfen haben. Die Erfahrung zeigt, dass gerade solche Belastungssituationen Nährboden für verstärkte Konflikte sein können. Ich rege daher an, zur Konfliktprävention und zum Konfliktmanagement eine Dienstvereinbarung mit unserer Personalvertretung zu schließen. Gern wirke ich hieran mit.
Die Personalvertretung steht meinem Vorschlag positiv gegenüber und ist bereit, diesbezüglich Verhandlungen mit Ihnen aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Die Gleichstellungsbeauftragte
FAQ-Bereich
„Gleichstellung im Blick“ richtet sich speziell an Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragte im öffentlichen Dienst und der freien Wirtschaft in ganz Deutschland.
Ja. Wir bieten allen interessierten Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten die Möglichkeit eine Ausgabe 14 Tage lang kostenfrei zu lesen. Sie entscheiden erst dann, ob Sie einen kostenpflichtigen Bezug möchten oder nicht.
„Gleichstellung im Blick“ bietet allen Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten relevante, aktuelle und rechtssichere Informationen zur Herstellung von Chancengleichheit in der Arbeitswelt. Neben der gedruckten Ausgabe haben Leser*innen die Möglichkeit eine telefonische Sprechstunde für individuelle Fragen in Anspruch zu nehmen. Ebenso laden wir mindestens 1mal pro Jahr zu einem Netzwerktreffen zum Austauschen und Netzwerken ein. Ein Zugang zu einem Onlinebereich, in dem Sie Muster-Initiativanträge, Checklisten, Übersichten und Muster-Schreiben herunterladen können, rundet das Angebot ab.
Grundsätzlich hilft eine offene Arbeitsatmosphäre, sowohl zur Vermeidung von Konflikten sowie um diese auf konstruktive Art und Weise zu lösen. Konstruktiv heißt hier, dass jede der Personen ihren Anteil an dem Konflikt erkennen und annehmen kann und beide gemeinsam zu einer Lösung kommen können.
Die Zuständigkeiten müssen klar geregelt sein und entsprechend untereinander kommuniziert werden. Darüber hinaus hilft es die Beschäftigten frühzeitig in Entscheidungsprozesse einzubinden um so auch Veränderungsprozesse schneller und besser anzunehmen und umzusetzen.