Eine Richtlinie der Europäischen Union (EU) verpflichtet die Mitgliedstaaten, einen 14-tägigen Väterurlaub zur Geburt eines Kindes einzuführen. Dieses sollte bereits zum 2. August 2022 erfolgen. Leider ist das hier in der Bundesrepublik nicht passiert. Warum nicht und was hier zu erwarten ist, habe ich Ihnen im Folgenden zusammengestellt.

Die EU-Work-Life-Balance-Richtlinie hat die Mitgliedstaaten der EU verpflichtet, diese bis zum 2. August 2022 umzusetzen. Regelmäßig erfolgt die Umsetzung durch ein Gesetz oder aber durch Einfügungen in ein Gesetz, was aber in Deutschland wieder einmal verspätet geschieht.

Nach Medienberichten hat die Bundesrepublik mit der EU eine Ausnahme ausgehandelt und wird zunächst nichts tun in Sachen Vaterschaftsurlaub. Begründet wird dies damit, dass es in Deutschland schließlich ein Elterngeld und auch die Elternzeit gäbe. Das Familienministerium geht davon aus, dass es mit diesen Regelungen bereits genug für die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Erwerbstätigkeit getan hat.

In Deutschland gibt es bis zu 14 Monate bezahlte Elternzeit

Bekannterweise können Eltern hierzulande maximal 14 Monate lang Elterngeld beziehen. Diese Monate können auf beide Elternteile verteilt werden, wobei ein Elternteil dann mindestens zwei Monate Elternzeit nehmen muss. Macht nur ein Elternteil von der Möglichkeit Gebrauch, gibt es nur zwölf Monate bezahlte Elternzeit. Das Elterngeld bemisst sich dabei an dem Einkommen vor der Geburt des Kindes und beträgt etwa 65 Prozent, maximal aber 1.800 € pro Monat.

Die Koalition plant daneben einen Vaterschaftsurlaub, so wie die EU-Richtlinie es vorschreibt. Dies findet sich ausdrücklich im Koalitionsvertrag. Dennoch gibt es bisher noch keinen Gesetzesentwurf hierzu, die Umsetzung des Vaterschaftsurlaubs soll laut Bundesministerium aber noch in diesem Jahr erfolgen. (Quellen: https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/gesetze/136815-vaterschaftsurlaub-spaeter-umgesetzt und https://www.personalwirtschaft.de/news/hr-organisation/das-ringen-um-den-vater- schaftsurlaub-138719/)

Es bleibt spannend

Die zögerliche Umsetzung von EU-Richtlinien in der Bundesrepublik hat Tradition. Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wurde sehr spät und nur auf Druck der EU mit der heißen Nadel gestrickt. Die Regelungen zum Vaterschaftsurlaub lassen nun ebenfalls auf sich warten, dabei würden diese Eltern doch tatsächlich stärken. Mir ist nicht bekannt, wann mit einer entsprechenden Regelung zu rechnen ist. Ich werde Sie hier aber weiterhin auf dem Laufenden halten.

FAQ-Bereich

Für wen ist „Gleichstellung im Blick“?

„Gleichstellung im Blick“ richtet sich speziell an Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragte im öffentlichen Dienst und der freien Wirtschaft in ganz Deutschland.

Kann ich „Gleichstellung im Blick“ probelesen?

Ja. Wir bieten allen interessierten Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten die Möglichkeit eine Ausgabe 14 Tage lang kostenfrei zu lesen. Sie entscheiden erst dann, ob Sie einen kostenpflichtigen Bezug möchten oder nicht.

Was bietet mir „Gleichstellung im Blick“?

„Gleichstellung im Blick“ bietet allen Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten relevante, aktuelle und rechtssichere Informationen zur Herstellung von Chancengleichheit in der Arbeitswelt. Neben der gedruckten Ausgabe haben Leser*innen die Möglichkeit eine telefonische Sprechstunde für individuelle Fragen in Anspruch zu nehmen. Ebenso laden wir mindestens 1mal pro Jahr zu einem Netzwerktreffen zum Austauschen und Netzwerken ein. Ein Zugang zu einem Onlinebereich, in dem Sie Muster-Initiativanträge, Checklisten, Übersichten und Muster-Schreiben herunterladen können, rundet das Angebot ab.

Warum hat die Bundesrepublik eine Ausnahme ausgehandelt?

Nach Medienberichten hat die Bundesrepublik mit der EU eine Ausnahme ausgehandelt und wird zunächst nichts tun in Sachen Vaterschaftsurlaub. Begründet wird dies damit, dass es in Deutschland schließlich ein Elterngeld und auch die Elternzeit gäbe. Das Familienministerium geht davon aus, dass es mit diesen Regelungen bereits genug für die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Erwerbstätigkeit getan hat.

Wie ist Elternzeit und -geld hierzulande geregelt?

Bekannterweise können Eltern hierzulande maximal 14 Monate lang Elterngeld beziehen. Diese Monate können auf beide Elternteile verteilt werden, wobei ein Elternteil dann mindestens zwei Monate Elternzeit nehmen muss. Macht nur ein Elternteil von der Möglichkeit Gebrauch, gibt es nur zwölf Monate bezahlte Elternzeit. Das Elterngeld bemisst sich dabei an dem Einkommen
vor der Geburt des Kindes und beträgt etwa 65 Prozent, maximal aber 1.800 € pro Monat.