Die Istanbul-Konvention ist ein völkerrechtliches Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und hat sich zum Ziel gesetzt, Gewalt gegen Frauen auf der Basis von verbindlichen Rechtsnormen zu bekämpfen und zu verhüten. Zunächst war die EU aufgrund von Bedenken einiger Mitgliedstaaten der Konvention nicht beigetreten. Dies hat sich jetzt geändert.

Kampf gegen die Gewalt gegen Frauen

Bundesfrauenministerin Lisa Paus bezeichnete den Beitritt der EU zur Istanbul-Konvention am 1. Juni als einen großen Erfolg im Kampf gegen die Gewalt gegen Frauen. Sie führte aus, dass jede dritte Frau in der EU körperliche oder sexuelle Gewalt zu erdulden habe, und wertete die Ratifizierung der Istanbul-Konvention durch die EU als starkes Signal, dass Gewalt gegen Frauen in Europa keinen Platz hat (vergleiche Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.06.2023).

Bisher hatten sich einige EU-Staaten zurückgehalten, was die Ratifizierung der Istanbul-Konvention anging. Nicht ratifiziert hatten bisher Bulgarien, die Tschechische Republik, Ungarn, Lettland, Litauen und die Slowakei. In der Bundesrepublik ist die Konvention allerdings schon seit 2018 rechtsgültig. „Gleichstellung im Blick“ hatte bereits darüber berichtet.

Der Istanbul-Konvention kommt eine besondere Bedeutung zu, da sie das erste rechtsverbindliche internationale Instrument zur Verhütung und Bekämpfung der Gewalt an Frauen und Mädchen ist. Für Staaten, die sie gezeichnet haben, ist sie rechtsverbindlich ( siehe Pressemitteilung).

Fazit: Ein erfreulicher Schritt

Ich werte es als erfreulichen Schritt, dass die EU trotz der Bedenken einiger Staaten dieser Konvention beigetreten ist und damit einen weiteren Schritt zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und Mädchen gemacht hat.

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Für wen ist „Gleichstellung im Blick“?

„Gleichstellung im Blick“ richtet sich speziell an Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragte im öffentlichen Dienst und der freien Wirtschaft in ganz Deutschland.

Kann ich „Gleichstellung im Blick“ probelesen?

Ja. Wir bieten allen interessierten Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten die Möglichkeit eine Ausgabe 14 Tage lang kostenfrei zu lesen. Sie entscheiden erst dann, ob Sie einen kostenpflichtigen Bezug möchten oder nicht.

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„Gleichstellung im Blick“ bietet allen Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten relevante, aktuelle und rechtssichere Informationen zur Herstellung von Chancengleichheit in der Arbeitswelt. Neben der gedruckten Ausgabe haben Leser*innen die Möglichkeit eine telefonische Sprechstunde für individuelle Fragen in Anspruch zu nehmen. Ebenso laden wir mindestens 1mal pro Jahr zu einem Netzwerktreffen zum Austauschen und Netzwerken ein. Ein Zugang zu einem Onlinebereich, in dem Sie Muster-Initiativanträge, Checklisten, Übersichten und Muster-Schreiben herunterladen können, rundet das Angebot ab.

Was ist die Istanbul-Konvention?

Die Istanbul-Konvention ist ein völkerrechtliches Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und hat sich zum Ziel gesetzt, Gewalt gegen Frauen auf der Basis von verbindlichen Rechtsnormen zu bekämpfen und zu verhüten.

Warum kommt der Istanbul-Konvention eine besondere Bedeutung zu?

Bundesfrauenministerin Lisa Paus bezeichnete den Beitritt der EU zur Istanbul-Konvention am 1. Juni als einen großen Erfolg im Kampf gegen die Gewalt gegen Frauen. Sie führte aus, dass jede dritte Frau in der EU körperliche oder sexuelle Gewalt zu erdulden habe, und wertete die Ratifizierung der Istanbul-Konvention durch die EU als starkes Signal, dass Gewalt gegen Frauen in Europa keinen Platz hat. Der Istanbul-Konvention kommt eine besondere Bedeutung zu, da sie das erste rechtsverbindliche internationale Instrument zur Verhütung und Bekämpfung der Gewalt an Frauen und Mädchen ist. Für Staaten, die sie gezeichnet haben, ist sie rechtsverbindlich.