Die Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen e. V. (bukof) hat in ihren Handlungsempfehlungen für mehr Entgeltgerechtigkeit und faire Arbeitsbedingungen in Hochschulsekretariaten auf die Auswirkungen einer (ab)wertenden geschlechtsspezifischen Tätigkeitsbeschreibung hingewiesen und konkrete Empfehlungen aufgestellt (16.2.2021, Link: https://t1p.de/obpf). Wie Sie diese auch für Ihre Arbeit nutzen können, haben wir Ihnen nachfolgend zusammengestellt.

Stereotypes Berufsbild nicht mehr zeitgemäß

Hochschulen sind Wissenschaftssysteme, die aufgrund von guter administrativer Arbeit – und dazu gehört ein reibungsloses Management des Alltagsgeschäfts – überhaupt erst in der Lage sind, auch gute wissenschaftliche Arbeit zu leisten. Oft wird verkannt, wie wichtig eben auch diese Basis ist, die wiederum nur von gut ausgebildeten und eingearbeiteten Mitarbeiter*innen profitieren kann.

Das Berufsfeld der Sekretärin ruft eher stereotype Vorstellungen hinsichtlich der Tätigkeiten wach. Allerdings widerspricht diese veraltete Vorstellung deutlich dem heutigen Tätigkeits- und auch Anforderungsprofil in den Hochschulsekretariaten. Eine angemessene Anpassung der Eingruppierung fehlt ebenfalls.

Unterschiedliche Bewertung von männlich und weiblich konnotierten Tätigkeiten

Wie Corona gezeigt hat, gibt es bei der Bewertung von männlich und weiblich konnotierten Tätigkeiten eine große Diskrepanz, die sich beispielsweise darin äußert, dass „Männer an Maschinen mehr verdienen als Frauen an Menschen“ (Quelle: Die ZEIT, 2.4.2020). Diese Diskrepanz lässt sich auch an Sekretariatsarbeit erkennen. So gibt es für die erforderlichen Fähigkeiten wie Organisationsvermögen und soziale Kompetenz keine Darstellungs- und Bewertungsmöglichkeit im Tarifvertrag der Länder (Entgeltordnung), während männlich konnotierte und vergleichbare Tätigkeiten ohne Sozialbezug durchschnittlich höher eingruppiert sind, wie es beispielsweise bei Technikern der Fall ist.

Meine Empfehlung:
Machen Sie auf die Problematik aufmerksam
In einigen Landesgleichstellungsgesetzen, beispielsweise in Nordrhein-Westfalen, enthält der Gleichstellungsplan auch Maßnahmen zur Aufwertung von Tätigkeiten an überwiegend mit Frauen besetzten Arbeitsplätzen. So haben die Arbeitgeber*innen die Aufgabe, Entscheidungsträger*innen hinsichtlich dieser Thematik zu sensibilisieren.

Schulung hinsichtlich geschlechtsspezifischer Vorurteile angebracht

Die Ermittlung des Grundentgelts erfolgt in mehreren Schritten mit jeweils einem Spielraum hinsichtlich einer besseren Ausgestaltung. So sollte insbesondere darauf geachtet werden, dass in den Tätigkeitsbeschreibungen keine (ab)wertenden Formulierungen verwendet und in der Folge schlechter eingruppiert und vergütet wird.

Dieses Vorgehen erfordert eine intensive Auseinandersetzung mit den geschlechtsspezifischen Rollenstereotypen. Die bukof schlägt daher vor, betriebliche Bewertungskommissionen aus Arbeitnehmer*innen und Personalvertretungen einzusetzen, die hinsichtlich der eigenen „Unconscious Bias“ (siehe „Gleichstellung im Blick“, Ausgabe 08/2020) geschult werden, um somit diskriminierungsfreie Tätigkeitsbeschreibungen auf den Weg zu bringen. Sie als Gleichstellungsbeauftragte sollten selbstverständlich von Anfang an aktiv in diesen Prozess mit einbezogen werden.

Meine Empfehlung:
Überprüfen Sie Tätigkeitsbeschreibungen
Auch Sie können überprüfen, ob etwaige Tätigkeitsbeschreibungen bestimmter Berufsbilder noch aktuell sind. Achten Sie insbesondere im Zuge der Digitalisierung auch darauf, dass modifizierte Tätigkeitsmerkmale in der Tätigkeitsbeschreibung und -bewertung dementsprechend abgebildet werden.

Fazit: Auswirkungen auf Gender Pay Gap

Die Unterbewertung von Tätigkeiten ist ein strukturelles Problem, das Frauen hinsichtlich des Gender Pay Gaps monetär schlechter stellt. Darüber hinaus wird ihnen aber auch die Wertschätzung abgesprochen, die ihnen aufgrund der erbrachten und erforderlichen Leistung zusteht. Die Fokussierung auf die Bereiche Arbeitsplatzbeschreibung, Tätigkeitsbewertung und Eingruppierung kann zu einer Verringerung des Gender Pay Gaps führen.

FAQ-Bereich

Für wen ist „Gleichstellung im Blick“?

„Gleichstellung im Blick“ richtet sich speziell an Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragte im öffentlichen Dienst und der freien Wirtschaft in ganz Deutschland.

Kann ich „Gleichstellung im Blick“ probelesen?

Ja. Wir bieten allen interessierten Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten die Möglichkeit eine Ausgabe 14 Tage lang kostenfrei zu lesen. Sie entscheiden erst dann, ob Sie einen kostenpflichtigen Bezug möchten oder nicht.

Was bietet mir „Gleichstellung im Blick“?

„Gleichstellung im Blick“ bietet allen Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten relevante, aktuelle und rechtssichere Informationen zur Herstellung von Chancengleichheit in der Arbeitswelt. Neben der gedruckten Ausgabe haben Leser*innen die Möglichkeit eine telefonische Sprechstunde für individuelle Fragen in Anspruch zu nehmen. Ebenso laden wir mindestens 1mal pro Jahr zu einem Netzwerktreffen zum Austauschen und Netzwerken ein. Ein Zugang zu einem Onlinebereich, in dem Sie Muster-Initiativanträge, Checklisten, Übersichten und Muster-Schreiben herunterladen können, rundet das Angebot ab.

Wie äußert sich die Diskrepanz von konnotierten Tätigkeiten?

Bei der Bewertung von männlich und weiblich konnotierten Tätigkeiten gibt es eine große Diskrepanz, die sich beispielsweise darin äußert, dass „Männer an Maschinen mehr verdienen als Frauen an Menschen“. Diese Diskrepanz lässt sich auch an Sekretariatsarbeit erkennen. So gibt es für die erforderlichen Fähigkeiten wie Organisationsvermögen und soziale Kompetenz keine Darstellungs- und Bewertungsmöglichkeit im Tarifvertrag der Länder (Entgeltordnung), während männlich konnotierte und vergleichbare Tätigkeiten ohne Sozialbezug durchschnittlich höher eingruppiert sind, wie es beispielsweise bei Technikern der Fall ist.

Warum wäre eine Schulung hinsichtlich geschlechtsspezifischer Vorurteile angebracht?

Die Ermittlung des Grundentgelts erfolgt in mehreren Schritten mit jeweils einem Spielraum hinsichtlich einer besseren Ausgestaltung. So sollte insbesondere darauf geachtet werden, dass in den Tätigkeitsbeschreibungen keine (ab)wertenden Formulierungen verwendet und in der Folge schlechter eingruppiert und vergütet wird.
Dieses Vorgehen erfordert eine intensive Auseinandersetzung mit den geschlechtsspezifischen Rollenstereotypen.