In Sachsen-Anhalt sind Frauen in Führungspositionen im Landesdienst weiterhin unterrepräsentiert. Gerade einmal 38 % der entsprechenden Positionen werden von Frauen besetzt. Im März 2023 kündigte die Sozialministerin des Landes, Petra Grimm-Benne (SPD), an, dieses Problem beheben zu wollen. Dazu schlägt sie eine Novellierung des Gleichstellungsgesetzes in Sachsen-Anhalt vor. Was der Vorschlag verändern soll und was Sie als Gleichstellungsbeauftragte jetzt schon anregen können, erfahren Sie in diesem Artikel.
Was das neue Gleichstellungsgesetz in Sachsen-Anhalt können soll
Für die Sozialministerin Grimm-Benne geht mit dem geringeren Frauenanteil in Führungspositionen auch eine Ungleichverteilung von Macht in der Verwaltung Sachsen-Anhalts einher. Damit will sie sich nicht mehr abfinden. Denn Sachsen-Anhalt soll eine Vorreiterrolle beim Thema Gleichstellung einnehmen.
Durch das neue Gleichstellungsgesetz soll die Vereinbarkeit von Beruf, Familien- und Pflegeaufgaben besser ermöglicht werden. Konkret fordert die Ministerin aber auch mehr Macht für die Gleichstellungsbeauftragten. Mit dem neuen Gesetz sollen diese künftig klagen können, wenn Frauen benachteiligt werden. Ziel des Ganzen ist, zu verhindern, dass Frauen regelwidrig bei Beförderungen und Einstellungen übergangen werden können (Quelle: https://bit.ly/3LaUKYo).
Es gibt noch viel zu tun in Sachsen- Anhalt
Der Gesetzesvorschlag der Sozialministerin trifft auch bei der Gleichstellungsbeauftragten von Sachsen-Anhalt, Sarah Schulze, auf Zustimmung. Wie notwendig eine Novellierung des Gesetzes ist, zeigt für Schulze schon allein der Fakt, dass die letzte Überarbeitung des Frauenfördergesetzes 1997 stattgefunden hat. Auch der geringe Anteil von weiblichen Abgeordneten in den Parlamenten auf landes- und kommunaler Ebene verdeutlichen, dass Sachsen-Anhalt noch einen weiten Weg vor sich hat (Quelle: https://bit.ly/3MSE0WX).
Hälfte der Deutschen sieht Benachteiligung von Frauen nur als geringes Problem
Durch die Verschärfung des Gesetzes werden neue Möglichkeiten geschaffen, Gleichstellung aktiv einzufordern. Dennoch glaube ich, dass neue Gesetze allein nicht reichen werden, um eine echte Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen.
Deutlich wird dies anhand der im März 2023 veröffentlichten Studie der Konrad-Adenauer-Stiftung, in der herauskam, dass 47 % der Deutschen glauben, dass es sich bei der Benachteiligung von Frauen nur um ein „kleines“ bis „gar kein Problem“ handelt. Die Studie konnte auch zeigen, dass der Anteil der Menschen, die die Benachteiligung von Frauen als kein Problem sehen, umso gößer wird, je älter die Menschen werden.
Leisten Sie Überzeugungsarbeit
Die Studie lässt sich durchaus optimistisch betrachten. Schließlich herrscht ein hohes Problembewusstsein in der Gesellschaft. Trotzdem zeigt die Studie auch, dass dieses Problembewusstsein in den Altersklassen ab 35 Jahren abnimmt. Und Menschen dieses Alters sitzen potenziell noch in Entscheidungspositionen. Aus diesem Grund bleibt es weiterhin notwendig, Überzeugungsarbeit zu leisten und immer wieder darauf hinzuweisen, wo und wie Frauen auf dem Arbeitsmarkt und in unserer Gesellschaft diskriminiert werden.
Organisieren Sie Netzwerktreffen
Geht es um die Förderung von Frauen, sind Netzwerktreffen eine beliebte Maßnahme. Diese sorgen für einen wechselseitigen Austausch zwischen den Frauen und geben ihnen Rückhalt. Auch für Sie als Gleichstellungsbeauftragte kann ein Netzwerktreffen Vorteile bringen. So können Sie zum einen aus den Gesprächen entnehmen, welche Probleme es in Ihrer Dienststelle gibt, und zum anderen Ihr Amt unter der Belegschaft bekannter machen.
Motivieren Sie Frauen, sich zu bewerben
Oftmals hört man davon, dass sich weniger Frauen auf Führungspositionen bewerben, da sie sich selbst als nicht geeignet für den Job fühlen. Wenn Sie mitbekommen, dass eine Führungsposition frei wird, machen Sie die weibliche Belegschaft darauf aufmerksam und motivieren Sie diese, sich auf diese Stelle zu bewerben.
Überprüfen Sie die Bewerbungskriterien
Häufig steht in den Bewerbungskriterien, dass die neue potenzielle Führungskraft Eigenschaften mitbringen muss wie Verhandlungsstärke oder Durchsetzungsvermögen. Dabei handelt es sich um Eigenschaften, die mit Männlichkeit in Verbindung gebracht werden. Dies lässt häufig geeignete Frauen von einer Bewerbung absehen, da sie das Gefühl haben, dass diese Eigenschaften bei ihnen weniger ausgeprägt sind. Achten Sie deshalb darauf, dass auch die Auswahlkriterien geschlechtergerecht gewählt sind.
Fazit: Gesetze allein reichen nicht aus
Das Gesetzesvorhaben der Sozialministerin aus Sachsen-Anhalt ist gut. Doch befürchte ich, dass die patriarchalen Strukturen Wege finden, sich daran anzupassen und die neuen Maßnahmen zu umgehen. Deshalb halte ich es für besonders wichtig, als Gleichstellungsaktivist*innen und Gleichstellungsbeauftragte weiterhin Aufklärungsarbeit zu leisten und immer wieder mit dem Finger auf diskriminierende Strukturen in unseren Dienststellen und der Gesellschaft zu zeigen.
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Durch das neue Gleichstellungsgesetz soll die Vereinbarkeit von Beruf, Familien- und Pflegeaufgaben besser ermöglicht werden. Konkret fordert die Ministerin aber auch mehr Macht für die Gleichstellungsbeauftragten. Mit dem neuen Gesetz sollen diese künftig klagen können, wenn Frauen benachteiligt werden. Ziel des Ganzen ist, zu verhindern, dass Frauen regelwidrig bei Beförderungen und Einstellungen übergangen werden können.
Die Hälfte der Deutschen sieht Benachteiligung von Frauen nur als geringes Problem.
Deutlich wird dies anhand der im März 2023 veröffentlichten Studie der Konrad-Adenauer-Stiftung, in der herauskam, dass 47 % der Deutschen glauben, dass es sich bei der Benachteiligung von Frauen nur um ein „kleines“ bis „gar kein Problem“ handelt. Die Studie konnte auch zeigen, dass der Anteil der Menschen, die die Benachteiligung von Frauen als kein Problem sehen, umso gößer wird, je älter die Menschen werden.