Feminismus und Schweden – das scheint einfach zusammenzugehören. Schweden betreibt seit 2014 nicht nur als erstes Land der Welt eine feministische Außenpolitik, auch in den Bereichen Elternzeit, Gender Pay Gap und frühe Sensibilisierung zum Thema Gleichstellung in schulischen Einrichtungen nimmt das skandinavische Land eine Vorreiterposition ein. Aber was macht das Land so besonders? Warum ist es ausgerechnet Schweden, das eine solche Vorreiterrolle einnimmt? Und was können Sie vielleicht für die eigene Arbeit übernehmen?

    Gleichstellung in Schweden hat Tradition

    Die Vorreiterrolle im Bereich Feminismus verdankt Schweden einer Reihe gleichstellungspolitischer Reformen aus den 1960er- und 1970er-Jahren. Diese verschafften Frauen mehr finanzielle Unabhängigkeit. So wurden sie in dieser Zeit mehr und mehr in den Arbeitsmarkt integriert und zudem unabhängig von ihren Ehemännern besteuert. Auch führte Schweden schon 1995 den Vatermonat ein, der die Betreuung der Kinder gerechter verteilen sollte. Der Monat kann nicht an die Mutter abgegeben werden (Quelle: https://bit.ly/3ENtZ6E).

    Elternzeit als Schlüssel der Gleichstellung?

    Viele Analyst*innen sehen gerade in der Elternzeit einen Schlüssel in der Gleichstellung. Mittlerweile stehen in Schweden dem Vater sogar 3 Freistellungsmonate für die Kinderbetreuung zu. Während der jeweiligen Elternzeit erhalten sowohl Mutter als auch Vater weiterhin 80 % ihres Gehalts. Dadurch, dass sich diese Monate nicht auf die Frau übertragen lassen, wird der Vater direkt in die Sorgearbeit mit eingebunden (Quelle: https://bit.ly/3GA6mii).

    Meine Empfehlung:
    Väter zur Elternzeit motivieren
    Dass Frauen immer noch den Großteil der unbezahlten Sorge- und Erziehungsarbeit übernehmen, ist ein Problem, das wir schon oftmals benannt haben. Um wirkliche Gleich- stellung zwischen den Geschlechtern zu schaffen, müssen die Männer sich hier viel mehr einbringen. Schaffen Sie als Gleichstellungsbeauftragte daher Beratungsangebote (online und offline), in denen sich werdende Väter über das Thema Elternzeit informieren können.

    Schikanen durch den*die Arbeitgeber*in

    In Schweden verbietet das Antidiskriminierungsgesetz die Benachteiligung von Arbeitnehmer*innen, die Elternzeit nehmen, genommen haben oder nehmen werden. In Deutschland ist die Diskriminierung von Vätern und Müttern immer noch gängige Praxis und rechtlich sogar möglich. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt vor Benachteiligung aus 6 Gründen:
    ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter, sexuelle Identität. Elternschaft oder Fürsorgearbeit ist darin nur sehr bedingt mitgedacht (Quelle: https://bit.ly/33pebsX).

    Meine Empfehlung:
    Fortbildungen für Arbeitgeber*in und Führungskräfte
    Wie schrieb Charlotte Parnack im April 2021 so schön in der Wochenzeitung „Die Zeit“? „Dieses Land könnte einpacken ohne all die Mütter und Väter, die sicherstellen, dass auch morgen noch jemand […] die Produkte jener Betriebe kauft, welche Eltern heute nur allzu gern diskriminieren“ (Quelle: https://bit.ly/33pebsX).

    Schulen Sie deshalb Ihre Dienststellenleitung und/oder Ihre Unternehmensführung. Machen Sie dabei auch auf den Vor- teil für das Unternehmen aufmerksam. Firmen, die ihre Mit- arbeitenden bei der Inanspruchnahme von Elternzeit unterstützen, schaffen beispielsweise eine höhere Bindung und Identifikation mit dem Unternehmen.

    Gender-Mainstreaming als Regierungspraxis

    Der Begriff Gender-Mainstreaming bedeutet, dass Politik, Organisationen und Institutionen jegliche Maßnahmen, die sie ergreifen, hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern, Frauen sowie Queer-Personen untersuchen und bewerten. Diese Praxis führt die schwedische Regierung schon seit 2011 durch. Sie hat eine nationale Plattform gegründet, die das Gender-Mainstreaming auf kommunaler, regionaler und nationaler Ebene vorantreiben soll (Quelle: https://bit.ly/3oNiu9J).

    Meine Empfehlung:
    „Taskforce Gender­Mainstreaming“ in Ihrer Dienststelle
    Ähnlich wie die schwedische Regierung könnten Sie in Ihrer Dienststelle eine Taskforce einrichten, die ebenfalls alle geplanten Maßnahmen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf alle Geschlechter untersuchen.

    FAQ-Bereich

    Für wen ist „Gleichstellung im Blick“?

    „Gleichstellung im Blick“ richtet sich speziell an Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragte im öffentlichen Dienst und der freien Wirtschaft in ganz Deutschland.

    Kann ich „Gleichstellung im Blick“ probelesen?

    Ja. Wir bieten allen interessierten Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten die Möglichkeit eine Ausgabe 14 Tage lang kostenfrei zu lesen. Sie entscheiden erst dann, ob Sie einen kostenpflichtigen Bezug möchten oder nicht.

    Was bietet mir „Gleichstellung im Blick“?

    „Gleichstellung im Blick“ bietet allen Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten relevante, aktuelle und rechtssichere Informationen zur Herstellung von Chancengleichheit in der Arbeitswelt. Neben der gedruckten Ausgabe haben Leser*innen die Möglichkeit eine telefonische Sprechstunde für individuelle Fragen in Anspruch zu nehmen. Ebenso laden wir mindestens 1mal pro Jahr zu einem Netzwerktreffen zum Austauschen und Netzwerken ein. Ein Zugang zu einem Onlinebereich, in dem Sie Muster-Initiativanträge, Checklisten, Übersichten und Muster-Schreiben herunterladen können, rundet das Angebot ab.

    Woher kommt die Vorreiterrolle der Schweden?

    Die Vorreiterrolle im Bereich Feminismus verdankt Schweden einer Reihe gleichstellungspolitischer Reformen aus den 1960er- und 1970er-Jahren. Diese verschafften Frauen mehr finanzielle Unabhängigkeit. So wurden sie in dieser Zeit mehr und mehr in den Arbeitsmarkt integriert und zudem unabhängig von ihren Ehemännern besteuert. Auch führte Schweden schon 1995 den Vatermonat ein, der die Betreuung der Kinder gerechter verteilen sollte.

    Ist Elternzeit der Schlüssel?

    Viele Analyst*innen sehen gerade in der Elternzeit einen Schlüssel in der Gleichstellung. Mittlerweile stehen in Schweden dem Vater sogar 3 Freistellungsmonate für die Kinderbetreuung zu. Während der jeweiligen Elternzeit erhalten sowohl Mutter als auch Vater weiterhin 80 % ihres Gehalts.