Audi hat 2021 einen Leitfaden zur gendergerechten Sprache eingeführt. Gegen die gendergerechten Formulierungen in E-Mails und beim sonstigen Schriftverkehr klagte ein Mitarbeiter des Mutterkonzerns VW vor dem Landgericht Ingolstadt (LAG Ingolstadt, Urteil vom 29.07.2022, 83 O 1394/21). Was das Gericht zu dieser Klage auf Unterlassung der Nutzung der gendergerechten Sprache sagt, lesen Sie im Folgenden.

Das ist passiert: Beschäftigter fühlte sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt

Ein Mitarbeiter des VW-Konzerns hatte mit Kollegen der VW-Tochterfirma Audi zusammengearbeitet und von Audi verlangt, den Genderleitfaden nicht mehr anzuwenden. Der Beschäftigte sah sich in seinen allgemeinen Persönlichkeitsrechten durch die Anwendung des Audi-Genderleitfadens verletzt.

Beschäftigter forderte Unterlassung in seiner Kommunikation

Der Beschäftigte hatte konkret den Antrag gestellt, dass die 2021 eingeführten gendergerechten Formulierungen in der Kommunikation mit ihm nicht mehr zur Anwendung kommen, und insoweit einen Unterlassungsantrag bei Gericht gestellt.

Das Gericht entschied: Klage wird abgewiesen

Das Landgericht Ingolstadt hat die Klage abgewiesen. Nun hat der Kläger in der Angelegenheit Berufung beim Oberlandesgericht München eingelegt.

Die Richter*innen hatten im Rahmen ihrer Begründung zur Abweisung betont, dass der VW-Mitarbeiter nicht zur aktiven Nutzung des Leitfadens verpflichtet gewesen sei. Eine passive Betroffenheit reichte den Richter*innen nicht aus, um dem Unterlassungsantrag stattzugeben. Sie führten hierzu aus, dass es kein Recht gebe, „in Ruhe gelassen zu werden“, wie es der VW-Beschäftigte angenommen hatte.

Fazit: Gendergerechte Sprache stößt auf Widerstand

Wie auch diese Entscheidung deutlich macht, gibt es hinsichtlich der Akzeptanz gendergerechter Sprache nach wie vor ein bundesweites Problem, und das manchmal sogar dann, wenn es wie in diesem Fall nur darum geht, diese hinzunehmen.

Offensichtlich fühlen sich viele Menschen von einem veränderten Sprachgebrauch belästigt bzw. wie der Beschäftigte in diesem Fall sogar in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt.

Es bleibt abzuwarten, wie das Oberlandesgericht entscheiden wird. Wir werden in Gleichstellung im Blick weiter berichten und Sie auf dem Laufenden halten.

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Was ist in diesem Szenario passiert?

Ein Mitarbeiter des VW-Konzerns hatte mit Kollegen der VW-Tochterfirma Audi zusammengearbeitet und von Audi verlangt, den Genderleitfaden nicht mehr anzuwenden. Der Beschäftigte sah sich in seinen allgemeinen Persönlichkeitsrechten durch die Anwendung des Audi-Genderleitfadens verletzt.

Was forderte der Beschäftigte?

Der Beschäftigte hatte konkret den Antrag gestellt, dass die 2021 eingeführten gendergerechten Formulierungen in der Kommunikation mit ihm nicht mehr zur Anwendung kommen, und insoweit einen Unterlassungsantrag bei Gericht gestellt.