Sie kennen das vielleicht auch aus Ihrem Alltag: Immer wieder ist in den sozialen Medien oder in der Presse zu lesen, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) in bestimmten Angelegenheiten eine Entscheidung getroffen hat, die sich in der Bundesrepublik auswirkt. Oder aber, dass im Rahmen der europäischen Rechtsetzung Regelungen beschlossen werden, die auch hier und in Ihrer Gleichstellungsarbeit eine Rolle spielen. Wie das europäische Recht Ihre Gleichstellungsarbeit konkret beeinflusst, welche Zusammenhänge hier bestehen und was Sie künftig aus dem europäischen Rechtsraum zum Thema Gleichstellung zu erwarten haben, all das erfahren Sie in dieser Themenausgabe.

Verschiedene europäische Rechtsnormen spielen in Ihrer Gleichstellungsarbeit eine erhebliche Rolle. Gleichstellungsrechtlich sind hier insbesondere zu nennen:

  • Art. 157 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
  • die EU-Grundrechtecharta sowie
  • die sogenannte Gender-Richtlinie der EU.

Hierzu verweise ich auf unseren Beitrag „Die Europäische Union als Motor der Gleichstellung?“ in „Gleichstellung im Blick“ von Dezember 2021, wo das Verhältnis und der Einfluss des europäischen Rechts auf das nationale Recht bereits überblicksartig dargestellt wurde.

Sie sind an die nationalen Gesetze zur Gleichstellung gebunden Sie als Gleichstellungsbeauftragte sind zunächst einmal natürlich immer nur an die nationalen Frauengleichstellungsgesetze und anderen Gesetze zur Gleichstellung auf nationaler Ebene gebunden. Tatsächlich sind diese aber in ihrer Ausgestaltung und auch Auslegung maßgeblich durch europäische Vorgaben geprägt.

Der EuGH hat eine große Bedeutung für unsere nationalen Gesetze

Im Rahmen der Auslegung unserer nationalen Gesetze spielt insbesondere der EuGH eine bedeutende Rolle. Dies vor allem deshalb, weil unsere nationalen Gerichte ihm gesetzliche Regelungen vorlegen und Fragen an ihn richten können, wenn sie klären wollen, ob unser nationales Recht mit dem europäischen Recht im Einklang steht. Aber auch Rechtsfragen anderer Mitgliedstaaten können sich hier auswirken, nämlich indem Entscheidungen des EuGH für andere Mitgliedstaaten verdeutlichen, dass auch unsere Rechtsetzung in dem einen oder anderen Punkt nicht mit dem europäischen Recht harmoniert.

FAQ-Bereich

Für wen ist „Gleichstellung im Blick“?

„Gleichstellung im Blick“ richtet sich speziell an Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragte im öffentlichen Dienst und der freien Wirtschaft in ganz Deutschland.

Kann ich „Gleichstellung im Blick“ probelesen?

Ja. Wir bieten allen interessierten Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten die Möglichkeit eine Ausgabe 14 Tage lang kostenfrei zu lesen. Sie entscheiden erst dann, ob Sie einen kostenpflichtigen Bezug möchten oder nicht.

Was bietet mir „Gleichstellung im Blick“?

„Gleichstellung im Blick“ bietet allen Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten relevante, aktuelle und rechtssichere Informationen zur Herstellung von Chancengleichheit in der Arbeitswelt. Neben der gedruckten Ausgabe haben Leser*innen die Möglichkeit eine telefonische Sprechstunde für individuelle Fragen in Anspruch zu nehmen. Ebenso laden wir mindestens 1mal pro Jahr zu einem Netzwerktreffen zum Austauschen und Netzwerken ein. Ein Zugang zu einem Onlinebereich, in dem Sie Muster-Initiativanträge, Checklisten, Übersichten und Muster-Schreiben herunterladen können, rundet das Angebot ab.

Welche Rechtsnormen spielen für die Gleichstellungsarbeit eine große Rolle?

Der Art. 157 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, die EU-Grundrechtecharta sowie die sogenannte Gender-Richtlinie der EU spielen für Ihre Gleichstellungsarbeit eine erhebliche Rolle.

Welche Bedeutung hat der EuGH für nationale Gesetze?

Der EuGH hat eine bedeutende Rolle vor allem deshalb, weil unsere nationalen Gerichte ihm gesetzliche Regelungen vorlegen und Fragen an ihn richten können, wenn sie klären wollen, ob unser nationales Recht mit dem europäischen Recht im Einklang steht. Aber auch Rechtsfragen anderer Mitgliedstaaten können sich hier auswirken.