Immer wieder höre ich in Seminaren, dass Beschäftigte mit Familienpflichten Schwierigkeiten haben, an Fortbildungen in ihrer Dienststelle teilzunehmen. Sei es, weil diese Beschäftigten aufgrund kleiner Kinder oder pflegebedürftiger Angehöriger nicht ganztags an Fortbildungen teilnehmen können und/oder aber tatsächlich Fortbildungen nicht vor Ort stattfinden, sodass eine Teilnahme für sie schwer zu organisieren ist. Wie Sie das lösen können, lesen Sie hier.

    Dienststelle muss Bedürfnisse von Beschäftigten mit Familien- und Pflegeaufgaben berücksichtigen

    Nach allen Frauengleichstellungsgesetzen in Bund und Ländern sind die Arbeitgeber*innen verpflichtet, Fortbildungen anzu­ bieten. Beispielhaft sei hier § 10 Bundesgleichstellunggesetz (BGleiG) genannt, wo explizit vorgesehen ist, dass Fortbildungen angeboten werden sollen, die den Bedürfnissen von Beschäftig­ ten, insbesondere Teilzeitbeschäftigten mit Familien­ und Pflege­ aufgaben, entsprechen. Dies können Teilzeitfortbildungen sein und/oder auch Fortbildungen, die vor Ort angeboten werden.

    Regen Sie Onlinefortbildungen für Beschäftigte mit Familien- und Pflegeaufgaben an

    Eine weitere Möglichkeit könnte aber darin bestehen, zukünftig in Ihrer Dienststelle dafür Sorge zu tragen, dass Fortbildungen auch online angeboten werden. Aufgrund der Corona­Pandemie hat sich die Fortbildungslandschaft gerade auch im öffentlichen Dienst ganz erheblich verändert. Mittlerweile ist es Standard, on­line zu kommunizieren und Fortbildungen online wahrzunehmen.

    Zumeist sind Beschäftigte entsprechend ausgestattet. Auch die Anbieter*innen von Fortbildungen haben sich umgestellt. Inso­ weit bietet es sich an, für Beschäftigte, die Schwierigkeiten ha­ ben, sich für eine Fortbildung Zeit „frei zu schaufeln“ – und das sind insbesondere Beschäftigte mit Familien­ und Pflegeaufgaben –, Fortbildungen online anzubieten.

    Es rechnet sich mehr, Teilzeitfortbildungen online anzubieten

    Der Vorteil von Onlinefortbildungen ist zudem, dass diese gut auch halbtags angeboten werden können und dann ggf. an mehreren Terminen stattfinden. Auch diese Tatsache dürfte den Beschäftigten mit Familien­ und Pflegeaufgaben und auch Ihrer Dienststelle aus wirtschaftlichen Gründen entgegenkommen.

    Das nachstehende Muster­Schreiben können Sie nutzen, wenn Sie beabsichtigen, Fortbildungen in Teilzeit online anzuregen.

    Muster-Schreiben (Bundesbehörde):

    Das Muster-Schreiben „Initiativantrag für Onlinefortbildungen in Teilzeit“ können abonnierende mit dem Code MS0039 unter www.premium.vnr.de abrufen.

    FAQ-Bereich

    Für wen ist „Gleichstellung im Blick“?

    „Gleichstellung im Blick“ richtet sich speziell an Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragte im öffentlichen Dienst und der freien Wirtschaft in ganz Deutschland.

    Kann ich „Gleichstellung im Blick“ probelesen?

    Ja. Wir bieten allen interessierten Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten die Möglichkeit eine Ausgabe 14 Tage lang kostenfrei zu lesen. Sie entscheiden erst dann, ob Sie einen kostenpflichtigen Bezug möchten oder nicht.

    Was bietet mir „Gleichstellung im Blick“?

    „Gleichstellung im Blick“ bietet allen Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten relevante, aktuelle und rechtssichere Informationen zur Herstellung von Chancengleichheit in der Arbeitswelt. Neben der gedruckten Ausgabe haben Leser*innen die Möglichkeit eine telefonische Sprechstunde für individuelle Fragen in Anspruch zu nehmen. Ebenso laden wir mindestens 1mal pro Jahr zu einem Netzwerktreffen zum Austauschen und Netzwerken ein. Ein Zugang zu einem Onlinebereich, in dem Sie Muster-Initiativanträge, Checklisten, Übersichten und Muster-Schreiben herunterladen können, rundet das Angebot ab.

    Vor welchen Schwierigkeiten stehen die Beschäftigten?

    Beschäftigte mit Familienpflichten haben Schwierigkeiten an Fortbildungen in ihrer Dienststelle teilzunehmen. Sei es, weil diese Beschäftigten aufgrund kleiner Kinder oder pflegebedürftiger Angehöriger nicht ganztags an Fortbildungen teilnehmen können und/oder aber tatsächlich Fortbildungen nicht vor Ort stattfinden, sodass eine Teilnahme für sie schwer zu organisieren ist.

    Was wäre eine Lösung für diese Schwierigkeiten?

    Zukünftig könnte in Ihrer Dienststelle dafür Sorge getragen werden, dass Fortbildungen auch online angeboten werden. Aufgrund der Corona­Pandemie hat sich die Fortbildungslandschaft gerade auch im öffentlichen Dienst ganz erheblich verändert. Mittlerweile ist es Standard, on­line zu kommunizieren und Fortbildungen online wahrzunehmen.
    Zumeist sind Beschäftigte entsprechend ausgestattet. Auch die Anbieter*innen von Fortbildungen haben sich umgestellt. Inso­weit bietet es sich an, für Beschäftigte, die Schwierigkeiten ha­ben, sich für eine Fortbildung Zeit „frei zu schaufeln“ – und das sind insbesondere Beschäftigte mit Familien­ und Pflegeaufgaben –, Fortbildungen online anzubieten.