Bekannterweise dürfen Arbeitgeber*innen seit Ende Oktober 2022 ihren Beschäftigten eine steuerfreie Prämie von bis zu 3.000 Euro als Inflationsausgleich zahlen. Diese Prämie kann auch gestückelt werden und bis Ende 2024 bleibt sie steuer- und abgabenfrei. Wie dies bei Teilzeitbeschäftigten aussehen könnte, habe ich Ihnen im Folgenden zusammengestellt.

Prämie ist interessant für Teilzeitbeschäftigte

Die Inflationssausgleichsprämie dürfte insbesondere interessant sein für Teilzeitbeschäftigte. Dies werden häufig Frauen sein, die zudem in der Steuerklasse V eingeordnet sind und daher oft ein niedriges Einkommen und eine hohe Steuerlast haben. Diese Beschäftigten hätten aufgrund der Abgabenfreiheit einen großen Vorteil, da die Prämie nicht der ungünstigen Steuerklasse 5 unterfällt.

Keine Orientierung an den geleisteten Arbeitsstunden

Interessant dürfte in diesem Zusammenhang auch sein, dass die Berechnung der Prämie tatsächlich nicht anteilig anhand der geleisteten Stunden erfolgt. Dies ist jedenfalls dem Gesetzestext nicht zu entnehmen.

Vorteilhaft ist zudem, dass Arbeitgeber*innen Teilbeträge leisten und die Prämie auf die Jahre verteilen können.

Hinweis:
Alle Beschäftigte müssen die Prämie erhalten

Wenn sich Arbeitgeber*innen dafür entscheiden, die Prämie zu zahlen, dann ist darauf zu achten, dass allen Beschäftigten diese Prämie gewährt wird.

Die Prämie kann allerdings unterschiedlich hoch ausfallen, wenn dies durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Es wäre also möglich, dass z. B. Beschäftigte mit geringem Einkommen (Frauen) eine höhere Prämie bekommen als Beschäftigte mit einem hohen Einkommen.

Wichtig ist weiterhin, dass der Inflationsausgleich zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu zahlen ist und keineswegs den Arbeitslohn ersetzt. Machen Sie In Ihrer Dienststelle darauf aufmerksam, dass es diese Inflationsausgleichsprämie gibt, und regen Sie an, dass diese den Beschäftigten gezahlt wird.

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Warum ist die Prämie interessant für Teilzeitbeschäftigte?

Teilzeitbeschäftigte sind häufig Frauen, die zudem in der Steuerklasse V eingeordnet sind und daher oft ein niedriges Einkommen und eine hohe Steuerlast haben. Diese Beschäftigten hätten aufgrund der Abgabenfreiheit einen großen Vorteil, da die Prämie nicht der ungünstigen Steuerklasse 5 unterfällt.

Anhand welcher Daten erfolgt die Berechnung der Prämie?

Die Berechnung der Prämie erfolgt nicht anteilig anhand der geleisteten Stunden.
Vorteilhaft ist zudem, dass Arbeitgeber*innen Teilbeträge leisten und die Prämie auf die Jahre verteilen können.