Im Jahr 2015 wurde mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz) eine wichtige Maßnahme für die Geschlechtergerechtigkeit auf den Weg gebracht. Denn die Krankenkassen sind nunmehr verpflichtet, bei ihren Leistungen entsprechende geschlechtsspezifische Forschungsergebnisse zu berücksichtigen. Dies gilt sowohl für die Diagnose und Therapie als auch für die Prävention und Gesundheitsförderung. Wie Sie als Gleichstellungsbeauftragte beim letztgenannten Punkt der Prävention und Gesundheitsförderung tätig werden können, haben wir Ihnen nachfolgend zusammengestellt.

    Gesundheitliche Lage der Frauen

    Der Bericht zur gesundheitlichen Lage der Frauen in Deutschland des Robert Koch-Instituts (RKI) aus Dezember 2020 beschreibt an sich ein positives Bild (Link: https://t1p.de/6s2c). So hat sich die subjektive Selbsteinschätzung der Frauen zu ihrer Gesund- heit um fast 13 % im Vergleich zu 1994 verbessert. Auch die Lebenserwartung von Frauen steigt kontinuierlich. Derzeit beträgt sie 83,3 Jahre und ist somit um 4,8 Jahre höher als die von Männern; allerdings werden die Abstände geringer. Die häufigste Todesursache mit knapp 40 % bei Frauen sind Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Trotzdem gelten diese weiterhin eher als männliche Erkrankungen. Deshalb unterschätzen Frauen hier meist ihr Er- krankungsrisiko.

    Zu den weiteren Erkrankungen, von denen Frauen häufig betroffen sind, gehören Muskel- und Skeletterkrankungen (Arthrose, Osteoporose, rheumatoide Arthritis) und eine Reihe an psychischen Erkrankungen. Vor allem aber haben auch gynäkologische Erkrankungen einen großen Einfluss auf die Lebensqualität und das Körpererleben von Frauen (z. B. Endometriose, Myome an der Gebärmutter und Gebärmuttersenkung).

    Sozio-kulturelle Unterschiede der Prävention

    Oftmals verhalten sich Frauen gesundheitsbewusster als Männer. Sie rauchen weniger, trinken weniger Alkohol und ernähren sich darüber hinaus ausgewogener. Allerdings sind Frauen stärker für tabakassoziierte Folgeerkrankungen gefährdet.

    Allgemein nutzen Frauen zwar häufiger als Männer die Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung zur Rückengesundheit, Stressbewältigung und Entspannung. Allerdings gibt es hier sozio-kulturelle Unterschiede, auf die Sie als Gleichstellungsbeauftragte reagieren können. So nehmen insbesondere junge Frauen, Frauen aus den unteren Bildungsgruppen und Alleinerziehende diese Maßnahmen seltener in Anspruch.

    Betriebliche Gesundheitsförderung eher in Betrieben mit Männern

    Ebenso geht aus dem Bericht des RKI hervor, dass eine betriebliche Gesundheitsförderung meist in Betrieben angeboten wird, in denen mehr Männer beschäftigt sind. Die betriebliche Gesundheitsförderung ist jedoch nicht nur Pflicht der Arbeitgeber*innen, sondern bietet viele Vorteile sowohl für diese als auch für die Mitarbeitenden. Zum einen werden die in den Betrieben/Behörden angebotenen Maßnahmen in der Regel von den Krankenkassen gefördert, zum anderen können gesundheitsbewusste Arbeitnehmer*innen als Vorbild auch andere Kolleg*innen mitreißen.

    Meine Empfehlung:
    Weisen Sie im Rahmen Ihres Initiativrechts auf die betriebliche Gesundheitsförderung hin
    Initiieren Sie zusammen mit dem Personalrat und der Krankenkasse einen Gesundheitstag. Hier können Sie auch frauenspezifische Themen platzieren.

    Muster-Schreiben

    Das Muster des Initiativantrages kann unter http://www.premium.vnr.de/ heruntergeladen werden!

    FAQ-Bereich

    Für wen ist „Gleichstellung im Blick“?

    „Gleichstellung im Blick“ richtet sich speziell an Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragte im öffentlichen Dienst und der freien Wirtschaft in ganz Deutschland.

    Kann ich „Gleichstellung im Blick“ probelesen?

    Ja. Wir bieten allen interessierten Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten die Möglichkeit eine Ausgabe 14 Tage lang kostenfrei zu lesen. Sie entscheiden erst dann, ob Sie einen kostenpflichtigen Bezug möchten oder nicht.

    Was bietet mir „Gleichstellung im Blick“?

    „Gleichstellung im Blick“ bietet allen Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten relevante, aktuelle und rechtssichere Informationen zur Herstellung von Chancengleichheit in der Arbeitswelt. Neben der gedruckten Ausgabe haben Leser*innen die Möglichkeit eine telefonische Sprechstunde für individuelle Fragen in Anspruch zu nehmen. Ebenso laden wir mindestens 1mal pro Jahr zu einem Netzwerktreffen zum Austauschen und Netzwerken ein. Ein Zugang zu einem Onlinebereich, in dem Sie Muster-Initiativanträge, Checklisten, Übersichten und Muster-Schreiben herunterladen können, rundet das Angebot ab.

    Wie äußert sich der Soziologe-kultuelle Unterschied?

    Oftmals verhalten sich Frauen gesundheitsbewusster als Männer. Allgemein nutzen Frauen zwar häufiger als Männer die Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung zur Rückengesundheit, Stressbewältigung und Entspannung. Allerdings gibt es hier sozio-kulturelle Unterschiede, so nehmen insbesondere junge Frauen, Frauen aus den unteren Bildungsgruppen und Alleinerziehende diese Maßnahmen seltener in Anspruch.

    Was beinhaltet die betriebliche Gesundheitsförderung und wie ist das Angebot?

    Eine betriebliche Gesundheitsförderung wird meist in Betrieben angeboten, in denen mehr Männer beschäftigt sind. Die betriebliche Gesundheitsförderung ist jedoch nicht nur Pflicht der Arbeitgeber*innen, sondern bietet viele Vorteile sowohl für sie als auch für die Mitarbeiter. Zum einen werden die in den Betrieben/Behörden angebotenen Maßnahmen in der Regel von den Krankenkassen gefördert, zum anderen können gesundheitsbewusste Arbeitnehmer*innen als Vorbild auch andere Kolleg*innen mitreißen.