In Sachen Frauenrechte weltweit war der Monat Juli äußerst ambivalent. Hierzulande wurde das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche gekippt, während fast zeitgleich in den USA die Aufhebung des landesweiten Rechts auf Schwangerschaftsabbrüche durchgesetzt wurde. Dieser Umstand offenbart, dass Selbstbestimmungsrechte fragil und erstreitbar sind – allerdings auch abhängig von politischem und juristischem Wohlwollen.
Mehr Sicherheit hinsichtlich bestehender Rechts- und Versorgungslage
Die Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister sowie -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) tagten am 30.6.2022 und 1.7.2022 in Hamburg. Die GFMK legt die Grundlinien für eine gemeinsame Gleichstellungs- und Frauenpolitik der Bundesländer fest. Auch wenn die Beschlüsse der GFMK keine unmittelbaren Rechtswirkungen entfalten, so haben sie dennoch eine politische Bindungs- und Durchsetzungskraft.
Unter den Eindrücken der Ereignisse in den USA drängen hierzulande die Bundesländer auf eine sicherere Rechts- und verbesserte Versorgungslage von Schwangerschaftsabbrüchen. Nach § 13 Abs. 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz obliegt es den Ländern, eine ausreichende medizinische Versorgung im Schwangerschaftskonflikt sicherzustellen.
Ein auf Initiative von Baden-Württemberg erstellter Beschluss drängt auf eine Überprüfung der bestehenden Rechts- und Versorgungslage. Dieser ist anschließend von der GFMK mit 14 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen (Brandenburg und Rheinland-Pfalz) erlassen worden.
Das beinhaltet der Beschluss
Der Beschluss richtet sich mit der Bitte an den Bund, für die Überprüfung eine gemeinsame Arbeitsgruppe ins Leben zu rufen. Denn die Rechtslage muss sich der geänderten Realität schnell anpassen. Insbesondere sind hier telemedizinisch begleitete medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche zu nennen. Des Weiteren soll der Informationsfluss für betroffene Frauen verbessert werden. Zu den weiteren Inhalten, die insbesondere auch Ihre Arbeit als Gleichstellungsbeauftragte tangieren, werden wir in der nächsten Ausgabe berichten.
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Die Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister sowie -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) legen die Grundlinien für eine gemeinsame Gleichstellungs- und Frauenpolitik der Bundesländer fest. Auch wenn die Beschlüsse der GFMK keine unmittelbaren Rechtswirkungen entfalten, so haben sie dennoch eine politische Bindungs- und Durchsetzungskraft.
Der Beschluss richtet sich mit der Bitte an den Bund, für die Überprüfung eine gemeinsame Arbeitsgruppe ins Leben zu rufen. Insbesondere sind hier telemedizinisch begleitete medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche zu nennen. Des Weiteren soll der Informationsfluss für betroffene Frauen verbessert werden.