Gewalt ist ein Phänomen, das Frauen weltweit und verschiedener gesellschaftlicher Schichten betrifft. Der Europarat hat sich dieses Themas angenommen, indem er das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt („Istanbul-Konvention“) ausgearbeitet hat. Durch die Ratifizierung trat die Istanbul-Konvention am 1.1.2018 in Deutschland als Bundesgesetz in Kraft. In Deutschland ist die kommunale Ebene diesbezüglich von großer Bedeutung, da hier Betroffenen (z. B. durch Frauenhäuser) Schutz geboten wird.

    Was umfasst die Konvention?

    Die Konvention verfolgt das Ziel, Frauen vor jeglicher Form von Gewalt zu schützen, häusliche Gewalt zu verhüten und diese zu beseitigen (Art. 1a Istanbul-Konvention). Mit der Ratifizierung verpflichtete sich Deutschland zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen sowie zur Schaffung entsprechender Hilfs- und Schutzangebote (https://bit.ly/3qwrPUt). Dabei verfolgt die Konvention im Wesentlichen die folgenden Punkte (https://bit.ly/30gUyl2):

    • Prävention von Gewalt: Aufklärungsarbeit durch die Öffentlichkeit
    • Schutz bieten: Bildungsmaßnahmen für Fachkräfte, Einrichtung von Frauenhäusern und Hilfsangebote
    • Sanktionierung: strafrechtliche Sanktionierung von Gewalttaten durch Schaffung eines Normsystems und Verfolgung der Taten
    • Sofortmaßnahmen: Schutz durch Kontakt- und Näherungsverbote
    • Asylverfahren: Ausdehnung der Schutzmechanismen auf Asylverfahren durch Aufenthaltstitel für Gewaltopfer

    Schutz vor Ort bieten

    Gleichstellungsbeauftragte wie Sie spielen bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention eine entscheidende Rolle. Dies zeigt eine Umfrage des Deutschen Städtetages (https://bit.ly/3qwrPUt). Und zwar betrifft das nicht nur große Städte oder Ballungszentren, sondern auch kleine Städte und den ländlichen Raum.

    Vernetzung zählt

    Die Umfrage zeigt, dass die Gleichstellungsbeauftragte anstatt einer kommunalen Koordinationsstelle häufig mit dem Thema „häusliche Gewalt“ betraut ist. Sie macht auch deutlich, dass Gleichstellungsbeauftragten oft eine Schlüsselrolle im Rahmen der kontinuierlichen Netzwerkarbeit zukommt, was in vielen Kommunen eine große Herausforderung darstellt (https://bit. ly/3qwrPUt). Laut dem Deutschen Städtetag ist eine Vernetzung besonders entscheidend, um das Entstehen von Parallelstrukturen zu verhindern und Ressourcen zu vereinen.

    Das Darmstädter Modell und gute Praktiken

    Das Frauenbüro Darmstadt hat ein Modell entwickelt, mit dessen Hilfe es die Umsetzung der Istanbul-Konvention für die Stadt in 10 Schritten ausarbeitete. Dabei verfolgten die Verantwortlichen die folgenden Schritte (https://bit.ly/3F7xsMY):

    1. Welche Artikel sind für die Umsetzung in der Kommune relevant?
    2. Eine Zuordnung der relevanten Artikel zu verschiedenen Arbeitsgruppen
    3. Beteiligung von Expert*innen in den Arbeitskreisen
    4. Präsentation der Ergebnisse an Vertreter*innen der Politik
    5. Bestandsaufnahme: Vergleich des Ist- und Sollzustands in Bezug auf die Vorgaben der Konvention
    6. Entwicklung einer Gesamtstrategie für die Politik
    7. Entwicklung bedarfsorientierter Maßnahmen auf Basis der Handlungsempfehlungen
    8. Implementierung der Maßnahmen in den 2. Gleichstellungsaktionsplan zur Europäischen Gleichstellungscharta (politische Bewertung)
    9. Implementierung der Maßnahmen
    10. Fortlaufendes Monitoring

    Gute Praktiken bestehen auch andernorts. So sind einige Städte schon durch Aktionspläne aktiv geworden, etwa Bremen, Mainz und München oder Bochum, wo sich z. B. das Netzwerk „Gewalt gegen Frauen und Mädchen und häusliche Gewalt Bochum“ der Identifikation von Lücken widmete (https://bit.ly/3H9N9oG).

    Fazit: Sie haben eine entscheidende Rolle

    Die Ausarbeitung der Istanbul-Konvention jährte sich 2021 zum 10. Mal. Ihre Umsetzung gehört zu einem der wichtigsten Themen der kommunalen Ebene. Eine gute Praxis umfasst insbesondere die Identifizierung und Schließung von entsprechenden Schutzlücken und umfassende Netzwerkarbeit. Hier können Sie als Gleichstellungsbeauftragte entscheidend dazu beitragen, Akteur*innen miteinander zu vernetzen. Haben Sie sich bereits über Umsetzungsmöglichkeiten informiert oder sind Sie bereits aktiv?

    Recherchetipps für Ihre Arbeit

    Nutzen Sie die folgenden Recherchetipps, um Ihr Wissen zu erweitern:

    FAQ-Bereich

    Für wen ist „Gleichstellung im Blick“?

    „Gleichstellung im Blick“ richtet sich speziell an Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragte im öffentlichen Dienst und der freien Wirtschaft in ganz Deutschland.

    Kann ich „Gleichstellung im Blick“ probelesen?

    Ja. Wir bieten allen interessierten Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten die Möglichkeit eine Ausgabe 14 Tage lang kostenfrei zu lesen. Sie entscheiden erst dann, ob Sie einen kostenpflichtigen Bezug möchten oder nicht.

    Was bietet mir „Gleichstellung im Blick“?

    „Gleichstellung im Blick“ bietet allen Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten relevante, aktuelle und rechtssichere Informationen zur Herstellung von Chancengleichheit in der Arbeitswelt. Neben der gedruckten Ausgabe haben Leser*innen die Möglichkeit eine telefonische Sprechstunde für individuelle Fragen in Anspruch zu nehmen. Ebenso laden wir mindestens 1mal pro Jahr zu einem Netzwerktreffen zum Austauschen und Netzwerken ein. Ein Zugang zu einem Onlinebereich, in dem Sie Muster-Initiativanträge, Checklisten, Übersichten und Muster-Schreiben herunterladen können, rundet das Angebot ab.

    Was ist Teil der Konvention?

    Prävention von Gewalt: Aufklärungsarbeit durch die Öffentlichkeit
    Schutz bieten: Bildungsmaßnahmen für Fachkräfte, Einrichtung von Frauenhäusern und Hilfsangebote
    Sanktionierung: strafrechtliche Sanktionierung von Gewalttaten durch Schaffung eines Normsystems und Verfolgung der Taten
    Sofortmaßnahmen: Schutz durch Kontakt- und Näherungsverbote
    Asylverfahren: Ausdehnung der Schutzmechanismen auf Asylverfahren durch Aufenthaltstitel für Gewaltopfer

    Was hat die Vernetzung mit der Gleichstellungsarbeit zu tun?

    Die Umfrage zeigt, dass die Gleichstellungsbeauftragte anstatt einer kommunalen Koordinationsstelle häufig mit dem Thema „häusliche Gewalt“ betraut ist. Sie macht auch deutlich, dass Gleichstellungsbeauftragten oft eine Schlüsselrolle im Rahmen der kontinuierlichen Netzwerkarbeit zukommt, was in vielen Kommunen eine große Herausforderung darstellt. Laut dem Deutschen Städtetag ist eine Vernetzung besonders entscheidend, um das Entstehen von Parallelstrukturen zu verhindern und Ressourcen zu vereinen.