Immer wieder werde ich in Seminaren gefragt, inwieweit bestimmte Missstände in den Dienststellen öffentlich gemacht werden dürfen. Dies ist in der Tat ein Problem, da Sie in Ihrem Amt einer Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Was einer Gleichstellungsbeauftragten in einem solchen Fall widerfuhr, lesen Sie im Folgenden.

Die Stadt Erfurt kündigte ihrer Gleichstellungsbeauftragten fristlos, da sie sich öffentlich zu mutmaßlichen sexuellen Übergriffen am Erfurter Theater geäußert hatte. Konkret ging es um sechs Übergriffe, die teils aktuell passiert waren und teils vor mehreren Jahren.

Nach Ansicht der Arbeitgeberin hatte die Gleichstellungsbeauftragte hier eigenmächtig Informationen in einer Zeitung preisgegeben und wurde deshalb zunächst bis Oktober 2023 beurlaubt und dann später fristlos entlassen.

Das Arbeitsgericht Erfurt beschäftigt sich nun mit diesem Fall, da die Gleichstellungsbeauftragte Kündigungsschutzklage gegen die fristlose Kündigung eingereicht hat.

Verfahren stößt bundesweit auf Kritik

Der Fall der Erfurter Gleichstellungsbeauftragten führte bundesweit zu heftiger Kritik an dem Verhalten der Arbeitgeberin. Insbesondere äußerte sich die Bundesarbeitsgemeinschaft der Kommunalen Frauenbüros und Gleichstellungsstellen zu diesem Vorgang und bat die Antidiskriminierungsstelle sowie den deutschen Juristinnenbund um Prüfung der Angelegenheit.

Zum Redaktionsschluss lag noch keine Entscheidung des Arbeitsgerichtes Erfurt vor. Wir werden Sie in Gleichstellung im Blick auf dem Laufenden halten.

Nach meiner Auffassung ist das Vorgehen der Stadt Erfurt tatsächlich mehr als befremdlich. Ich hätte mir gewünscht, dass den Vorwürfen der sexuellen Belästigung mit aller Vehemenz nachgegangen wird und die Transparenz in der Sache von den Verantwortlichen wertgeschätzt wird. Stattdessen wird durch diese fristlose Kündigung nun unter Umständen erreicht, dass die Öffentlichkeit in vergleichbaren Fällen nicht mehr informiert wird. Es bleibt abzuwarten, wie sich das Arbeitsgericht und ggf. weitere Instanzen zu dieser Kündigung äußern.

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Für wen ist „Gleichstellung im Blick“?

„Gleichstellung im Blick“ richtet sich speziell an Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragte im öffentlichen Dienst und der freien Wirtschaft in ganz Deutschland.

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Ja. Wir bieten allen interessierten Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten die Möglichkeit eine Ausgabe 14 Tage lang kostenfrei zu lesen. Sie entscheiden erst dann, ob Sie einen kostenpflichtigen Bezug möchten oder nicht.

Was bietet mir „Gleichstellung im Blick“?

„Gleichstellung im Blick“ bietet allen Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten relevante, aktuelle und rechtssichere Informationen zur Herstellung von Chancengleichheit in der Arbeitswelt. Neben der gedruckten Ausgabe haben Leser*innen die Möglichkeit eine telefonische Sprechstunde für individuelle Fragen in Anspruch zu nehmen. Ebenso laden wir mindestens 1mal pro Jahr zu einem Netzwerktreffen zum Austauschen und Netzwerken ein. Ein Zugang zu einem Onlinebereich, in dem Sie Muster-Initiativanträge, Checklisten, Übersichten und Muster-Schreiben herunterladen können, rundet das Angebot ab.

Was war in diesem Fall passiert?

Die Stadt Erfurt kündigte ihrer Gleichstellungsbeauftragten fristlos, da sie sich öffentlich zu mutmaßlichen sexuellen Übergriffen am Erfurter Theater geäußert hatte. Konkret ging es um sechs Übergriffe, die teils aktuell passiert waren und teils vor mehreren Jahren.

Wie war die allgemeine Reaktion auf diesen Fall?

Der Fall der Erfurter Gleichstellungsbeauftragten führte bundesweit zu heftiger Kritik an dem Verhalten der Arbeitgeberin. Insbesondere äußerte sich die Bundesarbeitsgemeinschaft der Kommunalen Frauenbüros und Gleichstellungsstellen zu diesem Vorgang und bat die Antidiskriminierungsstelle sowie den deutschen Juristinnenbund um Prüfung der Angelegenheit.