Ein Lächeln ist ansteckend und macht uns selbst und andere glücklich. Zum „Tag der Macht des Lächelns“ gilt es, dieses Glücklich-Machen gezielt einzusetzen. Das funktioniert übrigens auch mit Mund-Nasen-Schutz.

    Lachen ist die beste Medizin, heißt es. Und tatsächlich legen Studien nahe, dass Lachen und Lächeln das Gehirn zur Produktion von Glückshormonen anregen. Lächeln macht also glücklich – uns, aber auch unsere Mitmenschen. Denn kaum eine Mimik übt so großen Einfluss auf andere aus: Ein lächelndes Gesicht aktiviert im Gehirn andere Bereiche als ein ernst schauendes. Lächelnde Menschen wirken auf andere attraktiver, aber auch kompetenter und intelligenter.

    15. Juni: Tag der Macht des Lächelns

    Am 15. Juni wird weltweit der sogenannte „Tag der Macht des Lächelns“ begangen. Ins Leben gerufen wurde er als „Smile Power Day“ in den USA. Von wem und seit wann, darüber ist nichts überliefert.

    Dennoch hat es dieser Tag in die Kalender vieler anderer Länder geschafft. Kein Wunder, denn dem Lächeln einen eigenen Feiertag zu widmen, ist nicht nur eine schöne Idee. Da Lächeln einen so enormen Einfluss auf andere nimmt, verdient die Macht dieses Mimikspiels tatsächlich einen eigenen Tag der Aufmerksamkeit.

    So setzen Sie „Lächeln“ gezielt ein

    Diese Macht können Sie als Gleichstellungsbeauftragte gezielt für ihre Zwecke einsetzen. Allzu oft laufen Sie mit Ihren Anliegen vor verschlossene Türen, können Ihre Ideen und Anregungen nur schwer umsetzen. Neben viel Geduld und Ausdauer kann aber eben auch ein Lächeln als Türöffner fungieren.

    Lächeln verbindet, heißt es schließlich. Jemandem, der durch ein Lächeln sympathischer wirkt, hört das Gegenüber viel eher zu und ist auch eher bereit, sich der Sache des anderen anzunehmen.

    Mit einem Lächeln im Gesicht geht man der Arbeit dann nicht nur mit mehr Freude nach. Das Lächeln trägt auch maßgeblich zum Erfolg der eigenen Sache bei – und der wiederum zum Spaß an der Arbeit. Ein Lächeln in Verhandlungssituationen gezielt einzusetzen, ist also eine vielversprechende Taktik, von der Sie Gebrauch machen sollten. Probieren Sie es einfach mal aus.

    Am Aktionstag ganz bewusst und öfter lächeln

    Ein Lächeln muss aber nicht nur taktisches Mittel bei Verhandlungen sein. Es kann auch einfach dazu dienen, Mitmenschen aufzumuntern. Auf Kolleg*innen, die einem gestresst auf dem Flur begegnen, kann ein Lächeln als Stimmungsaufheller wirken. Und wer freut sich nicht über jemanden, der einfach mal freundlich den Kopf durch die Bürotür steckt, nur um lächelnd „Hallo“ zu sagen.

    Zum „Tag der Macht des Lächelns“ bieten sich ein paar kleine Aktionsideen für Gleichstellungsbeauftragte an. Sie können an diesem Tag nicht nur ganz bewusst öfter lächeln als sonst. Sie können auch gezielt Kolleg*innen aufsuchen und diese besonders herzlich anlächeln. Oder Sie versenden anlässlich des Feiertages Nachrichten, die ihre Kolleg*innen lächeln lassen – oder stiften sie zum Anlächeln anderer an.

    Ein Lächeln wirkt auch mit Mund-Nasen-Schutz

    Übrigens: Die Augen lächeln bei einem ehrlich gemeinten Lächeln immer mit. Selbst mit Mund-Nasen-Schutz lohnt es sich also, die Mitmenschen anzulächeln. Zum „Tag der Macht des Lächelns“ können Sie im Kollegium auch Gesichtsmasken mit einem Lächeln drauf verteilen – da ist gute Laune trotz Corona garantiert.

    Weitere Infos, Tipps und wertvolle Impulse rund um Ihr Amt als Gleichstellungsbeauftragten finden Sie in unserem Informationsdienst „Gleichstellung im Blick“. Bestellen Sie einfach eine Ausgabe für 14 Tage zum Testen – kostenlos und direkt nach Hause.

    FAQ-Bereich

    Wann ist der „Tag der Macht des Lächelns“?

    Am 15. Juni eines jeden Jahres.

    Für wen ist „Gleichstellung im Blick“?

    „Gleichstellung im Blick“ richtet sich speziell an Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragte im öffentlichen Dienst und der freien Wirtschaft in ganz Deutschland.

    Kann ich „Gleichstellung im Blick“ probelesen?

    Ja. Wir bieten allen interessierten Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten die Möglichkeit eine Ausgabe 14 Tage lang kostenfrei zu lesen. Sie entscheiden erst dann, ob Sie einen kostenpflichtigen Bezug möchten oder nicht.