Durch die Änderung des Personenstandsgesetzes 2018 ist eine binäre geschlechtliche Einteilung in männlich und weiblich nicht mehr zulässig. Selbst wenn die Standesämter bislang nur sehr wenige Eintragungen zur 3. Option verzeichnen, hat die Änderung auch für Sie als Gleichstellungsbeauftragte Konsequenzen. Welche das sind und wie Sie sich einbringen können, haben wir Ihnen nachfolgend zusammengestellt.

    Darum ist der Begriff der Transsexualität (Intersexualität) problematisch

    Die Begriffe Transsexualität und Intersexualität werden nach wie vor auch offiziell verwendet. Allerdings stellen diese Begriffe im Bereich der Psychiatrie/Medizin eine Diagnose dar, mit der eine psychische Störung beschrieben wird. Aufgrund der Pathologisierung wird der Begriff von vielen Trans*- und Inter*Personen abgelehnt.

    Das verbirgt sich hinter Trans* und Inter*

    Der Begriff der Geschlechtsidentität Trans* oder Inter* (beides Selbstbezeichnungen) verdeutlicht, dass es sich bei der Bezeichnung um die individuelle und gelebte Identität handelt und nicht in erster Linie um die Sexualität. Um Missverständnissen vorzubeugen, soll an dieser Stelle die Unterscheidung zwischen sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität aufgezeigt werden:

    Inter*PersonenTrans*PersonenCis-Personen
    Genetische, anatomische und/oder hormonelle Geschlechtsmerkmale entsprechen von Geburt an nicht den Geschlechtsnormen von Frau und Mann.Sie besitzen, leben aus oder stellen eine andere Genderidentität dar, als ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde.Sie besitzen, leben aus oder stellen die Genderidentität dar, die ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde.
    Sexualität: hetero-, homo-, bi-, pan- oder asexuell

    (https://www.quixkollektiv.org/glossar/genderidentitaeten/, abgerufen am 5.4.2021)

    Diese 4 offiziellen Geschlechtsoptionen sollten Sie kennen

    Die Eintragungsmöglichkeit laut Personenstandsrecht unterscheidet zwischen den Optionen „männlich“, „weiblich“, „divers“ oder „kein Eintrag“. Beachten Sie, dass der Geschlechtseintrag „divers“ und „kein Eintrag“ nicht das Gleiche sind. Grundsätzlich bezieht sich der Gesetzgeber bislang nur auf Inter*Personen, die die Kategorie divers oder kein Eintrag wählen dürfen (gegen Vorlage eines ärztlichen Attests), da es bislang ausschließlich um körperliche Geschlechtsmerkmale geht.

    Eintragungen in den Personenstandsregistern

    Die Standesämter verzeichnen bislang nur wenige Eintragungen oder Änderungen auf „divers“. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sieht dies in der anhaltenden Diskriminierung im privaten und insbesondere auch im beruflichen Kontext begründet. Aber auch die Hürde eines ärztlichen Attests schreckt viele In- ter*Personen ab, sich auch offiziell als divers registrieren zu las- sen. Die allermeisten Inter*-, aber auch Trans*Personen verorten sich daher im binären System.

    Einbeziehung von „divers“ in die Gleichstellungsgesetze

    Für alle Rechtsnormen, die an das Merkmal Geschlecht geknüpft sind, ergeben sich Konsequenzen durch die Einführung des Ge- schlechtseintrags divers. Darunter fallen unter anderem auch die Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder. Nach juristischer Einschätzung einer Studie zufolge sei die Berücksichtigung von geschlechtsdiversen Menschen in Gleichstellungsgesetzen und Fördermaßnahmen verfassungsrechtlich geboten.

    (Studie: Dutta, A. & Fornasier, M. (2020) Jenseits von männlich und weiblich
    – Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung im Arbeitsrecht und öffentlichen Dienstrecht des Bundes. Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Berlin)

    Seien Sie offen und lassen Sie sich nicht gegeneinander ausspielen!

    Gerade als Gleichstellungsbeauftragte stehen Sie im Diskurs um die 3. Option in der Mitte. Zum einen besteht die wichtige Notwendigkeit, die eigene Vorstellung hinsichtlich Geschlechts- identität zu überprüfen. Nicht nur in Bezug auf die 3. Option, sondern auch im Hinblick auf Diskriminierungen (eventuell auch Ihrer eigenen) gegenüber Transfrauen.

    Es kommt vor, dass feministische Kreise Transfrauen das Frausein absprechen, da sie nicht die gleichen Diskriminierungserfahrun- gen wie Frauen machen. Dies lässt aber außer Acht, mit welchen Benachteiligungen und Gewalt Transfrauen und Inter* konfron- tiert werden. Zum anderen vernehmen wir aus der Praxis, dass Arbeitgeber*innen Frauenrechte und die Rechte von Diversen in Opposition stellen, als ob sich nur das eine oder das andere ver- wirklichen ließe.

    Lassen Sie sich hier nicht instrumentalisieren. Es geht nicht dar- um, einer marginalisierten Gruppe etwas wegzunehmen, um es der anderen zu geben. Vielmehr sollte es gemeinsam darum ge- hen, die ungleichen Strukturen aufzubrechen.

    FAQ-Bereich

    Für wen ist „Gleichstellung im Blick“?

    „Gleichstellung im Blick“ richtet sich speziell an Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragte im öffentlichen Dienst und der freien Wirtschaft in ganz Deutschland.

    Kann ich „Gleichstellung im Blick“ probelesen?

    Ja. Wir bieten allen interessierten Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten die Möglichkeit eine Ausgabe 14 Tage lang kostenfrei zu lesen. Sie entscheiden erst dann, ob Sie einen kostenpflichtigen Bezug möchten oder nicht.

    Was bietet mir „Gleichstellung im Blick“?

    „Gleichstellung im Blick“ bietet allen Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten relevante, aktuelle und rechtssichere Informationen zur Herstellung von Chancengleichheit in der Arbeitswelt. Neben der gedruckten Ausgabe haben Leser*innen die Möglichkeit eine telefonische Sprechstunde für individuelle Fragen in Anspruch zu nehmen. Ebenso laden wir mindestens 1mal pro Jahr zu einem Netzwerktreffen zum Austauschen und Netzwerken ein. Ein Zugang zu einem Onlinebereich, in dem Sie Muster-Initiativanträge, Checklisten, Übersichten und Muster-Schreiben herunterladen können, rundet das Angebot ab.

    Was verbirgt sich hinter Trans* oder Inter*?

    Der Begriff der Geschlechtsidentität Trans* oder Inter* (beides Selbstbezeichnungen) verdeutlicht, dass es sich bei der Bezeichnung um die individuelle und gelebte Identität handelt und nicht in erster Linie um die Sexualität.

    Welche offiziellen Geschlechtsoptionen sollten ich kennen?

    Die Eintragungsmöglichkeit laut Personenstandsrecht unterscheidet zwischen den Optionen „männlich“, „weiblich“, „divers“ oder „kein Eintrag“. Beachten Sie, dass der Geschlechtseintrag „divers“ und „kein Eintrag“ nicht das Gleiche sind. Grundsätzlich bezieht sich der Gesetzgeber bislang nur auf Inter*Personen, die die Kategorie divers oder kein Eintrag wählen dürfen (gegen Vorlage eines ärztlichen Attests), da es bislang ausschließlich um körperliche Geschlechtsmerkmale geht.