Im November 2022 hat das Bundeskabinett einen deutschlandweiten Aktionsplan mit dem Titel „Queer leben“ verabschiedet. Dieser soll die Akzeptanz und den Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt stärken. Gleichzeitig möchte die Bundesregierung damit Queerfeindlichkeit entgegenwirken. Was dieser Aktionsplan beinhaltet und was sich davon für Ihre Arbeit als Gleichstellungsbeauftragte nutzen lässt, haben wir für Sie in diesem Artikel aufgearbeitet.

    Mit der Verabschiedung des bundesweiten Aktionsplans „Queer leben“ hat die Bundesregierung ein weiteres Vorhaben ihres Koalitionsvertrags umgesetzt. In dem Aktionsplan finden sich zahlreiche Vorhaben und Empfehlungen, mit denen sie den Alltag und die rechtliche Stellung von queeren Personen verbessern will.

    Was bedeutet eigentlich „queer“?

    Bevor wir jedoch im Detail auf den Aktionsplan eingehen wollen, sollte zunächst die Frage geklärt werden, was der Begriff „queer“ eigentlich bedeutet.

    Queer gilt heute als ein Sammelbegriff für Personen, die nicht der heterosexuellen Geschlechternorm entsprechen. Anders als bei sexuellen Orientierungen (heterosexuell, homosexuell, bisexuell) oder bei geschlechtlichen Identitäten (trans*, intergeschlechtlich) gibt es für den Begriff „queer“ keine einheitliche Definition.

    Der Begriff grenzt Identitäten nicht scharf ab und verändert sich in seiner Bedeutung ständig. Damit zeigt er auch, wie Machtverhältnisse Identitäten erst hervorbringen.

    Erweiterung des Grundgesetzes

    Eine konkrete Maßnahme, die der Aktionsplan vorsieht, ist die Erweiterung der Gleichbehandlungsartikel des Grundgesetzes (Artikel 3, Absatz 3). Hier soll in Zukunft ein „explizites Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Identität“ mit aufgenommen werden.

    Anpassung des Abstammungs- und Familienrechts

    Des Weiteren soll auch das Abstammungs- und Familienrecht modernisiert werden. Damit sollen vielfältige Familienkonstellationen gestärkt werden. Zukünftig soll ein Kind, das in die Ehe zweier Frauen geboren wird, automatisch zwei rechtliche Mütter haben. Bisher müssen Kinder in diesen Konstellationen adoptiert werden.

    Selbstbestimmungsrecht statt Transsexuellengesetz

    Auch soll das teilweise als verfassungswidrig eingestufte Transsexuellengesetz (TSG) durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzt werden. Damit soll es möglich werden, dass Änderungen des Geschlechtseintrags und des Vornamens durch eine Selbstauskunft beim Standesamt vollzogen werden können. Aktuell müssen Trans*-Personen ein teilweise als Übergriffig eingestuftes Verfahren durchlaufen.

    Ausbau der Antidiskriminierungsberatungen

    Der Aktionsplan setzt sich zudem das Ziel eine flächendeckende Antidiskriminierungsberatung umzusetzen, die auch für Themen der LGBTQI*-Community sensibilisiert sind. Dafür wird die Bundesregierung mit den Ländern in einen Dialog treten.

    Schutz vor LGBTQI*-Feindlichkeit am Arbeitsplatz

    Viele Menschen der LGBTQI*-Community haben am Arbeitsplatz schon mal Diskriminierungen und Anfeindungen erleben müssen. Aus diesem Grund ist eines der zentralen Ziele des Aktionsplans, das Diversity-Management in der Arbeitswelt voranzutreiben. Das gilt insbesondere für den öffentlichen Dienst, dem eine Vorbildfunktion zukommt.

    Sensibilisierung für die Belange von LGBTQI*-Beschäftigten

    Um Diskriminierungen und Anfeindungen vorzubeugen, ist eine Sensibilisierung für die Belange von LGBTQI*-Personen notwendig. Diese sollte sich vor allem an Arbeitgebende, Ausbildende- und Beschäftigtenvertretungen richten. Als Gleichstellungs- beauftragte könnten Sie beispielsweise einen entsprechenden Workshop für Ihre Dienststelle organisieren.

    Entwicklung einer Diversitätsstrategie

    Als eine Maßnahme schlägt der Aktionsplan die Entwicklung einer internen Diversitätsstrategie vor. Diese sollte Weiterbildungsangebote, die Unterstützung des Aufbaus eines Mitarbeitenden-Netzwerks und die Entwicklung einer Strategie für ein diversitätssensibles Personalauswahlverfahren beinhalten. Als Gleichstellungsbeauftragte könnten Sie überlegen, ob sich einige dieser Maßnahmen schon jetzt in Ihrer Dienststelle umsetzen lassen.

    Fazit: Der Aktionsplan ist ein erster Schritt

    Der Aktionsplan ist ein erster Schritt, um die Situation von LGBTQI*-Personen zu verbessern. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind jedoch teilweise noch sehr allgemein gehalten. Dennoch lassen sich Überlegungen anstellen, wie einige der Vorschläge schon jetzt im öffentlichen Dienst umgesetzt werden können.

    FAQ-Bereich

    Für wen ist „Gleichstellung im Blick“?

    „Gleichstellung im Blick“ richtet sich speziell an Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragte im öffentlichen Dienst und der freien Wirtschaft in ganz Deutschland.

    Kann ich „Gleichstellung im Blick“ probelesen?

    Ja. Wir bieten allen interessierten Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten die Möglichkeit eine Ausgabe 14 Tage lang kostenfrei zu lesen. Sie entscheiden erst dann, ob Sie einen kostenpflichtigen Bezug möchten oder nicht.

    Was bietet mir „Gleichstellung im Blick“?

    „Gleichstellung im Blick“ bietet allen Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten relevante, aktuelle und rechtssichere Informationen zur Herstellung von Chancengleichheit in der Arbeitswelt. Neben der gedruckten Ausgabe haben Leser*innen die Möglichkeit eine telefonische Sprechstunde für individuelle Fragen in Anspruch zu nehmen. Ebenso laden wir mindestens 1mal pro Jahr zu einem Netzwerktreffen zum Austauschen und Netzwerken ein. Ein Zugang zu einem Onlinebereich, in dem Sie Muster-Initiativanträge, Checklisten, Übersichten und Muster-Schreiben herunterladen können, rundet das Angebot ab.

    Was bedeutet eigentlich „queer“?

    Queer gilt heute als ein Sammelbegriff für Personen, die nicht der heterosexuellen Geschlechternorm entsprechen. Anders als bei sexuellen Orientierungen (heterosexuell, homosexuell, bisexuell) oder bei geschlechtlichen Identitäten (trans*, intergeschlechtlich) gibt es für den Begriff „queer“ keine einheitliche Definition.
    Der Begriff grenzt Identitäten nicht scharf ab und verändert sich in seiner Bedeutung ständig.

    Was ist eine konkrete Maßnahme des Aktionsplans?

    Eine konkrete Maßnahme, die der Aktionsplan vorsieht, ist die Erweiterung der Gleichbehandlungsartikel des Grundgesetzes (Artikel 3, Absatz 3). Hier soll in Zukunft ein „explizites Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Identität“ mit aufgenommen werden.