Der Autohersteller Audi, eine Tochter des VW Konzerns, hatte am 1.3.2021 die genderkonforme Schreibweise in einer Unternehmensrichtlinie eingeführt. Ein Mitarbeiter des Mutterkonzerns VW fühlte sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt, da die an ihn gerichteten E-Mails von Audi-Mitarbeiter*innen die Genderform per Unterstrich (Mitarbeiter_innen) enthielten. Daraufhin reichte er beim Landgericht (LG) Ingolstadt Klage ein (29.7.2022, Az. 83 O 1394/21).
Der Mitarbeiter hatte keinen Erfolg
Die Verhandlung am LG Ingolstadt war bereits nach 5 Minuten beendet. Das Gericht sah es als nicht erwiesen an, dass die genderkonforme Schreibweise die Persönlichkeitsrechte des Mitarbeiters verletzt habe.
Des Weiteren sei er durch den Umstand, dass er im Mutterkonzern VW und nicht bei der Konzerntochter Audi beschäftigt sei, persönlich nicht zur „aktiven“ Nutzung der Gendersprache verpflichtet, müsse es jedoch hinnehmen, so adressiert zu werden, da bei einem so großen Konzern keine individuelle Ansprache möglich sei.
Mitarbeiter legt vor dem OLG München Berufung ein
Der Mitarbeiter zeigte sich uneinsichtig: Er warte die schriftliche Urteilsbegründung ab, um sich mit seinen Anwält*innen über weitere Schritte zu beraten. Er beabsichtige, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Nunmehr hat der Mitarbeiter wie angekündigt Anfang September Berufung gegen das Urteil eingelegt. Dies wurde vom Oberlandesgericht (OLG) München bestätigt. Es bleibt nun abzuwarten, wie dieses Gericht bezüglich der geschlechtergerechten Sprache urteilen wird.
Nicht nur gendersensible Sprache, auch sprachsensible Wortwahl ist zu beachten
Unterstützt wurde der Mitarbeiter durch den Verein Deutsche Sprache e. V., dessen Bundesvorsitzender Walter Krämer die genderkonforme Sprache mit den Worten „Genderwahn“, „Lügenmedien“ und „Überfremdung der deutschen Sprache“ bezeichnet (Quelle: https://t1p.de/s5n0g). Die Anwält*innen des Mitarbeiters ließen nach dem Urteil verkünden: „Die Rechte unseres Mandanten wurden klar gebrochen. Dass das Gericht hier anders geurteilt hat, zeigt, wie sehr die Gender-Ideologie auch die Richterzimmer erreicht hat“ (Quelle: https://t1p.de/bpqe6).
Eine solche Wortwahl ist brandgefährlich, da sie eben auch rechtspopulistische Äußerungen aufgreift. Die bewusst gewählte Wortwahl „Gender-Ideologie“ müssen wir vehement kritisieren, da die extreme Rechte sie nutzt, um Einfluss auf gesellschaftliche Debatten zu nehmen und die ohnehin schon negative Stimmung anzuheizen (lesen Sie mehr zu diesem Kontext auf Seite 11 in dieser Ausgabe).
Darüber hinaus wird in der Klageschrift des Mitarbeiters aufgeführt, dass er sich „massiv diskriminiert“ fühle und „seine persönliche Gesundheit in Gefahr“ sehe (Quelle: https://t1p.de/bpqe6). Diese Argumentation wirkt fast zynisch, wenn wir bedenken, dass bislang nicht-binäre Menschen sprachlich gar nicht „vorgesehen“ waren und Frauen lediglich „mitgedacht“ wurden.
Normalerweise empfehlen wir an dieser Stelle oft, solche Urteile in Ihren Dienststellen zu veröffentlichen. Für dieses Urteil hingegen ist eine solche Empfehlung nicht ganz einfach. Auf der einen Seite soll der medialen Inszenierung nicht noch mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden, insbesondere deshalb, weil z. B. über Twitter bereits dazu aufgerufen wurde, weitere Klagen anzustreben (#AudiUrteil). Auf der anderen Seite kann es durchaus hilfreich sein, mit prominenten Beispielen einen Reflexionsprozess anzuregen.
Meine Empfehlung:
Setzen Sie sich für gendersensible Sprache ein
Deshalb meine Empfehlung für Sie: Greifen Sie das Thema in Ihrer Dienststelle auf. Stellen Sie dar, wie wichtig gendersensible Sprache ist und was damit beabsichtigt ist. Sollten Sie ähnliche Kritik in Ihrer Dienststelle vernehmen, besprechen Sie dies mit Ihrer Dienststellenleitung. Regen Sie in solch einem Fall an, dass sie ein Rundschreiben bezüglich der gendergerechten Schreibweise an alle Mitarbeitenden verteilt, in dem die wichtigsten Punkte nochmals erläutert werden.
Wichtig hierbei ist: Man muss die Verwendung gendersensibler Sprache als einen Prozess begreifen, in dem es gilt, sprachliche Machtverhältnisse zunächst einmal zu erkennen, um sie dann abzubauen.
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Die Anwält*innen des Mitarbeiters ließen nach dem Urteil verkünden: „Die Rechte unseres Mandanten wurden klar gebrochen. Dass das Gericht hier anders geurteilt hat, zeigt, wie sehr die Gender-Ideologie auch die Richterzimmer erreicht hat“.
Eine solche Wortwahl ist brandgefährlich, da sie eben auch rechtspopulistische Äußerungen aufgreift. Die bewusst gewählte Wortwahl „Gender-Ideologie“ müssen wir vehement kritisieren, da die extreme Rechte sie nutzt, um Einfluss auf gesellschaftliche Debatten zu nehmen und die ohnehin schon negative Stimmung anzuheizen.
Darüber hinaus wird in der Klageschrift des Mitarbeiters aufgeführt, dass er sich „massiv diskriminiert“ fühle und „seine persönliche Gesundheit in Gefahr“ sehe. Diese Argumentation wirkt fast zynisch, wenn wir bedenken, dass bislang nicht-binäre Menschen sprachlich gar nicht „vorgesehen“ waren und Frauen lediglich „mitgedacht“ wurden.
Normalerweise empfehlen wir an dieser Stelle oft, solche Urteile in Ihren Dienststellen zu veröffentlichen. Für dieses Urteil hingegen ist eine solche Empfehlung nicht ganz einfach. Auf der einen Seite soll der medialen Inszenierung nicht noch mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden, insbesondere deshalb, weil z. B. über Twitter bereits dazu aufgerufen wurde, weitere Klagen anzustreben (#AudiUrteil). Auf der anderen Seite kann es durchaus hilfreich sein, mit prominenten Beispielen einen Reflexionsprozess anzuregen.