Betroffenenbeirat zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Bremen

Betroffenenbeirat zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Bremen

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, auch Istanbul-Konvention genannt, soll Frauen vor allen Formen von Gewalt schützen. Zur Umsetzung der Istanbul- Konvention als völkerrechtlicher Vertrag hat die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz in Bremen auf Landesebene einen Betroffenenbeirat gegründet.

Die Gründung des Betroffenenbeirats erfolgte aufgrund des Bürgerschaftsbeschlusses „Istanbul-Konvention konsequent umsetzen“ und wird unter Einbeziehung verschiedener Bremer Akteur*innen einen Aktionsplan erarbeiten. Die „Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichstellung der Frau“ koordiniert und steuert den Prozess gemeinsam mit der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.

Im November 2020 fand eine Auftaktveranstaltung zu diesem Landesaktionsplan statt. Bis Mai 2021 beschäftigten sich verschiedene Arbeitsgruppen mit unterschiedlichen Formen von Gewalt und stellten im Mai 2021 die Zwischenergebnisse vor.

Teilnehmer*innen der Arbeitsgruppen waren insgesamt 45 Vertreter*innen der Bremer Fraueninfrastruktur, Spitzen- und Berufsverbände, der Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft und der Ressorts der Landesregierung. Hervorgehoben wurde hier insbesondere die Bedeutung eines Betroffenenbeirats.

Der Betroffenenbeirat zur Istanbul-Konvention wird bei allen strukturellen Entwicklungs- und Umsetzungsprozessen des Bremer Landesaktionsplans begleitend mitwirken und Einfluss nehmen. Er ist ein wichtiges Instrument der Politikberatung.

(Quelle: https://bremen-sagt-nein.de/betroffenenbeirat/)

FAQ-Bereich

Für wen ist „Gleichstellung im Blick“?

„Gleichstellung im Blick“ richtet sich speziell an Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragte im öffentlichen Dienst und der freien Wirtschaft in ganz Deutschland.

Kann ich „Gleichstellung im Blick“ probelesen?

Ja. Wir bieten allen interessierten Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten die Möglichkeit eine Ausgabe 14 Tage lang kostenfrei zu lesen. Sie entscheiden erst dann, ob Sie einen kostenpflichtigen Bezug möchten oder nicht.

Was bietet mir „Gleichstellung im Blick“?

„Gleichstellung im Blick“ bietet allen Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten relevante, aktuelle und rechtssichere Informationen zur Herstellung von Chancengleichheit in der Arbeitswelt. Neben der gedruckten Ausgabe haben Leser*innen die Möglichkeit eine telefonische Sprechstunde für individuelle Fragen in Anspruch zu nehmen. Ebenso laden wir mindestens 1mal pro Jahr zu einem Netzwerktreffen zum Austauschen und Netzwerken ein. Ein Zugang zu einem Onlinebereich, in dem Sie Muster-Initiativanträge, Checklisten, Übersichten und Muster-Schreiben herunterladen können, rundet das Angebot ab.

Um was geht es bei der Istanbul-Konvention?

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, auch Istanbul-Konvention genannt, soll Frauen vor allen Formen von Gewalt schützen. Zur Umsetzung der Istanbul- Konvention als völkerrechtlicher Vertrag hat die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz in Bremen auf Landesebene einen Betroffenenbeirat gegründet.

Warum wurde dieser Beirat gegründet?

Die Gründung des Betroffenenbeirats erfolgte aufgrund des Bürgerschaftsbeschlusses „Istanbul-Konvention konsequent umsetzen“ und wird unter Einbeziehung verschiedener Bremer Akteur*innen einen Aktionsplan erarbeiten. Die „Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichstellung der Frau“ koordiniert und steuert den Prozess gemeinsam mit der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.