Bremen will Beratungsangebote für Schwangerschaftsabbrüche ausbauen

Bremen will Beratungsangebote für Schwangerschaftsabbrüche ausbauen

Wird eine Frau ungewollt schwanger, bleibt ihr nur wenig Zeit, zu entscheiden, ob sie das Kind behalten will oder nicht. Um diese Entscheidung treffen zu können, ist sie auf eine schnelle Beratung angewiesen. Doch das stellt bundesweit derzeit ein Problem dar. Denn die Versorgungssituation für Frauen, die einen Abbruch vornehmen wollen, hat sich in den letzten Jahren deutlich verschlechtert. Mit einem neuen Gesetz möchte Bremen dem etwas entgegensetzen. Was sich hinter dem Gesetz verbirgt und wie Sie als Gleichstellungsbeauftragte Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen, unterschützen können, erfahren Sie hier.

    Darum geht es in der Diskussion um den § 218

    Der § 218 Strafgesetzbuch stellt Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe. Zwar ist der Tatbestand nicht erfüllt, wenn der Abbruch in den ersten zwölf Wochen erfolgt, dies gilt allerdings nur dann, wenn er zum Schutz des Lebens oder der Gesundheit der schwangeren Frau notwendig ist oder die Schwangerschaft auf einer Vergewaltigung beruht. Dass der Schwangerschaftsabbruch immer noch mit den Mitteln des Strafgesetzbuches geregelt wird, stößt immer wieder auf Kritik. Die Ampel-Koalition hat Anfang des Jahres 2023 nun die Erwägung geäußert, den § 218 zu streichen. Dies hat die Diskussion um Schwangerschaftsabbrüche erneut entfacht.

    Das neue Gesetz in Bremen

    Laut Bundesgesetz sind die Länder schon jetzt dazu verpflichtet, ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sicherzustellen. Doch einen Termin dafür zu bekommen, scheint in Bremen derzeit ein Problem zu sein. Ziel des Gesetzes ist es deshalb, Maßnahmen zu schaffen, um Frauen zukünftig orts- und zeitnah ausreichende Optionen zu bieten.

    Mit finanziellen Anreizen die Versorgungslage verbessern

    Ist die Versorgungslage nicht gesichert, so heißt es im Gesetzesentwurf, muss das Gesundheitsressort die Versorgungslage verbessern und dafür auch finanziell eingreifen. Eine bessere Finanzierung durch die Kommune oder das Land kann für Arztpraxen Anreize schaffen, ihre Versorgung auszubauen. Denn derzeit stellt für viele ein Schwangerschaftsabbruch ein Verlustgeschäft dar.

    Schulungen für Ärzt*innen

    Problematisch für die Versorgungslage ist auch, dass das Thema während des Medizinstudiums kaum behandelt werde. Gehen Ärzt*innen in Rente, fehlt der entsprechende Nachwuchs, der diese Aufgabe übernehmen kann. Bremen hat deshalb damit begonnen, Fortbildungen für Mediziner zu organisieren. Als Gleichstellungsbeauftragte in Ihrer Kommune könnten auch Sie über diesen Schritt nachdenken.

    Informieren Sie über die Versorgungslage

    Da Frauen nur eine sehr kurze Zeit haben, um darüber zu entscheiden, ob sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen wollen oder nicht, ist es wichtig, dass sie schnell Zugang zu Beratungsangeboten finden. Es ist daher sinnvoll, eine entsprechende Übersicht auf der Website Ihrer Kommune zu erstellen. Klären Sie zudem darüber auf, welche Rechtsgrundlage vorherrscht und welche Fristen zu beachten sind. Ein Beispiel für eine solche Informationsseite gibt das Land Niedersachen (hier geht es zur Internetseite: https://bit.ly/40lKUHa).

    Setzen Sie der Tabuisierung etwas entgegen

    Die medizinische Dienstleistung des Schwangerschaftsabbruchs wird durch seine Kriminalisierung im Strafgesetzbuch tabuisiert. Dies führt jedoch keineswegs zu weniger Schwangerschaftsabbrüchen, sondern gefährdet lediglich die medizinische Versorgungslage. Damit Sie als Gleichstellungsbeauftragte dem etwas entgegensetzen, können Sie eine Veranstaltungsreihe planen, die dieser Tabuisierung etwas entgegensetzt und auf die Engpässe in der Versorgung hinweist.

    Fazit: Tragen Sie zum offenen Diskurs bei

    Ein großes Problem ist, dass es keinen offen ausgetragenen Diskurs über Schwangerschaftsabbrüche gibt. Dies könnte auch der Grund sein, warum das Thema in der medizinischen Ausbildung kaum eine Rolle spielt. In einem ersten Schritt gilt es also, dies aufzubrechen. Informationsangebote auf Ihrer Website sowie Informationsveranstaltungen können ein erster Schritt in diese Richtung sein.

    FAQ-Bereich

    Für wen ist „Gleichstellung im Blick“?

    „Gleichstellung im Blick“ richtet sich speziell an Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragte im öffentlichen Dienst und der freien Wirtschaft in ganz Deutschland.

    Kann ich „Gleichstellung im Blick“ probelesen?

    Ja. Wir bieten allen interessierten Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten die Möglichkeit eine Ausgabe 14 Tage lang kostenfrei zu lesen. Sie entscheiden erst dann, ob Sie einen kostenpflichtigen Bezug möchten oder nicht.

    Was bietet mir „Gleichstellung im Blick“?

    „Gleichstellung im Blick“ bietet allen Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten relevante, aktuelle und rechtssichere Informationen zur Herstellung von Chancengleichheit in der Arbeitswelt. Neben der gedruckten Ausgabe haben Leser*innen die Möglichkeit eine telefonische Sprechstunde für individuelle Fragen in Anspruch zu nehmen. Ebenso laden wir mindestens 1mal pro Jahr zu einem Netzwerktreffen zum Austauschen und Netzwerken ein. Ein Zugang zu einem Onlinebereich, in dem Sie Muster-Initiativanträge, Checklisten, Übersichten und Muster-Schreiben herunterladen können, rundet das Angebot ab.

    Um was geht es bei der Diskussion um den §218?

    Der § 218 Strafgesetzbuch stellt Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe. Zwar ist der Tatbestand nicht erfüllt, wenn der Abbruch in den ersten zwölf Wochen erfolgt, dies gilt allerdings nur dann, wenn er zum Schutz des Lebens oder der Gesundheit der schwangeren Frau notwendig ist oder die Schwangerschaft auf einer Vergewaltigung beruht. Die Ampel-Koalition hat Anfang des Jahres 2023 nun die Erwägung geäußert, den § 218 zu streichen. Dies hat die Diskussion um Schwangerschafts- abbrüche erneut entfacht.

    Was soll das neue Gesetz in Bremen bewirken?

    Laut Bundesgesetz sind die Länder schon jetzt dazu verpflichtet, ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sicher- zustellen. Doch einen Termin dafür zu bekommen, scheint in Bremen derzeit ein Problem zu sein. Ziel des Gesetzes ist es deshalb, Maßnahmen zu schaffen, um Frauen zukünftig orts- und zeitnah ausreichende Optionen zu bieten.