Geschlechtergerechte Personalentwicklungsmaßnahmen aufnehmen

Geschlechtergerechte Personalentwicklungsmaßnahmen aufnehmen

Um den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen, können in den Frauen- und Gleichstellungsplan geschlechtergerechte Maßnahmen zur Personalentwicklung von Frauen aufgenommen werden. Welche das sein können, zählt beispielhaft § 6 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) auf. Hieran können Sie sich auch in den weiteren Ländern und in der Bundesverwaltung orientieren.

Mehr Frauen in Führungspositionen durch eine gezielte Personalentwicklung

Immer noch sind Frauen regelmäßig in Führungspositionen unterrepräsentiert. Hier können Maßnahmen helfen, die eine geschlechtergerechte Personalentwicklung ermöglichen.

Das HGlG sieht in § 6 Abs. 4 beispielhaft Personalentwicklungsmaßnahmen vor, die Sie auch für Ihre Gleichstellungspläne nutzen können. Diese finden Sie in der folgenden Übersicht.

Übersicht: Geschlechtergerechte Personalentwicklung gemäß § 6 HGlG

„Die Übersicht „Geschlechtergerechte Personalentwicklung gemäß § 6 HGlG“ können abonnierende mit dem Code UB0031 unter www.premium.vnr.de abrufen.“ 

Die vorstehende Übersicht ist natürlich keineswegs abschließend, stellt aber beispielhaft die Möglichkeiten und Ideen dar, die der hessische Gesetzgeber hierzu hatte. Selbstverständlich können Sie auch weitere Maßnahmen vorschlagen, um den Anteil von Frauen in Führungskräftepositionen tatsächlich zu erhöhen.

Meine Empfehlung:
Übernehmen Sie ggf. Maßnahmen aus dem HGlG
Das HGlG ist hier in seinem Regelungsgehalt aus meiner Sicht vorbildlich. Übernehmen Sie schlicht und ergreifend Maßnahmen, die Ihnen gefallen, und schlagen Sie diese bei der nächsten Evaluation Ihres Gleichstellungsplans oder auch bei der Neuerstellung eines Gleichstellungplans vor.

Sie sind an der Erstellung eines Gleichstellungsplans zu beteiligen

Bekannterweise sind Sie als Gleichstellungsbeauftragte stets bei der Evaluierung und auch bei der Erstellung des Gleichstellungsplans zu beteiligen und können mittels Ihres Initiativrechts auch tatsächlich konkrete Vorschläge für Maßnahmen machen, um den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen. Das nachstehende Musterschreiben können Sie nutzen, wenn Sie von Ihrem Initiativrecht Gebrauch machen möchten.

Initiativantrag zur geschlechtergerechten Personalentwicklung

„Initiativantrag zur geschlechtergerechten Personalentwicklung“ können abonnierende mit dem Code MS0037 unter www.premium.vnr.de abrufen.

FAQ-Bereich

Für wen ist „Gleichstellung im Blick“?

„Gleichstellung im Blick“ richtet sich speziell an Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragte im öffentlichen Dienst und der freien Wirtschaft in ganz Deutschland.

Kann ich „Gleichstellung im Blick“ probelesen?

Ja. Wir bieten allen interessierten Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten die Möglichkeit eine Ausgabe 14 Tage lang kostenfrei zu lesen. Sie entscheiden erst dann, ob Sie einen kostenpflichtigen Bezug möchten oder nicht.

Was bietet mir „Gleichstellung im Blick“?

„Gleichstellung im Blick“ bietet allen Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten relevante, aktuelle und rechtssichere Informationen zur Herstellung von Chancengleichheit in der Arbeitswelt. Neben der gedruckten Ausgabe haben Leser*innen die Möglichkeit eine telefonische Sprechstunde für individuelle Fragen in Anspruch zu nehmen. Ebenso laden wir mindestens 1mal pro Jahr zu einem Netzwerktreffen zum Austauschen und Netzwerken ein. Ein Zugang zu einem Onlinebereich, in dem Sie Muster-Initiativanträge, Checklisten, Übersichten und Muster-Schreiben herunterladen können, rundet das Angebot ab.

Was sind geeignete Maßnahmen um mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen?

Immer noch sind Frauen regelmäßig in Führungspositionen unterrepräsentiert. Hier können Maßnahmen helfen, die eine geschlechtergerechte Personalentwicklung ermöglichen.

Wie kann der Gleichstellungsplan gezielt erstellt werden?

Bekannterweise sind Sie als Gleichstellungsbeauftragte stets bei der Evaluierung und auch bei der Erstellung des Gleichstellungsplans zu beteiligen und können mittels Ihres Initiativrechts auch tatsächlich konkrete Vorschläge für Maßnahmen machen, um den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen.