Länder streben nach mehr Rechtssicherheit bei Schwangerschaftsabbrüchen

Länder streben nach mehr Rechtssicherheit bei Schwangerschaftsabbrüchen

In Sachen Frauenrechte weltweit war der Monat Juli äußerst ambivalent. Hierzulande wurde das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche gekippt, während fast zeitgleich in den USA die Aufhebung des landesweiten Rechts auf Schwangerschaftsabbrüche durchgesetzt wurde. Dieser Umstand offenbart, dass Selbstbestimmungsrechte fragil und erstreitbar sind – allerdings auch abhängig von politischem und juristischem Wohlwollen.

Mehr Sicherheit hinsichtlich bestehender Rechts- und Versorgungslage

Die Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister sowie -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) tagten am 30.6.2022 und 1.7.2022 in Hamburg. Die GFMK legt die Grundlinien für eine gemeinsame Gleichstellungs- und Frauenpolitik der Bundesländer fest. Auch wenn die Beschlüsse der GFMK keine unmittelbaren Rechtswirkungen entfalten, so haben sie dennoch eine politische Bindungs- und Durchsetzungskraft.

Unter den Eindrücken der Ereignisse in den USA drängen hierzulande die Bundesländer auf eine sicherere Rechts- und verbesserte Versorgungslage von Schwangerschaftsabbrüchen. Nach § 13 Abs. 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz obliegt es den Ländern, eine ausreichende medizinische Versorgung im Schwangerschaftskonflikt sicherzustellen.

Ein auf Initiative von Baden-Württemberg erstellter Beschluss drängt auf eine Überprüfung der bestehenden Rechts- und Versorgungslage. Dieser ist anschließend von der GFMK mit 14 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen (Brandenburg und Rheinland-Pfalz) erlassen worden.

Das beinhaltet der Beschluss

Der Beschluss richtet sich mit der Bitte an den Bund, für die Überprüfung eine gemeinsame Arbeitsgruppe ins Leben zu rufen. Denn die Rechtslage muss sich der geänderten Realität schnell anpassen. Insbesondere sind hier telemedizinisch begleitete medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche zu nennen. Des Weiteren soll der Informationsfluss für betroffene Frauen verbessert werden. Zu den weiteren Inhalten, die insbesondere auch Ihre Arbeit als Gleichstellungsbeauftragte tangieren, werden wir in der nächsten Ausgabe berichten.

FAQ-Bereich

Für wen ist „Gleichstellung im Blick“?

„Gleichstellung im Blick“ richtet sich speziell an Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragte im öffentlichen Dienst und der freien Wirtschaft in ganz Deutschland.

Kann ich „Gleichstellung im Blick“ probelesen?

Ja. Wir bieten allen interessierten Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten die Möglichkeit eine Ausgabe 14 Tage lang kostenfrei zu lesen. Sie entscheiden erst dann, ob Sie einen kostenpflichtigen Bezug möchten oder nicht.

Was bietet mir „Gleichstellung im Blick“?

„Gleichstellung im Blick“ bietet allen Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten relevante, aktuelle und rechtssichere Informationen zur Herstellung von Chancengleichheit in der Arbeitswelt. Neben der gedruckten Ausgabe haben Leser*innen die Möglichkeit eine telefonische Sprechstunde für individuelle Fragen in Anspruch zu nehmen. Ebenso laden wir mindestens 1mal pro Jahr zu einem Netzwerktreffen zum Austauschen und Netzwerken ein. Ein Zugang zu einem Onlinebereich, in dem Sie Muster-Initiativanträge, Checklisten, Übersichten und Muster-Schreiben herunterladen können, rundet das Angebot ab.

Was macht die GFMK und wofür sind sie zuständig?

Die Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister sowie -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) legen die Grundlinien für eine gemeinsame Gleichstellungs- und Frauenpolitik der Bundesländer fest. Auch wenn die Beschlüsse der GFMK keine unmittelbaren Rechtswirkungen entfalten, so haben sie dennoch eine politische Bindungs- und Durchsetzungskraft.

Was beinhaltet der erlassene Beschluss?

Der Beschluss richtet sich mit der Bitte an den Bund, für die Überprüfung eine gemeinsame Arbeitsgruppe ins Leben zu rufen. Insbesondere sind hier telemedizinisch begleitete medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche zu nennen. Des Weiteren soll der Informationsfluss für betroffene Frauen verbessert werden.