Stalking ist ein Kündigungsgrund

Stalking ist ein Kündigungsgrund

„Trotz Bewährungsstrafen und Kontaktverbots bedroht ein 43-Jähriger seine Exfreundin“, „Stalker verfolgt Exfreundin seit Jahren“, „Erzgebirger lauert Frau vor ihrem Zuhause auf“: Es sind Schlagzeilen wie diese, die sich zuhauf in den kommunalen, aber auch überregionalen Zeitungen quer durch die Bundesrepublik finden lassen. Laut Zahlen des Bundesamts für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erlebt fast jede vierte Frau in ihrem Leben eine Form des Stalkings. Es handelt sich dabei also nicht um ein Randphänomen, sondern um ein gesellschaftlich weit verbreitetes Problem. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen in diesem Beitrag zeigen, was Stalking bedeutet, was es mit Gleichstellung zu tun hat und vor allem wie man sich dagegen wehren kann.

    Was bedeutet der Begriff „Stalking?“

    Stalking leitet sich ab vom englischen Begriff „to stalk“ ab, der so viel bedeutet wie „anschleichen“ oder „anpirschen“. Ursprünglich wurde das Wort nur in der Jagdsprache verwendet. Heute bezeichnet man als Stalking eine intensive und andauernde Nachstellung, Belästigung und Bedrohung einer bestimmten Person. Den Betroffenen wird dadurch ein Kontakt mit dem Stalker aufgezwungen.

    Formen des Stalkings

    Stalking kann viele unterschiedliche Formen annehmen. Die Verfolgung des Opfers zum Arbeitsplatz, zur eigenen Wohnung oder ins Fitnessstudio sind nur einige Beispiele. Auch ständige und unerwünschte Kommunikationsversuche über E-Mails, Messenger-Nachrichten oder Telefonanrufe zählen dazu. Drohungen, Erpressungsversuche, ungewollte Geschenke bis hin zu physischen Attacken sind ebenfalls Formen, die das Stalking annehmen kann.

    Folgen für das Opfer

    Die Folgen für das Opfer sind schwerwiegend. Da sich Stalking zumeist über einen Zeitraum von mehreren Jahren hinzieht, wirkt es sich auch auf die Psyche der betroffenen Person aus. Schlaf- störungen, Panikattacken oder Konzentrationsstörungen sind nur einige der Folgen, unter denen die Opfer leiden. Neben den Auswirkungen auf die Psyche sehen sich viele Opfer oft dazu gezwungen, den Wohnort oder den Arbeitsplatz zu wechseln.

    Überwiegend Frauen vom Stalking betroffen

    Opfer von Stalking sind in Deutschland überwiegend Frauen. In 84 % der registrierten Fälle sind Männer die Täter. Sie stammen dabei aus allen Altersgruppen und sozialen Schichten. Hilfsorganisationen geben ferner an, dass ungefähr 4 % aller Männer einmal im Leben Opfer von Stalking werden.

    Stalking ist eine Form der Gewalt gegen Frauen

    Aber warum stalken so viele Männer Frauen? Die Auslöser und Täterprofile sind vielfältig. Doch im Kern geht es immer wieder um Macht und Gewalt als eine Reaktion auf Zurückweisungen. Das dazugehörige Überschreiten von Grenzen hängt auch mit männlichem Anspruchsdenken zusammen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zählt Stalking deshalb auch zu einer Form der Gewalt an Frauen.

    Was hilft gegen Stalking?

    Wichtig ist, dass Opfer von Stalking alle Vorfälle genau dokumentieren. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn man rechtliche Schritte einleiten möchte. Die App „NoStalk“ des Vereins „Weißer Ring“ kann dabei unterstützen.

    Gerade wenn es zu Stalking am Arbeitsplatz kommt, kann es schon helfen den*die Täter*in vor Zeugen darauf hinzuweisen, dass man keinen weiteren Kontakt wünscht. Es ist wichtig, dass gleich zu Beginn das engste Umfeld wie Familie, Partner oder Freunde über die Situation informiert werden. Der „Weiße Ring“ unterstützt außerdem mit einem Hilfecheck für eine psychotraumatische und anwaltliche Erstberatung. Erfahren Sie in Ihrer unmittelbaren Umgebung von einem Stalking-Fall, können Sie der betroffene Person den Verein weiterempfehlen.

    Informieren Sie über Stalking

    Stalking ist eine sehr weit verbreitete Form der Gewalt gegen Frauen. Dennoch wird sie oft unterschätzt, nicht ernst genommen oder lächerlich gemacht. Deshalb ist es wichtig, dass Sie als Gleichstellungsbeauftragte darüber aufklären. In Ihrer Dienststelle können Sie dafür Informationsmaterial bereitstellen. Auf der Internetseite des BMFSFJ finden Sie beispielsweise die Broschüre „Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt“. Darin wird auch über das Stalking aufgeklärt. Zusätzlich dazu lassen sich weitere explizite Ratschläge auf der Seite www.frauen-gegen-gewalt.de finden.

    Stalking am Arbeitsplatz ist ein Kündigungsgrund

    Einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19.4.2012 folgend ist Stalking ein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Denn der*die Täter*in begeht dadurch einen schwerwiegenden Verstoß gegen seine vertragliche Nebenpflicht, die Privatsphäre des Opfers zu respektieren. Auch nach dem Allgemeinen Gelichstellungsgesetz muss der*die Arbeitgeber*in tätig werden. Denn Mitarbeiter*innen müssen im konkret auftretenden Fall sowie auch präventiv vor Belästigungen und Benachteiligungen geschützt werden. Melden Sie deshalb gemeinsam mit dem Stalking-Opfer bei Ihrem*Ihrer Arbeitgeber*in.

    Fazit: Stalking ist ein unterschätztes Problem

    Stalking ist ein unterschätztes Problem in unserer Gesellschaft. Es sollte mehr darüber gesprochen werden. Als Gleichstellungsbeauftragte können Sie dafür Informationsmaterial bereitstellen und Opfern Stellen nennen, an die sie sich wenden können. Bei akuter Not finden betroffene Hilfe unter www.hilfetelefon.de. Zusätzlich berät und hilft die Organisation „Weißer Ring e. V.“ Menschen, die Opfer von Stalking sind.

    FAQ-Bereich

    Für wen ist „Gleichstellung im Blick“?

    „Gleichstellung im Blick“ richtet sich speziell an Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragte im öffentlichen Dienst und der freien Wirtschaft in ganz Deutschland.

    Kann ich „Gleichstellung im Blick“ probelesen?

    Ja. Wir bieten allen interessierten Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten die Möglichkeit eine Ausgabe 14 Tage lang kostenfrei zu lesen. Sie entscheiden erst dann, ob Sie einen kostenpflichtigen Bezug möchten oder nicht.

    Was bietet mir „Gleichstellung im Blick“?

    „Gleichstellung im Blick“ bietet allen Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten relevante, aktuelle und rechtssichere Informationen zur Herstellung von Chancengleichheit in der Arbeitswelt. Neben der gedruckten Ausgabe haben Leser*innen die Möglichkeit eine telefonische Sprechstunde für individuelle Fragen in Anspruch zu nehmen. Ebenso laden wir mindestens 1mal pro Jahr zu einem Netzwerktreffen zum Austauschen und Netzwerken ein. Ein Zugang zu einem Onlinebereich, in dem Sie Muster-Initiativanträge, Checklisten, Übersichten und Muster-Schreiben herunterladen können, rundet das Angebot ab.

    Was bedeutet der Begriff „Stalking?“

    Stalking leitet sich vom englischen Begriff „to stalk“ ab, der so viel bedeutet wie „anschleichen“ oder „anpirschen“. Ursprünglich wurde das Wort nur in der Jagdsprache verwendet. Heute bezeichnet man als Stalking eine intensive und andauernde Nachstellung, Belästigung und Bedrohung einer bestimmten Person. Den Betroffenen wird dadurch ein Kontakt mit dem Stalker aufgezwungen.

    Was hilft gegen Stalking?

    Wichtig ist, dass Opfer von Stalking alle Vorfälle genau dokumentieren. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn man rechtliche Schritte einleiten möchte. Die App „NoStalk“ des Vereins „Weißer Ring“ kann dabei unterstützen.
    Gerade wenn es zu Stalking am Arbeitsplatz kommt, kann es schon helfen den*die Täter*in vor Zeugen darauf hinzuweisen, dass man keinen weiteren Kontakt wünscht. Es ist wichtig, dass gleich zu Beginn das engste Umfeld wie Familie, Partner oder Freunde über die Situation informiert werden. Der „Weiße Ring“ unterstützt außerdem mit einem Hilfecheck für eine psychotraumatische und anwaltliche Erstberatung.