Was sich hinter dem Gender-Award verbirgt und wie Sie daran teilnehmen können

Was sich hinter dem Gender-Award verbirgt und wie Sie daran teilnehmen können

Einmal im Jahr verleiht die Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten (BAG) in Kooperation mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) den Gender-Award. Ausgezeichnet werden Kommunen, die eine besonders kreative und erfolgreiche Frauen- und Gleichstellungspolitik betreiben. Ziel der Preisverleihung ist es, das besondere Engagement der Kommunen stärker in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken. In diesem Artikel wollen wir Ihnen zeigen, was sich hinter der Veranstaltung verbirgt, welche Projekte ausgezeichnet werden und warum es sich lohnt, selbst an dem Event teilzunehmen.

    Was steckt hinter dem Gender-Award?

    Seit 2016 verleiht die BAG unter Schirmherrschaft des BMFSFJ regelmäßig den Gender-Award „Kommune mit Zukunft“, so auch wieder im Februar 2023 in Berlin. Diesmal gab es insgesamt 15 Bewerbungen. Mit dem Award werden Kommunen ausgezeichnet, die eine besonders vorbildliche Gleichstellungsarbeit leisten. Mittlerweile wird der Preis sogar in zwei Kategorien verliehen: für Großstätte und Städte unter 100.000 Einwohner.

    Gleichstellung beginnt vor Ort

    Wie wichtig die Gleichstellungsarbeit in den Kommunen ist, betonte auch die Familienministerin Lisa Paus. Auf der Preisverleihung sagte sie, dass es sich insbesondere vor Ort in den Kommunen entscheide, ob und wie Männer und Frauen gleichberechtigt zusammenleben können. Der Gender-Award gebe hier Schwung in die richtige Richtung.

    Mit Vernetzung und dem Diversity-Check überzeugt Nürnberg die Jury

    In der Kategorie „Großstädte“ gewann in diesem Jahr die Stadt Nürnberg die Auszeichnung. Dabei überzeugte die Stadt mit einem strukturellen Konzept für Gleichstellung in der Kommune und ihrer Vernetzung innerhalb der Verwaltung. Besonders beeindruckt zeigte sich die Jury davon, wie Nürnberg Gleichstellung und Antidiskriminierung miteinander verknüpft.

    So ist die Gleichstellungsstelle zusammen mit dem Menschenrechtsbüro in einer Stabsstelle direkt beim Oberbürgermeister angesiedelt. Begeistert zeigte sich die Jury auch, dass sich alle Rechtsvorlagen im Stadtrat einem Diversity-Check unterziehen müssen.

    Tübingen tritt Europäischer Gleichstellungscharta bei

    In der Kategorie „Kommunen mit unter 100.000 Einwohner*innen“ gewann in diesem Jahr die Stadt Tübingen. Dabei wurde hervorgehoben, dass Tübingen es als erste kleinere Kommune geschafft habe, der Europäischen Gleichstellungscharta beizutreten. Verbunden wurde der Beitritt mit einem umfassenden Aktionsplan der insbesondere traditionelle Geschlechterbilder und Rollenklischees aufbrechen soll.

    So wurde das Forschungs-, Ausstellungs- und Kulturprojekt „Queer durch Tübingen“ ins Leben gerufen, mit dem auch auf die Überschneidung verschiedener Diskriminierungen und Benachteiligungen aufmerksam gemacht wird. Zudem wurde hervorgehoben, dass Tübingen in der städtischen Erinnerungskultur und im Sport das Gender-Mainstreaming anwendet. Frauen sollen damit im Stadtbild sichtbarer werden.

    So machen Sie mit

    Für den Gender-Award können sich grundsätzlich alle Kommunen bewerben. Auf der Internetseite der BAG finden Sie dafür eine Bewerbungsmaske.

    Hier müssen Sie Angaben zu folgenden Punkten machen:

    • Allgemeine Angaben zur Kommune
    • Wie wird die Gleichstellung von Frauen und Männern unter Bürger*innen gefördert?
    • Wie wird de Gleichstellung innerhalb der Verwaltung gefördert?
    • Anteil der Politikerinnen im Parlament

    Die Fragen lassen sich ganz einfach durch das Ankreuzen von vorgegebenen Angaben beantworten. Sie müssen zunächst also keinen längeren Text vorbereiten. Wann der Preis für 2024 ausgeschrieben wird, stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest. Behalten Sie die Kommunikationskanäle der BAG deshalb im Auge.

    Fazit: Mitmachen lohnt sich

    Der Gender-Award schafft eine große Aufmerksamkeit für die eigenen gleichstellungspolitischen Projekte. Um Themen zu setzen und mehr Fürsprecher*innen zu bekommen, lohnt sich die Teilnahme.

    FAQ-Bereich

    Für wen ist „Gleichstellung im Blick“?

    „Gleichstellung im Blick“ richtet sich speziell an Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragte im öffentlichen Dienst und der freien Wirtschaft in ganz Deutschland.

    Kann ich „Gleichstellung im Blick“ probelesen?

    Ja. Wir bieten allen interessierten Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten die Möglichkeit eine Ausgabe 14 Tage lang kostenfrei zu lesen. Sie entscheiden erst dann, ob Sie einen kostenpflichtigen Bezug möchten oder nicht.

    Was bietet mir „Gleichstellung im Blick“?

    „Gleichstellung im Blick“ bietet allen Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten relevante, aktuelle und rechtssichere Informationen zur Herstellung von Chancengleichheit in der Arbeitswelt. Neben der gedruckten Ausgabe haben Leser*innen die Möglichkeit eine telefonische Sprechstunde für individuelle Fragen in Anspruch zu nehmen. Ebenso laden wir mindestens 1mal pro Jahr zu einem Netzwerktreffen zum Austauschen und Netzwerken ein. Ein Zugang zu einem Onlinebereich, in dem Sie Muster-Initiativanträge, Checklisten, Übersichten und Muster-Schreiben herunterladen können, rundet das Angebot ab.

    Was steckt hinter dem Gender-Award?

    Seit 2016 verleiht die BAG unter Schirmherrschaft des BMFSFJ regelmäßig den Gender-Award „Kommune mit Zukunft“, so auch wieder im Februar 2023 in Berlin. Mit dem Award werden Kommunen ausgezeichnet, die eine besonders vorbildliche Gleichstellungsarbeit leisten.

    Wie können Sie teilnehmen?

    Für den Gender-Award können sich grundsätzlich alle Kommunen bewerben. Auf der Internetseite der BAG finden Sie dafür eine Bewerbungsmaske.

    Hier müssen Sie Angaben zu folgenden Punkten machen:
    – Allgemeine Angaben zur Kommune
    – Wie wird die Gleichstellung von Frauen und Männern unter Bürger*innen gefördert?
    – Wie wird de Gleichstellung innerhalb der Verwaltung gefördert?
    – Anteil der Politikerinnen im Parlament