Sexuelle Belästigung bei der Bundeswehr hat deutlich zugenommen

Sexuelle Belästigung bei der Bundeswehr hat deutlich zugenommen

Ein Vorfall, den das Amtsgericht (AG) Gera zu verhandeln hatte, beschäftigte die Medien bei Redaktionsschluss. Es ging hier um die sexuelle Belästigung durch einen Hauptfeldwebel. Dieser Fall scheint aber nur die Spitze des Eisbergs zu sein und greift eine zunehmende Problematik bei der Bundeswehr auf. Sie erfahren in diesem Beitrag, wie es mit dem Thema der sexuellen Belästigung bei der Bundeswehr aussieht.

    Das ist passiert: Hauptfeldwebel wurde sexuell übergriffig

    Beim AG Gera war ein Verfahren wegen sexueller Belästigung und versuchter Nötigung gegen einen Hauptfeldwebel der Bundeswehr anhängig. Zunächst stand der Vorwurf der Vergewaltigung im Raum. Hiervon wurde der 46-jährige Soldat jedoch freigesprochen. Wegen sexueller Belästigung und versuchter Nötigung wurde er jedoch verurteilt.

    Laut Urteilsbegründung hätten sich nach Meinung der Richter*innen die Vorfälle im Rahmen von sexuellen Beziehungen zwischen dem Angeklagten und 2 Soldatinnen abgespielt. Der Vorwurf war, dass der Hauptfeldwebel einer Soldatin mit der Weitergabe von Intimfotos gedroht und Sex von ihr verlangt habe. Zu sexuellen Handlungen sei es dann in der Geraer Pionier-Kaserne wohl tatsächlich gekommen.

    Das entschied das Gericht: Das Gericht urteilte eine Geldstrafe aus

    Das Gericht ging jedoch davon aus, dass diese sexuellen Handlungen einvernehmlich vorgenommen worden seien. Zur Drohung und Weitergabe der Fotos sei es erst später, nämlich im Herbst 2017, gekommen. Hierfür musste sich der 46-Jährige allerdings wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen verantworten und wurde hinsichtlich dieses Vorwurfs verurteilt.

    Der Hauptfeldwebel habe außerdem eine Soldatin gegen ihren Willen auf den Mund geküsst sowie ihr in den Schritt gegriffen. Der Beschuldigte räumte schließlich den Sex mit der Kameradin sowie die Belästigung einer Soldatin und die Weitergabe von intimen Bildern ein.

    Er wurde zu 140 Tagessätzen à 40 €, insgesamt 5.600 €, verurteilt. Die Bundeswehr hat den Soldaten vorläufig vom Dienst freigestellt.

    Sexuelle Belästigungen nehmen zu

    Dies scheint bei der Bundeswehr durchaus kein Einzelfall zu sein. Nach dem Jahresbericht des Wehrbeauftragten 2018 nehmen sexuelle Belästigungen bei der Bundeswehr deutlich zu. Die Anstiegsrate lag hiernach bei 23 %. Alarmierend ist die wachsende Zahl der meldepflichtigen Ereignisse. Diese sind auf 288 gestiegen. (Quelle: MDR aktuell, 27.1.2020, „Weiterhin hohe Anzahl sexueller Übergriffe in der Bundeswehr”)

    Nach dem Bericht handelte es sich um unsittliche Berührungen beispielsweise von Po oder Brüsten. Von dem grünen Verteidigungspolitiker Tobias Lindner wurde die aktuelle Situation als besorgniserregend bewertet.

    Zunahme der sexuellen Belästigung ist besorgniserregend

    Ähnlich sah die Situation in den ersten 10 Monaten des Jahres 2019 aus. Hier gab es 262 Verdachtsfälle. Tatsächlich wird aber die Steigerung von Verdachtsfällen darauf zurückgeführt, dass es durch die #MeToo-Debatte in der Bundeswehr eine erhöhte Sensibilisierung in der Truppe gibt, Vorfälle auch anzuzeigen. Insoweit lässt dies den Rückschluss zu, dass es sich nicht um eine tatsächliche Steigerung handelt, sondern nur die Dunkelziffer offenbar erhellt wurde.

    Im Bundesministerium für Verteidigung wird für das gesamte Jahr 2019 mit 300 Verdachtsfällen sexueller Belästigung gerechnet (Quelle: MDR aktuell, 27.1.2020)

    Das bedeutet diese Entscheidung für Sie in der Praxis

    Sind Sie Gleichstellungsbeauftragte in der Bundeswehr, dann tauschen Sie sich wegen dieser steigenden Zahlen einmal mit Ihren Kolleg*innen aus und überlegen Sie, inwieweit Sie hier Einfluss nehmen können. Als zivile Gleichstellungsbeauftragte ist dies sicherlich nicht unbedingt Ihre Aufgabe, aber als militärische Gleichstellungsbeauftragte werden Sie hier umso mehr gefragt sein.

    Sie können beispielsweise anregen, dass Soldaten zum Thema Sexismus im Alltag und sexueller Gewalt mehr als bisher geschult werden. Dies wird sich insbesondere auf Führungskräfte beziehen, deren Verantwortung es letztlich ja auch ist, darauf zu achten, dass solche sexuellen Übergriffe und Belästigungen in den Kasernen nicht stattfinden bzw. nicht geduldet werden.

    Meine Empfehlung: Besprechen Sie die Thematik in Ihren Arbeitskreisen
    Greifen Sie die Thematik sexuelle Übergriffe bzw. sexuelle Belästigung in Ihren Arbeitskreisen einmal auf und setzen Sie sich als Ziel, hierzu Gegenmaßnahmen bzw. Vorschläge für die jeweilige Dienststelle zu erarbeiten.

    Fazit: Seien Sie wachsam bei sexuellen Belästigungen

    Achten Sie als Gleichstellungsbeauftragte bei der Bundeswehr darauf, wie sich die Zahlen in Hinsicht auf sexuelle Übergriffe weiterentwickeln, und regen Sie ggf. präventive Maßnahmen in Ihrer Dienststelle an. Nutzen Sie hierfür Ihr Initiativrecht unter Bezug auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bzw. das Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz.

    FAQ-Bereich

    Für wen ist „Gleichstellung im Blick“?

    „Gleichstellung im Blick“ richtet sich speziell an Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragte im öffentlichen Dienst und der freien Wirtschaft in ganz Deutschland.

    Kann ich „Gleichstellung im Blick“ probelesen?

    Ja. Wir bieten allen interessierten Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten die Möglichkeit eine Ausgabe 14 Tage lang kostenfrei zu lesen. Sie entscheiden erst dann, ob Sie einen kostenpflichtigen Bezug möchten oder nicht.

    Sind die Informationen auch für Gleichstellungsbeauftragte der Bundeswehr interessant?

    Ja. Unsere Inhalte beziehen sich auf das BGleiG, die LGG´s, sowie das AGG und das allgemeine Arbeitsrecht. Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragte aus Bund, Land und Kommune, sowie der Bundeswehr und Jobcenter erhalten rechtssichere und praktische Informationen, sowie neue Impulse zur Erfüllung ihres Amtes.

    Was war Gegenstand der Gerichtsverhandlung in Gera?

    Bei dem Verfahren ging es um die Anklage wegen sexueller Belästigung und versuchter Nötigung gegen einen Hauptfeldwebel der Bundeswehr. Zunächst stand der Vorwurf der Vergewaltigung im Raum. Hiervon wurde der 46-jährige Soldat jedoch freigesprochen. Wegen sexueller Belästigung und versuchter Nötigung wurde er jedoch verurteilt.
    Der Vorwurf war, dass der Hauptfeldwebel einer Soldatin mit der Weitergabe von Intimfotos gedroht und Sex von ihr verlangt habe. Zu sexuellen Handlungen sei es dann in der Geraer Pionier-Kaserne wohl tatsächlich gekommen.

    Wie lassen sich die Vorfälle in Zahlen ausdrücken?

    Nach dem Jahresbericht des Wehrbeauftragten 2018 nehmen sexuelle Belästigungen bei der Bundeswehr deutlich zu. Die Anstiegsrate lag hiernach bei 23 %. Alarmierend ist die wachsende Zahl der meldepflichtigen Ereignisse. Diese sind auf 288 gestiegen. Ähnlich sah die Situation in den ersten 10 Monaten des Jahres 2019 aus. Hier gab es 262 Verdachtsfälle.
    Tatsächlich wird aber die Steigerung von Verdachtsfällen darauf zurückgeführt, dass es durch die #MeToo-Debatte in der Bundeswehr eine erhöhte Sensibilisierung in der Truppe gibt, Vorfälle auch anzuzeigen. Insoweit lässt dies den Rückschluss zu, dass es sich nicht um eine tatsächliche Steigerung handelt, sondern nur die Dunkelziffer offenbar erhellt wurde.
    Im Bundesministerium für Verteidigung wird für das gesamte Jahr 2019 mit 300 Verdachtsfällen sexueller Belästigung gerechnet.