So unterstützen Sie die Arbeit im Homeoffice

So unterstützen Sie die Arbeit im Homeoffice

Der Ruf nach mehr Arbeit im Homeoffice wurde mit dem erneuten Lockdown immer lauter. Aber selbst falls der Lockdown vorbei ist, kann es doch zur Vermeidung von Infektionen weiterhin sinnvoll sein, mehr Arbeit im Homeoffice zu verrichten, so wie es derzeit auch von der Politik gefordert wird. Der öffentliche Dienst sollte hier Vorreiter*in sein. Sie als Gleichstellungsbeauftragte haben Möglichkeiten, diese Forderung tatsächlich auch in Ihrer jeweiligen Dienststelle mittels Ihres Initiativrechts zu unterstützen. Wie dies gehen kann, lesen Sie im Folgenden.

Sondieren Sie, welche Arbeitsplätze in Ihrer Dienstelle für Homeoffice geeignet sind

Nicht jeder Arbeitsplatz ist tatsächlich für die Arbeit im Homeoffice
geeignet. Aber oft weitaus mehr, als Arbeitgeberinnen zurzeit ermöglichen. Sie sollten einmal in Ihrer Dienststelle analysieren, welche Arbeitsplätze tatsächlich für die Arbeit im Homeoffice geeignet erscheinen, und hierzu den Personalrat ins Boot holen. Überlegen Sie gemeinsam, ob Sie dem*der Arbeitgeber*in nicht einen Vorschlag machen wollen, welche Arbeitsplätze
ins Homeoffice verlagert werden könnten.

Nicht alle Beschäftigten können im Homeoffice arbeiten

Tatsächlich sind nicht alle Beschäftigten in der Lage, im Homeoffice
ihre Arbeit zu verrichten. Oder wollen dies auch gar nicht. Für die Arbeit im Homeoffice ist es erforderlich, dass die Beschäftigten sehr selbstständig und organisiert arbeiten können. Daneben müssen selbstverständlich auch die technischen und tatsächlichen Voraussetzungen zur Arbeit im Homeoffice gegeben sein.

Sicherlich ist es sinnvoll, vorübergehend Arbeitsplätze im Homeoffice auch mal am Küchentisch oder Wohnzimmertisch zu akzeptieren. Grundsätzlich sollte aber sichergestellt sein, dass für die Arbeit im Homeoffice auch ein guter Arbeitsplatz zur Verfügung steht, an dem die Beschäftigten ihre Arbeit ungestört verrichten können. Weiter müssen selbstverständlich die notwendigen Datenschutzbestimmungen eingehalten sowie bestimmte Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. So sollte ein abschließbarer Schrank zur Verfügung stehen sowie passwortgeschützte PCs und Laptops.

Meine Empfehlung:
Fragen Sie nach, wo die Bedürfnisse liegen
Wenn Sie unsicher sind, ob und in welchen Bereichen Ihre Kolleg*innen mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen eine Unterstützung brauchen, fragen Sie einfach nach oder machen Sie eine Umfrage. Dies hat 2 Vorteile: Zum einen sehen die Beschäftigten, dass Sie sich um ihre Bedürfnisse und Wünsche kümmern, zum anderen wissen Sie genau, was gebraucht wird.

Fassen Sie alternierende Homeoffice-Arbeit ins Auge

Immer wieder wird in der Presse bekannt, dass Beschäftigte mit
der reinen Homeoffice-Arbeit häufig überfordert sind und die sozialen
Kontakte in der Dienststelle vermissen. Ein Kompromiss wäre es hier, eine alternierende Homeoffice-Tätigkeit vorzuschlagen, sodass Beschäftigte sowohl im Homeoffice an festen Tagen arbeiten, aber immer auch an einigen Tagen in die Dienststelle kommen. Starten Sie ggf. gemeinsam mit Ihrem*r Arbeitgeber*in eine Umfrage, welche Modelle der Homeoffice-Arbeit von den Beschäftigten gewünscht werden und welche diese unterstützen können.

Tipp aus der Redaktion

Als Abonnent*in von Gleichstellung im Blick, stellen wir Ihnen zahlreiche Muster-Schreiben, Muster-Initiativanträge, Checklisten und Übersichten zur individuellen Nutzung im Premiumbereich unter www.premium.vnr.de zur Verfügung. Wenn Sie bereits Kund*in sind, loggen Sie sich direkt ein. Sie sind noch kein*e Kund*in? Dann bestellen Sie noch heute eine Ausgabe zum Test für 14 Tage.

FAQ-Bereich

Für wen ist „Gleichstellung im Blick“?

„Gleichstellung im Blick“ richtet sich speziell an Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragte im öffentlichen Dienst und der freien Wirtschaft in ganz Deutschland.

Kann ich „Gleichstellung im Blick“ probelesen?

Ja. Wir bieten allen interessierten Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten die Möglichkeit eine Ausgabe 14 Tage lang kostenfrei zu lesen. Sie entscheiden erst dann, ob Sie einen kostenpflichtigen Bezug möchten oder nicht.

Was bietet mir „Gleichstellung im Blick“?

„Gleichstellung im Blick“ bietet allen Frauen-, Gleichstellungs- und Chancengleichheitsbeauftragten relevante, aktuelle und rechtssichere Informationen zur Herstellung von Chancengleichheit in der Arbeitswelt. Neben der gedruckten Ausgabe haben Leser*innen die Möglichkeit eine telefonische Sprechstunde für individuelle Fragen in Anspruch zu nehmen. Ebenso laden wir mindestens 1mal pro Jahr zu einem Netzwerktreffen zum Austauschen und Netzwerken ein. Ein Zugang zu einem Onlinebereich, in dem Sie Muster-Initiativanträge, Checklisten, Übersichten und Muster-Schreiben herunterladen können, rundet das Angebot ab.

Was kann die Lösung für Überforderung im Homeoffice sein?

Immer wieder wird in der Presse bekannt, dass Beschäftigte mit
der reinen Homeoffice-Arbeit häufig überfordert sind und die sozialen
Kontakte in der Dienststelle vermissen. Ein Kompromiss wäre es hier, eine alternierende Homeoffice-Tätigkeit vorzuschlagen, sodass Beschäftigte sowohl im Homeoffice an festen Tagen arbeiten, aber immer auch an einigen Tagen in die Dienststelle kommen.

Wo liegen die Schwierigkeiten und Umstände beim Arbeiten im Homeoffice?

Das Homeoffice ist zur Vermeidung von Infektionen durchaus sinnvoll und daher auch von der Politik gefordert. 
Trotzdem ist nicht jeder Arbeitsplatz für die Arbeit im Homeoffice geeignet. Oft aber weitaus mehr, als Arbeitgeber*innen zurzeit ermöglichen.
Nicht alle Beschäftigten sind in der Lage, im Homeoffice
ihre Arbeit zu verrichten. Oder wollen dies auch gar nicht. Für die Arbeit im Homeoffice ist es erforderlich, dass die Beschäftigten sehr selbstständig und organisiert arbeiten können. Daneben müssen selbstverständlich auch die technischen und tatsächlichen Voraussetzungen zur Arbeit im Homeoffice gegeben sein. 
Weiter müssen selbstverständlich die notwendigen Datenschutzbestimmungen eingehalten sowie bestimmte Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden.